Alice Schwarzer schreibt

Der Fall Kachelmann: Was steckt dahinter?

© Walter Bieri/dpa
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Der Fall Kachelmann war in zweierlei Hinsicht ein Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung. Zum einen in Bezug auf den Umgang von Medien und Justiz mit einem Angeklagten und seinem mutmaßlichen Opfer bei sexueller Gewalt. Zum zweiten in Bezug auf die Beeinflussung, ja Manipulation von Medien und Justiz durch die so genannte Litigation PR.

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Diese Meinungsmacher bei Prozessen sind hochhonorierte Kräfte, die mit allen, nicht selten wirklich allen Mitteln versuchen, direkt die öffentliche Meinung – und damit indirekt auch das Gericht – zu beeinflussen, zu Gunsten des Angeklagten. Von dieser in den USA seit Jahren und in Deutschland neuerdings praktizierten Methode der öffentlichen Kommunikation über Gerichtsverfahren scheinen Medien wie Justiz hierzulande offensichtlich überrascht und überfordert. Die Meister der Litigation PR manipulieren die Medien. Ja, manche JournalistInnen scheinen gar selber Teil der Litigation-Kampagnen zu sein. Und sie beeinflussen damit indirekt auch die Gerichte.

Eine Studie der Universität Mainz fand heraus: Jeder vierte Richter und jeder dritte Staatsanwalt gibt inzwischen zu, dass die öffentliche Meinung Auswirkungen auf Urteile hat. Und diese öffentliche Meinung fällt selten vom Himmel. Sie wird zunehmend produziert von Experten, die aus dem juristischen, medialen oder werblichen Bereich kommen.

In Deutschland grassiert die Litigation PR seit einigen Jahren. Der bisher spektakulärste Fall war Kachelmann. Seinen Beratern gelang es nach dem Anwaltswechsel zu Johann Schwenn innerhalb weniger Monate, aus dem Schmuddelimage eines Mannes mit vielen Doppelleben ein von rachsüchtigen Frauen verfolgtes Unschuldslamm zu machen. Freispruch.

Wenn auch nur dritter Klasse. Noch in ihrer Urteilsbegründung betonten die Richter, der Verdacht, dass Kachelmann seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt und mit dem Tode bedroht habe, habe sich „nicht verflüchtigt“. Es bestünden jedoch „Zweifel an seiner Täterschaft“.

Zweifel hatte die Gerichtsberichterstatterin der Zeit, Sabine Rückert, nie. Sie war in diesem Fall die führende Meinungsmacherin. Die Journalistin, die mit dem von ihr angedienten zweiten Anwalt von Kachelmann, Schwenn, schon ein ganzes Buch über einen „Justizirrtum“ im Fall eines Kindesmissbrauchs gemacht hatte, veröffentlichte bereits Monate vor Beginn des Prozesses ein Dossier, gespickt mit beeindruckendem Detailwissen. Es gab wieder einmal einen „Justizirrtum“ zu vermelden: Kachelmann ist unschuldig, die Frau lügt! Sekundiert wurde sie von der Gerichtsberichterstatterin des Spiegel, Gisela Friedrichsen.

Weite Teile der Medien und die Mannheimer Justiz duckten sich offenbar zunehmend unter dem Diktum dieser führenden Leitmedien. Kaum noch einer wagte, eine andere Haltung zu vertreten. Wer es dennoch tat – wie ich in Bild, um in einem tagesaktuellen Medium mit hoher Auflagen gegenzuhalten –, wurde nicht etwa sachlich widerlegt, sondern mit dem schlichten ­Argument abqualifiziert: Schwarzer schreibt im falschen Blatt. Nämlich in Bild. Klar, die Zeit war ja schon vergeben.

Mit ihrer skandalösen Voreingenommenheit auf Kosten der Frau machten Zeit und Spiegel im Fall Kachelmann das Gesetz. Und sie gaben dem Hamburger Anwalt, der gegenüber dem Provinz-Gericht mit einer schwer erträglichen Arroganz und Herablassung auftrat, auch noch Rückendeckung – anstatt eine solche Missachtung der Repräsentanten eines Rechtsstaates zu kritisieren.

Dennoch: Bei der Urteilsverkündung widmete Richter Seidling der Lage der Ex-Freundin eine lange Passage. Er kritisierte scharf deren Verhöhnung in manchen Medien als rachsüchtige Lügnerin und gutgläubige Trottelin. Die Frau, die von Kachelmanns Medienanwalt schon vor Beginn des Prozesses als „die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfes“ tituliert worden war, sei ganz zu Recht davon ausgegangen, die Einzige und Zukünftige von Kachelmann zu sein. Denn der habe sie – genau wie die vielen anderen Freundinnen – belogen und geschickt manipuliert.

Zu der Manipulation der Öffentlichkeit gehörte es, mir das Wort im Munde rumzudrehen. Ich sei Partei, hieß es. Es nahm groteske Ausmaße an und ging so weit, dass der Anwalt des Angeklagten mich runter zitierte von der Pressebank, rein in den Zeugenstand. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, ich sei keine neutrale Berichterstatterin, sondern eine voreingenommene Kumpanin der Nebenklägerin. Dabei hatte gerade ich keineswegs wie die anderen vorweg ein Urteil gesprochen – sondern mir lediglich erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es sein könnte, dass die Frau die Wahrheit sagt. Zu dem gleichen Schluss kamen nach neun Monaten Verhandlung auch die Mannheimer Richter.

Das ist jetzt über ein halbes Jahr her. Doch die Litigation-Maschine läuft weiter. Während Kachelmann seit seinem Freispruch triumphierende Interviews gibt, in denen er die unterlegene Nebenklägerin regelrecht durch den Dreck zieht, ist sein Medienanwalt Höcker weiterhin mit dem Versuch beschäftigt, seinem Mandanten nicht genehme Berichterstattung verbieten zu lassen.

Seit Beginn des Verfahrens arbeitete die Anwalts-Armada von Kachelmann mit allen Mitteln, unter Ausnutzung der letzten juristischen Spitzfindigkeiten. JournalistInnen wurden mit Unterlassungsabmahnungen so massiv unter Druck gesetzt, dass sie mitunter auch reine Fakten nicht mehr berichten konnten. Zur Fassungs­losigkeit der betroffenen Medien gab das Kölner Landgericht über Monate nahezu allen Verbotsanträgen von Medienanwalt Höcker statt. Für Journalisten, die sich zur Wehr setzten, stiegen die Gerichts- und Anwaltskosten rasch in vier-, ja fünfstellige Höhen. Da überlegt ein Journalist es sich mehr als einmal, ob der Ärger dafür steht.

Sehr spät, aber immerhin hat das Oberlandesgericht Köln im November 2011 in zweiter Instanz dem Treiben Einhalt geboten. Es hat bild.de bestätigt, dass sie das Recht hatten, über die Entdeckung von DNA-Spuren Kachelmanns an dem fraglichen Messer zu berichten – auch wenn diese Spur sich im Nachhinein nicht als beweiskräftig erwies. Das könnte teuer werden. Diesmal für Kachelmann.

Der aber macht weiter. Gerade landete wieder eine absurde „Abmahnung“ auf meinem Tisch, wegen eines Interviews, in dem ich mich zum Kachelmann Prozess geäußert hatte. Die Litigation PR hört nicht auf.

Das hat nichts mehr mit einem – legitimen – Persönlichkeitsrechtsschutz zu tun, sondern ist der Versuch, die Presse einzuschüchtern. Der Fall Kachelmann war darum auch für mich persönlich eine lehrreiche Erfahrung. Mir war bis dahin, ehrlich gesagt, nicht klar, in welchem Ausmaß die öffentliche Meinung manipuliert und ein Gericht eingeschüchtert werden kann. Und ebenso wenig, wie chancenlos mutmaßliche Opfer sexueller Gewalt strukturell in den Mühlen der Justiz sind.

Auf 90000 wird die Zahl der mutmaßlichen Vergewaltigungen im Jahr allein in Deutschland geschätzt. Jeder zweite Vergewaltiger ist der eigene Freund oder Ehemann bzw. Exmann. Nur drei Prozent dieser Vergewaltigungsvorwürfe sind nach internationalen Statistiken Falschbeschuldigungen. Ein Prozent wird letztendlich verurteilt. Bleiben 86800 Frauen im Jahr allein in Deutschland, deren Vergewaltigung nie gesühnt wird. Diese Frauen haben eben keine Litigation-Berater.

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