Bundestag kippt den Paragraf 219a
Natürlich war sie dabei, als der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Parteien und der Linken das beschloss, wofür sie seit Jahren kämpft: die Streichung des §219a. Viereinhalb Jahre ist es jetzt her, dass die Gießener Ärztin Kristina Hänel dafür verurteilt wurde, dass sie auf ihrer Website darüber informiert, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Das gilt laut Gesetz als verbotene „Werbung“. Das ist jetzt vorbei. Das Gesetz, das ÄrztInnen wie Frauen entmündigt, wird abgeschafft.
Kristina Hänel, die die Abstimmung gemeinsam mit anderen angezeigten und verurteilten Ärztinnen von der Besuchertribüne aus verfolgte, ist erleichtert: „Ich freue mich, dass der unsägliche Paragraf, der viel Unheil angerichtet hat, damit der Geschichte angehören wird“, erklärt sie.
Defizite in Forschung und Lehre der Gynäkologie müssen aufgeholt werden
Aber das reicht nicht. So wird der häufigste gynäkologische Eingriff in der Ausbildung nicht gelehrt. „Defizite in Ausbildung, Forschung und Lehre müssen aufgeholt werden“, fordert Kristina Hänel. Außerdem müssten Beratungsstellen und Ärztinnen „vor sogenannter ‚Gehsteigbelästigung‘ geschützt werden sowie vor Einschüchterungen, Drohungen und unzulässigen Holocaustvergleichen“. Und: „Das Versorgungsangebot sowohl ambulant als stationär muss sichergestellt werden.“
Denn immer weniger ÄrztInnen und Krankenhäuser führen Abtreibungen durch. Schon heute müssen ungewollt schwangere Frauen in manchen Regionen 100 Kilometer fahren, um eine Abtreibung zu bekommen. Und, fordert Hänel: „Die von der WHO eingeforderte Aufhebung der Beratungspflicht und der vorgeschriebenen Bedenkzeit muss zugunsten einer freiwilligen Beratung erfolgen.“
Diese Beratungspflicht ist Teil des §218. Denn noch immer ist Abtreibung in Deutschland eine Straftat. Wann löst eigentlich die Ampel-Regierung ihr Wahlversprechen ein und streicht den §218 aus dem Strafgesetzbuch?