Der Mindestlohn ist ein Frauenlohn
Am Equal Pay Day wird wieder diese peinliche Zahl in den Schlagzeilen sein: 22 Prozent. So groß ist der Gender Pay Gap in Deutschland, das damit trauriger Spitzenreiter in Europa ist. Ja, das liegt auch daran, dass fast jede zweite deutsche berufstätige Frau Teilzeit arbeitet. Und daran, dass zwei Drittel der sieben Millionen MinijobberInnen in Deutschland Frauen sind. Aber es führt auch kein Weg an der Tatsache vorbei, dass erheblich mehr Frauen im Niedrigstlohnsektor arbeiten als Männer.
„Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro hätte fast ein Viertel der weiblichen Beschäftigten einen Anspruch auf Lohnerhöhung“, erklärt Dr. Claudia Weinkopf vom „Institut Arbeit und Qualifikation“ der Universität Duisburg/Essen. Bei den Männern sei es nur jeder siebte. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird also einen Beitrag leisten, die Lücke zu verkleinern.“
Gestern abend hatten sich die drei Koalitionsspitzen - Merkel, Seehofer und Gabriel - darauf verständigt, dass es nur ganz wenige Ausnahmen vom Mindestlohn geben soll. Er soll nicht gelten für unter 18-Jährige sowie für Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr ihres neuen Jobs. Aber: Er soll in allen Branchen gelten, die noch keinen Mindestlohn haben.
In einigen Branchen hatten die Gewerkschaften nämlich schon seit längerem einen Mindestlohn vereinbart. Zum Beispiel im Bauhauptgewerbe (13,70 €) und bei den Malern und Lackierern (12,15 €). Aber auch in den Großwäschereien (8,25 €) und in den Pflegeberufen (8,50). Fällt uns was auf?