Zu welchem Preis fällt §218?
Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt vor, den §218 zu kippen. Das ist überfällig!
"Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar", heißt es in dem Abschlussbericht, der am Montag veröffentlicht werden soll. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Kommissions-ExpertInnen aus den Bereichen Recht, Gesundheit und Ethik. Da wäre sie also, die Fristenlösung, die in anderen Ländern längst umgesetzt ist.
Nicht nur Feministinnen reiben sich die Augen. Fällt §218 mal eben so?
Nicht nur Feministinnen in Deutschland reiben sich die Augen: Könnte der §218 wirklich mal eben so fallen? Nach 50 Jahren erbittertem Kampf? (Alice Schwarzers Stern-Kampagne "Wir haben abgetrieben")
Halt, noch nicht die Sektkorken knallen lassen. Denn das, was die Ampel da in Hinterzimmern vorbereiten ließ, ist nichts anderes als ein vergiftetes Geschenk. Es geht beileibe nicht "nur" um den §218, sondern – vor allem auf Betreiben der FDP – um die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende, verpackt als „reproduktive Gerechtigkeit“.
Die FDP, die sich ja ach so fortschrittlich einsetzt, um kinderlosen Paaren in Deutschland ihren Traum vom Familienglück durch Leihmutterschaft zu erfüllen, bremste bisher beim Recht auf Abtreibung. Aber wer Eizellspende und Leihmutterschaft legalisieren will – der ist auf Straffreiheit bei Abtreibung angewiesen. „Fötenreduktion“ gehört zum Business, wenn Leihmüttern mehrere Embryonen eingesetzt werden. Die wenigsten KindkäuferInnen wollen Zwillinge oder gar Drillinge nach Hause bringen. Und auch behinderte Kinder gelten als „mangelhafte Ware“, die problemlos abgetrieben werden können soll.
Also: Ja zur Abtreibung, jetzt auch bei der FDP. „Die Liberalen geben grünes Licht für die Streichung des § 218 und kriegen dafür das Go für ihre Pläne in Sachen Leihmutterschaft“, schätzen Expertinnen.
Der Boden für die Legalisierung von Leihmutterschaft ist bereitet
Die Kommission für „reproduktive Gerechtigkeit“ hat dafür nun den Boden bereitet. Ihre Empfehlungen sind für die Bundesregierung zwar nicht bindend, aber sie gelten als Grundlage für potenzielle Neuregelungen. Die Eizellspende (die mit der Samenspende in keinster Weise zu vergleichen ist - mehr dazu hier) hält die Kommission für „ethisch vertretbar“, Samenspende sei schließlich auch erlaubt. Die Realität: Frauen wird unter Vollnarkose der Eierstock punktiert. Männer füllen einen Becher.
Bei der Legalisierung der "altruistischen" Leihmutterschaft gibt es noch Gegenwind (siehe die aktuelle EMMA). Der Gesetzgeber könne an dem Verbot festhalten, schreibt die Kommission. Doch: Sollte „der Schutz der Leihmutter“ und „das Kindeswohl“ hinreichend gewährleistet werden, sei eine Legalisierung der Leihmutterschaft in bestimmten Fällen ebenfalls zulässig. Für 30.000 Euro wie in der Ukraine, oder doch eher für 120.000 Euro wie in den USA?
Die ersten Hürden in Richtung des millionenschweren Reproduktionsmarktes sind also genommen. Ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, bis die kommerzielle Eizellspende und schließlich auch die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt werden? JA zur Streichung von §218. Endlich! Aber NEIN zur Leihmutterschaft!