"Das Sorgerecht ist auch eine Pflciht!"
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nichteheliche Väter das Sorgerecht einklagen können. Finden sie das begrüßenswert?
Ja. Es ist richtig, dass den Vätern der Rechtsweg offen stehen muss, wenn die Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigert. Soweit finden wir den Gesetzentwurf korrekt.
Und was finden Sie nicht korrekt?
Wir haben seit der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 die Prüfung des Kindeswohls als oberstes Prinzip. Das wird im Gesetzentwurf der Justizministerin ausgehebelt. Äußert die Mutter sich nicht oder findet der Familienrichter, dass ihm ihre Gründe nicht reichen, entscheidet er nach Aktenlage. Dann gibt es keine Anhörung der Eltern, kein Jugendamt schaut sich die Lebensumstände der Beteiligten an, kein Verfahrenspfleger spricht mit den Großeltern, den Nachbarn oder dem Kindergarten. Das bedeutet die totale Abschaffung der Kindeswohlprüfung und des so genannten Amtsermittlungsgrundsatzes. Es gibt dagegen übrigens auch viel Widerstand aus der Richterschaft.
Sie kritisieren auch die knappe Frist, die der Mutter gesetzt wird.
Wir halten es für falsch, dass die Mutter innerhalb von sechs Wochen einen so genannten „qualifizierten Vortrag“ halten muss. Das heißt, sie muss innerhalb dieser Frist zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin gehen. Denn ohne Hilfe eines Fachmannes oder einer Fachfrau ist die geforderte Stellungnahme nicht leistbar.
Rechnet man mit einer Flut von Anträgen nichtehelicher Väter auf das Sorgerecht und will das Verfahren beschleunigen?
Nein, denn es geht in Wahrheit nur um einen ganz kleinen Prozentsatz der Fälle. Über 60 Prozent der unverheirateten Paare erklären ungefragt, dass sie die gemeinsame Sorge wünschen, weitere 20 Prozent heiraten nach der Geburt des Kindes. Und von den verbleibenden 20 Prozent wollen die meisten Väter das Sorgerecht gar nicht haben. Die Presse bauscht das Problem enorm auf. Der entscheidende Grund für das verkürzte Verfahren ist, dass die so genannten Väterverbände, die bekanntermaßen einen großen Einfluss auf das Justizministerium haben, sehr viel Druck gemacht haben. Ursprünglich wollten sie ja sogar, dass unverheiratete Väter automatisch das Sorgerecht bekommen. Das konnten wir verhindern.
Das Prinzip, dass das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein soll, hat sich aber offenbar – wie ja schon nach Scheidungen – auch in diesem Gesetz durchgesetzt.
Wir finden es falsch, dass der Gesetzgeber dem Richter das Leitbild vorgibt: „Gemeinsame Sorge ist immer gut.“ Dabei weiß jeder Familienrichter, dass das gemeinsame Sorgerecht nur dann Sinn macht und dem Kindeswohl entspricht, wenn die Eltern kommunikationswillig und -fähig sind und sich über die Belange des Kindes verständigen. Da geht es um Dinge wie die Wahl der Schule, ärztliche Behandlungen oder die Frage, wo das Kind lebt. Und wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ständig querstellt, dann muss die Mutter – 90 Prozent der Alleinerziehenden sind ja Frauen – für jede Unterschrift zum Gericht rennen. Deshalb wird nicht selten, oft lange nach der Scheidung, dann doch ein Antrag auf Alleinsorge gestellt.
Der VAMV hat selbst einen Gesetzentwurf entwickelt. Was steht drin?
Wir haben den Begriff „Sorgerecht“ neu definiert, denn dieses Recht bedeutet auch eine Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass man einen Vater, der sich nicht um das Kind kümmern möchte, nicht im Klagewege dazu verpflichten kann. Wir halten es aber für falsch, dass jemand das Recht auf Mitbestimmung über das Leben des Kindes bekommt, gleichzeitig aber keine Pflichten übernehmen muss. Denn das führt in der Praxis oft zu grotesken Ungerechtigkeiten. Es gibt viele Väter, die nach einer Trennung keinen Kontakt mehr zu den Kindern suchen, was die oft schwer verkraften. Aber das wird im Sorgerecht nicht berücksichtigt. Wir würden also dem Richter einen Prüfkatalog an die Hand geben. Der Richter sollte sich bestimmte Dinge anschauen: Hat der Vater eine Bindung zum Kind? Zahlt er Unterhalt? Ist er gewalttätig? Und dieser Kriterienkatalog gehört ins Gesetz.
Aber die Verpflichtung zum Unterhalt gibt es ja schon.
Theoretisch ja. Aber wenn ein Vater keinen Unterhalt zahlt, hat das keinerlei Folgen für das Sorgerecht. Dabei wissen wir: Nur ein Drittel der Väter zahlt, ein Drittel zahlt weniger als es eigentlich müsste und ein Drittel zahlt gar nicht. Wir möchten das Sorgerecht daran knüpfen, dass der Vater Unterhalt zahlt. Das Umgangsrecht haben nichteheliche Väter ja ohnehin seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 uneingeschränkt, genau wie verheiratete Väter. Auch, wenn sie keinen Unterhalt zahlen.
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