Transgesetz: Das geht so gar nicht!
Vor dem World Conference Center in Bonn steht diesmal nicht nur „Fridays for Future“, um dagegen zu protestieren, dass bei den Grünen Anspruch und Realität immer stärker auseinanderklaffen. Vor dem Gebäude, in dem die Grünen Mitte Oktober ihren Parteitag abhalten, stehen auch wütende Frauen: „Wenn mein Geschlecht für dich nicht zählt, wirst du von mir auch nicht gewählt!“ Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“, so die Protestierenden, treten die Grünen ihren Anspruch, eine feministische Partei zu sein, mit Füßen.
Das Homosexuellen-Magazin Schwulissimo hatte schon vorab eine „Grüne Rebellion!“ angekündigt. Doch die wurde zunächst abgewürgt: „Interne Diskussion um Selbstbestimmungsgesetz nicht erwünscht“ – „Zensur bei den Grünen – Lehmann und Parteispitze schweigen zu Nazi-Vergleichen“. Und: „Es ist ein erstaunlicher Vorgang, den sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen in diesen Tagen leistet.“
Was war passiert? 70 Mitglieder der Grünen hatten einen Antrag gestellt, in dem sie forderten, innerhalb der Partei über das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ zu diskutieren. Laut den „Eckpunkten“, Basis für ein künftiges Gesetz, die die grüne Bundesfrauenministerin Lisa Paus Ende Juni gemeinsam mit dem liberalen Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellt hatte, soll zukünftig jeder und jede auf dem Standesamt per einfacher „Selbsterklärung“ sein bzw. ihr Geschlecht wechseln können.
Möglich sein soll der Wechsel des Geschlechtseintrags bereits bei Kindern. Für Jugendliche gilt: Sind die Eltern nicht einverstanden, entscheidet ein Familiengericht. Für über 18-Jährige gilt: Ein Mann, der erklärt, er sei eine Frau, ist künftig vor dem Gesetz auch eine. Und umgekehrt. Der Personenstand wird sodann in allen amtlichen Dokumenten geändert. Grundlage für den Geschlechtswechsel soll das subjektive „Gefühl“ sein. Im Klartext: Mit diesem Gesetz würde die Koalition nichts weniger tun, als das biologische Geschlecht als soziale und politische Kategorie abzuschaffen.
Die enorme Tragweite des Gesetzes und dessen Gefahren wird den meisten erst allmählich bewusst – auch an der grünen Parteibasis. Was würde ein solches Gesetz für Frauendomänen (wie im Sport) und geschützte Frauenräume (wie Duschen, Umkleiden oder Frauenhäuser) bedeuten? Und was für die körperliche und seelische Unversehrtheit von Jugendlichen, insbesondere Mädchen, die eine „Transition“ ins „starke Geschlecht“ für die Lösung ihrer Probleme mit der Frauenrolle halten? Inzwischen kommen auf einen Jungen, der mit einem „Transitionswunsch“ vorstellig wird, zehn Mädchen. Das hat Gründe. Und Folgen.
Auch in Deutschland werden bereits Kinder mit sogenannten Pubertätsblockern behandelt und Jugendliche mit gegengeschlechtlichen Hormonen, 19-Jährige lassen sich ihre Brüste amputieren, weil sie sich für „trans“ halten. Gerade wurde öffentlich, dass das Bundesfamilienministerium auf seinem „Regenbogenportal“ Kindern solche Pubertätsblocker uneingeschränkt empfiehlt.
„Die geplante Veränderung ist so fundamental, dass sie Auswirkungen auf andere, nicht transsexuelle Erwachsene und insbesondere auf Kinder und Jugendliche hat“, erklärten die 70 grünen AntragstellerInnen im Vorfeld der Bundesdelegiertenkonferenz. „Dies erfordert, dass Fragen gestellt und beantwortet werden, Argumente ausgetauscht werden können, Bedenken und Ängste aller Menschen ernst genommen und respektiert werden.“ Es sei „nicht hinnehmbar, dass Menschen, die Einwände gegen das geplante ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ vorbringen, öffentlich diffamiert, bedroht und mundtot gemacht werden.“
Doch leider passierte genau das. Die Initiatorin des Antrags, Eva-Marie Müller vom grünen Kreisverband Ostholstein, und ihre 69 MitstreiterInnen wurden aufs Übelste diffamiert. Und das nicht von irgendwem, sondern von Renée-Maike Pfuderer, Transfrau und zu diesem Zeitpunkt Sprecherin der „Bundesarbeitsgemeinschaft Lesbenpolitik“ (!) der Grünen. Die AntragstellerInnen seien „faschistoid“ und „xenophobe Rassisten mit Rechtsdrall“, tobte Pfuderer auf Twitter. Die Argumente für eine neue Debatte seien eine „Ansammlung von Lügen“. Abschließende Botschaft der grünen Lesben-Sprecherin an „Sie und Ihre Spießgesellinnen: Fuck off!“
Reaktion der Parteispitze? Null. Schließlich wurden nach einigen Tagen die Tweets von Pfuderer gelöscht. Und die grüne Pressestelle erklärte: „Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist Beschlusslage der Partei.“ Ende der Durchsage.
Dabei steht außer Frage, dass es Gesprächsbedarf gibt – nicht nur bei den Grünen. Bisher hielt die uninformierte Mehrheit der Bevölkerung das, was Grüne und Koalition da planen, für „fortschrittlich“. Doch langsam wachen die Menschen auf. Landesweit melden sich Individuen und Organisationen zu Wort, die nach den Konsequenzen eines solchen Gesetzes fragen und Bedenken anmelden.
Es ist auch keineswegs so, dass alle Interessenvertretungen transsexueller Menschen für das geplante Gesetz wären – wie so gern suggeriert wird. So kritisiert die „Vereinigung Transsexueller Menschen“ (VTSM) scharf die Absicht, dass jeder Mensch sein oder ihr Geschlecht ohne jegliche Beratung oder Plausibilitätsprüfung einfach „wechseln“ kann. „Aus unserer Sicht ist Reflexion mit Hilfe von sachkundigen Anderen unverzichtbar, damit es nicht zu Schritten kommt, die später zutiefst bedauert werden, die dann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können“, erklärt Transmann Frank Gommert vom Vorstand der VTSM. „Gerade für Jugendliche ist das Risiko groß, durch pubertätsbedingte Unsicherheiten in eine falsche Richtung abzubiegen, die mit angemessener Reflexion vermieden werden kann.“
Gommert erteilt auch dem neuen Narrativ eine Absage, laut dem das Geschlecht nichts mit dem Körper zu tun habe. „Ein Penis IST ein männliches Genital. Wer derartige Fakten leugnet, verleugnet nicht nur die Biologie, sondern auch die Lebensrealität der Menschen.“ Zu dieser Lebensrealität würde es laut geplantem „Selbstbestimmungsgesetz“ künftig gehören, dass Mädchen und Frauen zum Beispiel jeden Mann, der sich als Frau „definiert“, in ihren Toiletten, Duschen und Umkleiden dulden müssten. Bei Beschwerden droht das Damoklesschwert des „bußgeldbewehrten Offenbarungsverbots“.
Frauenministerin Lisa Paus sieht hier kein Problem. Bei der Vorstellung der „Eckpunkte“ zum „Selbstbestimmungsgesetz“ nach dem Schutzbedürfnis von Frauen gefragt, erklärte sie: Sie sehe diesbezüglich „keinen Erörterungsbedarf“. Den sieht die „Vereinigung Transsexueller Menschen“ allerdings sehr wohl. „Es geht hier auch um die große Anzahl besonders schutzbedürftiger Frauen und Mädchen, die Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen gemacht haben und für die das traumatische Erlebnis in einem für sie vermeintlich sicheren Schutzraum durch die unerwartete Konfrontation mit einem als bedrohlich empfundenen männlichen Genital erneut auftritt“, erklärt Frank Gommert. Er befürchtet: „Viele dieser Frauen werden künftig von der Nutzung entsprechender Räume gänzlich abgehalten.“
Haben das Ministerium oder der Queer-Beauftragte eine Expertise bei der Transsexuellen-Vereinigung angefragt? Nein. „Ein Gespräch hat bis heute nicht stattgefunden.“ Warum nicht? Weil die kritische Haltung der VTSM denjenigen, die das Gesetz offenbar um jeden Preis durchdrücken wollen, nicht in den Kram passt?
Dabei melden immer mehr Stimmen Bedenken gegen das geplante Gesetz an. Im Juni beklagten über 100 WissenschaftlerInnen in einem Offenen Brief, dass dem „Selbstbestimmungsgesetz“ unwissenschaftliche Annahmen zugrunde lägen wie die, dass es angeblich „viele Geschlechter“ gebe. „Wir fordern eine Abkehr von der ideologischen Betrachtungsweise zum Thema Transsexualität und eine faktenbasierte Darstellung biologischer Sachverhalte nach dem Stand von Forschung und Wissenschaft“, erklärten sie. „In TV-Sendungen, Rundfunkbeiträgen und auf den Social-Media-Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird der ‚Weg in den richtigen Körper‘ als kinderleichter Schritt geschildert. Es geht um Mädchen, die sich chirurgisch Brüste und Gebärmutter entfernen lassen, und um den Einsatz von Pubertätsblockern, die vorübergehend verhindern, dass sich die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale entwickeln. Die möglichen, teils irreversiblen körperlichen und psychischen Folgen solcher Maßnahmen werden nicht geschildert.“
Das gilt auch für das „Regenbogenportal“, einer vom Bundesfamilienministerium geförderten und mit dem Ministeriums-Logo versehenen Website: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen“, hieß es dort lapidar. „So kannst du in Ruhe überlegen: Welcher Körper passt zu mir?“ Erst nachdem der Skandal kürzlich öffentlich wurde, wurde ein Satz ergänzt: „So kannst du deinen Arzt/deine Ärztin fragen, ob dir Pubertätsblocker vielleicht helfen könnten.“ Ein Hinweis auf die teils schweren Nebenwirkungen der Medikamente fehlt allerdings immer noch.
Dabei seien diese Pubertätsblocker „sehr starke Mittel“, die sich „nicht nur auf die sekundären Geschlechtsmerkmale auswirken, sondern das gesamte Wachstum beeinträchtigen könnten“, erläutert der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske. Die Medikamente könnten Folgen für das Blutbild, das Herz-Kreislauf-System sowie die Knochengesundheit haben.
Auch die „Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft“ (DGSMTW) hat sich in mehreren Stellungnahmen klar dagegen ausgesprochen, Jugendliche mit „Geschlechtsdysphorie“ ausschließlich affirmativ, also bestätigend, zu behandeln. Sie rät dazu, Hormonbehandlungen oder gar Genital-OPs nur mit äußerster Vorsicht anzuwenden. „Solche körperverändernden Maßnahmen können aus klinisch sexualwissenschaftlicher Perspektive ausschließlich als Ergebnis eines ausgangsoffenen, supportiven, psychotherapeutischen Begleitungs-und Behandlungsprozesses sein und stellen überhaupt regelmäßig bei nur einem kleinen Teil der betroffenen Personen (‚Transsexuelle‘ in einem klinisch engeren Sinne) eine tatsächlich indizierte und damit notwendige Behandlungsmaßnahme dar.“ Und auch der „Arbeitskreis Frauengesundheit“ kritisiert die „Evidenzbasierung von geschlechtsanpassenden Eingriffen und Hormonbehandlungen einschließlich der Erhebung von Neben- und Langzeitwirkungen“ als „höchst lückenhaft“.
Auch andere Berufsverbände sind irritiert darüber, dass sie bisher noch nicht einmal informiert, geschweige denn konsultiert worden sind, obwohl das geplante Gesetz schwerwiegende Konsequenzen für sie hätte. So warnt René Müller, der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, vor der „Gefahr des Missbrauchs“ des Gesetzes in Gefängnissen. Diese Gefahr sieht Müller in allen Bereichen: Biologisch männliche Sexualstraftäter könnten sich durch eine einfache Erklärung „als Frau definieren“ und so durchsetzen, bei den weiblichen Insassen untergebracht zu werden.
Wenn Müller nach Großbritannien oder in die USA blickt, sieht er die Folgen: Vielfach haben sich dort Täter zu „Frauen“ erklärt und im Frauentrakt weitere Übergriffe begangen. „Aber auch die Transsexuellen müssen geschützt werden“, erklärt der Strafvollzugsbeamte. „Man stelle sich einen biologisch weiblichen Transmann vor, der bei den Männern untergebracht ist. So viel Personal haben wir gar nicht, dass wir all die Übergriffe sehen und verhindern könnten.“ René Müller wünscht sich deshalb „klare, praktikable gesetzliche Regelungen“ und wundert sich, dass „wir nicht einbezogen worden sind. Dazu hätten wir natürlich eine Stellungnahme abgegeben.“
Auch Susanne Lin-Klitzing ist erstaunt, dass sie von dem geplanten Gesetz und seinen weitreichenden Folgen erst im August 2022 zum ersten Mal gehört hat, und das nicht etwa vom zuständigen Familienministerium oder der Kultusministerkonferenz, sondern durch eine Presseanfrage. Lin-Klitzing ist Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, der Interessenvertretung der GymnasiallehrerInnen, und seit sie vom „Selbstbestimmungsgesetz“ gehört hat, stellt sie sich Fragen: „Wie sollten Lehrkräfte bei der Notengebung im Sport agieren, wenn ein Abiturient in der Qualifikationsphase sein juristisches Geschlecht verändert? Weil Jungen und Mädchen im Sport für die gleiche Leistung unterschiedliche Punktzahlen bekommen, hätte ein Geschlechtswechsel Folgen für die Notenvergabe.“ Absurd? Nein, denn laut „Selbstbestimmungsgesetz“ könnte „sie“ sich nach ein oder zwei Jahren einfach wieder zum Mann erklären.
Der Gesetzgeber müsse über sein Vorhaben „in allen Konsequenzen nachdenken“, fordert die Professorin für gymnasiale Lehrerbildung. „Wir wünschen uns ein vorausschauendes Handeln, das Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit garantiert.“
Die Frage nach der Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit stellt sich nicht nur im Sportabitur, sondern überall da, wo körperliche Gegebenheiten das Kriterium sind: bei Aufnahmeprüfungen für Polizei und Bundeswehr, und natürlich im (Spitzen)Sport. Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, erklärt: „Die körperlichen Voraussetzungen von Männern und Frauen bei Kraft und Ausdauer sind unterschiedlich.“ Er fordert deshalb, „beim Eignungstest weiterhin nach biologischem und nicht nach juristischem Geschlecht zu unterscheiden“.
Nicht nur irritiert, sondern fassungslos über die Ignoranz in den verantwortlichen Parteien und Ministerien ist die Gruppe, die am dichtesten an den Betroffenen ist: die Eltern von Kindern und Jugendlichen mit „Geschlechtsdysphorie“. Mehrere hundert haben sich inzwischen zusammengeschlossen in Initiativen wie „Parents of ROGD Kids“ oder „Trans Teens Sorge berechtigt“ (TTSB).
Was sie berichten, müsste insbesondere die Familienministerin schwer beunruhigen. „Unsere genderdysphorischen Jugendlichen benötigen eine adäquate ausgangsoffene Behandlung. Leider haben wir Eltern aufgrund unserer Erfahrungen mit therapeutischen Berufen den Eindruck gewonnen, dass es zur gender-affirmativen Behandlung bestehend aus Affirmation, sozialer, rechtlicher und medizinischer Transition (Pubertätsblocker, Hormone, Operationen/Amputationen) in Deutschland keine Alternativen gibt. Oft erleben wir, dass uns Fachleute stark unter emotionalen Druck setzen, damit wir insbesondere den somatischen irreversiblen Behandlungen möglichst schnell zustimmen“, erklärt „Trans Teens Sorge Berechtigt“. Wurde die Eltern-Initiative auch nur einmal zu Gespräch nach Berlin eingeladen? Nein. „Wir vermissen eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema“, bedauert TTSB-Sprecherin Anna Weber.
Pünktlich zur Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen meldeten sich lautstark auch feministische Initiativen mit einem Appell zu Wort: „Nein zum Selbstbestimmungsgesetz!“ Ihre Forderungen:
1. „Das biologische Geschlecht muss als Kategorie erhalten bleiben!“
2. „Eltern, MedizinerInnen und TherapeutInnen müssen das Recht und die Pflicht haben, Minderjährige explorativ und sachlich-neutral zu begleiten!“
3. „Die Frauen- und Gleichstellungspolitik darf nicht durch einen nicht objektivierbaren Geschlechtsbegriff ausgehöhlt werden!“
4. „Frauen haben das Recht, Männer aus ihren Räumen zu verweisen! Das Recht von Frauen, einen Mann ungeachtet seiner Selbst-Identifikation als Mann zu bezeichnen, darf weder als ‚Hassrede‘ noch als ‚Ordnungswidrigkeit‘ oder gar als ‚Straftat‘ gewertet werden.“
5. „Wir fordern eine öffentliche Debatte und eine seriöse Rechtsfolgenabschätzung bezüglich der Benachteiligung und Gefährdung von Frauen und Mädchen, die durch das geplante Gesetz entstehen wird!“
Unterzeichnet wurde der Appell von rund 25 Initiativen, darunter mehrere Städtegruppen von Terre des Femmes, die Feministische Partei, die Initiativen „Geschlecht zählt!“ und „Fairplay für Frauen“ sowie die „Women’s Declaration International“ (WDI), die mit ihrem Appell für den Erhalt von Frauenrechten auf Basis ihres biologischen Geschlechts bereits 33.000 Unterschriften gesammelt hat.
Langsam, aber sicher scheint sich auch in den Parteien Widerspruch dagegen zu regen, dass das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ offenbar gegen jeden kritischen Einspruch durchgewunken werden soll. Nicht nur bei den Grünen wird die Forderung nach einer kritischen Debatte laut, sondern inzwischen auch in der SPD. So beantragte die Kreisdelegiertenversammlung der SPD Berlin-Neukölln Anfang Oktober, „eine konstruktive Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz innerparteilich zu ermöglichen und zu führen“. Denn: „Demokratie lebt von offenem Austausch, der durch Überzeugungsarbeit Akzeptanz in breiten Schichten der Bevölkerung schafft. Persönliche Anfeindungen und Herabwürdigungen, wie sie derzeit bei der Debatte um das ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ zu beobachten sind, sind darin fehl am Platz.“ Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) ist derselben Meinung. In den kommenden Wochen sollen auf einer gemeinsamen Veranstaltung die Folgen des geplanten Gesetzes diskutiert werden.
Der grüne Staatssekretär und Queer-Beauftragte Sven Lehmann hatte im Frühjahr die Verabschiedung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ für Ende des Jahres angekündigt. Daraus wird nun nichts. Auf Anfrage erklärte Lehmann, voraussichtlich könne die Ressortabstimmung, also die Abstimmung eines Referentenentwurfes mit den zuständigen Ministerien, „bis Ende des Jahres eingeleitet“ werden. Das skandalöse Gesetzesvorhaben ist also noch nicht gestoppt, aber gerät ins Stolpern. Nun ist es an der Gesellschaft, endlich über dieses alle Menschen, und besonders Mädchen und Frauen betreffende Gesetzesvorhaben zu debattieren, das nicht faktenbasiert und ausschließlich ideologisch inspiriert ist.