Der gestürzte Bordellkönig
Er erscheint im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, wie er auch in den Fernsehstudios der Nation aufgetreten war: Schwarzer Anzug, offenes weißes Hemd, Föhnfrisur. Nur, dass Jürgen Rudloff diesmal nicht spricht. Er zieht es vor zu schweigen, sprich: sich bis auf weiteres nicht zu den Vorwürfen zu äußern, die Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth gegen ihn vorträgt. Die Anklage lautet: „Beihilfe zum schweren Menschenhandel und Zuhälterei“, „versuchte gewerbs- und bandenmäßige Förderung des Menschenhandels“ sowie „gewerbsmäßiger Betrug“.
Eineinhalb Stunden braucht der Staatsanwalt, um die Anklageschrift zu verlesen. Was er vorträgt, ist erschütternd. Und es klingt ganz anders als das, was Bordellbesitzer Rudloff bis vor nicht allzu langer Zeit vor laufenden Mikrofonen und Kameras über sein Wellness-Bordell „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen zum Besten geben durfte.
Im Grunde sei er nur eine Art Hotelier, der Frauen und Freiern „den perfekten Baukörper“ zur Verfügung stelle, hatte der 64-jährige „Bordellunternehmer“ stets erklärt. Die „Damen“ in seinem Haus arbeiteten freiwillig und selbstständig, verhandelten die Preise mit den Freiern nach ihren Vorstellungen. Alles sauber, alles super. Zuhälterei? Menschenhandel? „Da bin ich der gröschte Gegner davon.“ Ach, wirklich?
Oberstaatsanwalt Holzwarth schilderte gleich mehrere Beispiele von Frauen, die sich im „Paradise“ prostituierten – und Grauenvolles erdulden mussten. Denn Rudloffs „Wellness-Oase“ wurde, so die Anklage, von Rockerbanden mit Frauen beliefert. Die sorgten dafür, dass Rudloffs fünfstöckiges Großbordell, in dem sich täglich rund 150 Freier die Verfügungsgewalt über einen oder auch mehrere Frauenkörper kauften, immer mit genügend „Frischfleisch“ bestückt war. Alles andere wäre nämlich schlecht fürs Geschäft gewesen.
„Ein reibungsloser und profitabler Geschäftsablauf war (…) nur gewährleistet, wenn eine hohe Anzahl an Prostituierten, die sich den Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten, Kleidung, Service und Preise unterwarfen, zur Auswahl für die Freier bereitstanden“, erklärte der Oberstaatsanwalt das Prinzip. Das gilt in Deutschland für alle Großbordelle der Marke „Paradise“.
Und weiter in der Anklage: „Um über eine ausreichende Anzahl an Prostituierten in den Häusern zu verfügen, pflegten die Angeklagten aufgrund gemeinsamer Absprache unmittelbar nach Eröffnung des „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen Kontakte zu ihnen bekannten Personen aus dem Rocker- und Türstehermilieu, namentlich zu Angehörigen und Sympathisanten der Hells Angels und United Tribuns, die ihres Wissens stets Prostituierte an der Hand hatten, welche dem eben genannten Anforderungsprofil entsprachen.“
Aus dem Amtsdeutschen übersetzt heißt das: Männer, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, zwangen Frauen, im „Paradise“ anzuschaffen. Und zwar so: Sie bedrohten die Frauen, ihnen „die Knochen zu brechen“ oder ihnen das „Gesicht mit einem Teppichmesser zu zerschneiden“. Sie zwangen sie, sich den Namen ihres Zuhälters auf den Bauch tätowieren zu lassen. Die Frauen mussten auch dann ins Bordell, wenn sie krank waren oder Schmerzen hatten.
Ein paar Beispiele: Einer der Zuhälter, der „seine“ Frau von elf Uhr morgens bis drei Uhr nachts ins Bordell zwang, schlug sie mit einem Duschkopf blutig. In einem anderen Fall flehte eine Frau bei einer Polizeikontrolle auf der Autobahn: „Holen Sie mich hier raus!“ Die Polizei trennte die Frau von ihrem Zuhälter, doch sie ging zu ihm zurück, als der drohte, ihrer Mutter Gewalt anzutun.
Diese Fälle sind völlig unstrittig. Denn nachdem die Polizei am 30. November 2014 bei einer Großrazzia Rudloffs Bordelle in Stuttgart, Saarbrücken, Frankfurt und Graz durchsucht hat, wird ein Verfahren gegen 15 Beschuldigte eröffnet. Elf der Angeklagten sind inzwischen zu Haftstrafen zwischen einem und sechs Jahren verurteilt worden. Die Tatbestände: Menschenhandel, Körperverletzung, Vergewaltigung.
Aus diesen Prozessen zitiert der Oberstaatsanwalt am Tag der Prozess-Eröffnung in aller Ausführlichkeit. In diesem letzten Prozess stehen nun die letzten vier der ursprünglich 15 Angeklagten vor Gericht: Neben Chefbordellier Rudloff auch sein ehemaliger „Pressesprecher“ Michael Beretin. Auch Beretin war gern geladener Talk-show-Gast und durfte in einer RTL2-Serie sogar als „Rotlicht-Experte“ Bordelle testen, Test-Freier inbegriffen. Der 51-Jährige ist zehnfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung.
Unstrittig ist auch die Verbindung beider Herren zu den Rockerclubs. Diese Connection haben weder Rudloff noch Beretin jemals bestritten. Der Bordellchef war Trauzeuge des Reutlinger Hells Angels-Chefs. Er traf die Hells Angels auf Mallorca. Da versuchten sie offenbar, neue Bordelle aufzuziehen, bald darauf wurde der deutsche Hells Angels-Chef Frank Hanebuth verhaftet. In den Ermittlungsakten war von Schlägen, Hundezwingern und erzwungenen Brust-Vergrößerungen die Rede.
Für den Bildband „Die letzten Krieger“ über die Hells Angels schrieben Rudloff und Beretin ein Grußwort. Auf die guten Kontakte des Herrn Rudloff zu den Rockern angesprochen, erklärte sein „Pressesprecher“ frank und frei: Wenn man seit 30 Jahren im Rotlichtgewerbe aktiv sei, seien solche Verbindungen „ganz normal“. Nur: Dass und mit welchen Methoden Hells Angels und United Tribuns Frauen in sein Bordell zwangen – davon will Bordellchef Rudloff nichts geahnt haben.
Ein Jahr lang wird sich das Gericht jetzt Zeit nehmen, um das schmutzige Geschäft des Saubermanns Rudloff zu durchleuchten, der Prozess ist bis März 2019 terminiert. Auf der Anklagebank sitzt in diesem Jahr nicht nur der Stuttgarter Bordellier, sondern das gesamte deutsche Prostitutions-System.
Am 1. Januar 2002 war in Deutschland die Reform des Prostitutionsgesetzes in Kraft getreten. Prostitution war nach dem Willen der rot-grünen Regierung nun nicht länger „sittenwidrig“ und die „Förderung der Prostitution“ von nun an nicht mehr strafbar. Die fatale Reform machte Deutschland zur Drehscheibe des europäischen Menschenhandels, zum Reiseziel für Freier aus aller Welt – und zum Goldtopf für Bordellbetreiber wie Jürgen Rudloff. „Ich bin sehr begeischtert, dass der deutsche Staat diese Legalisierung ins Leben gerufen hat“, erklärte der Schwabe Rudloff. „Ich habe dadurch nur Vorteile genießen können.“
Vorteil Nr. 1: Aus dem vormaligen „Bordellkönig“ mit dem Schmuddelimage wurde der „Bordellunternehmer“ umworbener Kunde bei den Banken. Der war nun gern gesehener Gast in Talkshows. Vorteil Nr. 2: Weil die „Förderung der Prostitution“ nicht mehr strafbar war, durften aus den ehemaligen Kaschemmen nun „luxuriöse Freizeitbetriebe“ werden.
So pries Rudloff sein „Paradise“ im Gewerbegebiet vor den Toren von Stuttgart in einer Broschüre für Investoren (deren Millionen er laut Anklage dann teilweise veruntreute). Auf 5.000 Quadratmetern mit „Oriental Lounge“, „Schneeparadies“ und VIP-Lounge fand ab 2008 das Geschäft mit der Ware Frau statt. Und Jürgen Rudloff, dessen vier Kinder die Waldorfschule besuchten, wurde zum Vorzeige-Bordellier. Der dafür sorgen musste, dass seine „Kunden“ immer genügend und frische „Ware“ vorfanden.
Dieses Problem hatten und haben alle „Wellness“-Bordelle, die seit der deutschen Prostitutionsreform wie Pilze aus dem Boden schossen, und die – auch das eine Errungenschaft der Prostitutionsreform – auf ihren Werbetafeln „100 Girls von 11 bis 7 Uhr“ anpreisen.
Polizeiexperten aus dem Rotlichtmilieu wissen schon lange, wie Bordellbetreiber dieses Problem gewöhnlich lösen. „Die Bordellbetreiber bestellen sich bei den Zuhältern Frauen wie aus dem Katalog“, weiß der Augsburger Kommissar Helmut Sporer. Rockerbanden übernähmen in Bordellen häufig auch die Aufgabe der „Security“, um zu gewährleisten, dass keine Frau unbefugt das Bordell verlässt. „Nur so, also mit strengen Hausregeln, oft auch verbunden mit einer Art Kasernierung in angegliederten Wohnheimen, funktioniert dieses System.“
„Die Organisierte Kriminalität hat das Prostitutions-Gewerbe im Griff“, weiß auch Manfred Paulus. „Wir haben heute Vorzeige-Bordelle mit Marmor und Edelstahl“, sagt der pensionierte Ulmer Kommissar, der 30 Jahre lang im Rotlichtmilieu ermittelt hat und heute Präventionsarbeit in Osteuropa macht. „Aber das schließt nicht aus, dass sich dahinter Zuhälter und hinter denen irgendeine GmbH & Co. KG verbergen. Und wenn wir hinter diese Briefkastenfirmen schauen, dann entdecken wir möglicherweise albanische Clans, die Russenmafia oder die Hells Angels.“
Im Falle Rudloff scheint die Sache allerdings gar nicht so kompliziert. Inzwischen dürften auch die letzten begriffen haben, dass die Trennung zwischen „sauberer, freiwilliger“ Prostitution und „schmutziger Zwangsprostitution“ eine Schimäre ist. Jürgen Rudloff jedenfalls weiß, wovon er redet. Als er in einer Talkshow von Alice Schwarzer gefragt wurde, wie er es fände, wenn seine Tochter im „Paradise“ anschaffen ginge, antwortete er: „Es würde mir das Herz zerreißen.“
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