Besser scheiden - ein Leitfaden
Den Satz ihres Mannes wird sie nie vergessen – nicht nur, weil er der Auftakt ihres Scheidungs-Dramas war: „Du bist mit einer Aldi-Tüte gekommen. Ich sorge dafür, dass du mit einer Aldi-Tüte gehst!“
Und abgesehen davon, dass Plastiktüten inzwischen mega-out sind: Spätestens bei so einem Satz müssen Sie alle Gefühle ausschalten und sich nüchtern und strategisch Ihren Finanzen widmen – wahrscheinlich ein, zwei, drei oder noch mehr Jahrzehnte zu spät. Aber wenn Sie jetzt nicht aktiv werden, wird im Alter Schlimmeres kaum mehr abzuwehren sein.
Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie zu den 89 Prozent der Menschen hierzulande zählen, die glauben, dass alles, was während einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erworben wurde, auch beiden gleichzeitig gehört (das ergab eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2014). Das aber ist ein gravierendes Missverständnis.
Dass neun von zehn Menschen hierzulande derart falsch informiert sind, könnte an dem Begriff der „Zugewinngemeinschaft“ hängen. In einer derartigen Konstruktion leben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle PartnerInnen, die keinen Ehevertrag haben. Also 93 von 100, wie eine Umfrage des Immobilienportals ImmoScout24 unter 1.000 Geschiedenen ergeben hat. Zugewinngemeinschaft. Das klingt doch eigentlich nicht schlecht. Nach Gemeinschaft und Gewinn. Da gehört uns doch sicher alles gemeinsam. Oder?
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