Deutsche ÄrztInnen am Pranger!

Kristina Hänel (li) und Nora Szász (re) wollen nicht auf die Liste. Fotos: Rolf K. Wegst/epd/ImagoImages (li), Kirsten Artus (re).
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Leichter hätte man es Günter Annen wohl kaum machen können. Bisher musste der fanatische Abtreibungsgegner aus Weinheim – dem der Europäische Gerichtshof jüngst untersagte, Abtreibungen mit dem Holocaust zu vergleichen – jede Website einzeln durchsuchen. Das war mühselig und zeitaufwändig, immerhin sind in Deutschland rund 390.000 praktizierende Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Doch ab jetzt geht‘s schneller, mit ein paar Klicks. Denn der Betreiber der Website www.babycaust.de hat sie jetzt alle auf dem Präsentierteller. Die, die er schon angezeigt hat, und die, die er noch anzeigen will, weil sie gegen den § 219a verstoßen: das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen.

Ende Juli 2019 hat die Bundesärztekammer eine Liste ins Netz gestellt. Darauf stehen MedizinerInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste ist Teil der „Reform“ des § 219a: Seit der schwarz-rote „Kompromiss“ im März 2019 in Kraft trat, dürfen ÄrztInnen auf ihrer Homepage zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, aber nicht wie. Wegen dieses absurden Verbots wurden am 14. Juni – also nach der Reform des § 219a – die Berliner Gynäkologinnen Bettina Gaber und Verena Weyer für folgenden Satz zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“ Über die Methoden des Abbruchs sollen also nicht diejenigen informieren, die ihn durchführen, sondern: die Bundesärztekammer mit ihrer zentralen Liste.

Kristina Hänel und Nora Szász haben sich nicht auf diese Liste setzen lassen. Denn: „Die Liste enthält keine Details zum chirurgischen Abbruch, weder die Form der Narkose noch die durchgeführte Methode“, erklären Hänel und Szász in einem gemeinsamen Statement. Rabiate Ausschabung oder schonende Absaugung? Die hilfesuchende Frau erfährt es nicht. „Betroffene erfahren auch nicht, bis zu welcher Schwangerschaftswoche mit welcher Methode Abbrüche durchgeführt werden, was sich in der Realität oft als großes Problem erweist. Sie erfahren auch nichts über die zu erwartenden Kosten.“

Eine Luftnummer ist die Liste der Bundesärzte­kammer auch, weil sie, vorsichtig ausgedrückt, lückenhaft ist. Von rund 1.200 ÄrztInnen, die in Deutschland Abtreibungen durchführen, stehen ganze 87 drauf, also 7,25 Prozent. Und davon sind 56 in Berlin und 26 in Hamburg. Bleiben fünf für den Rest des Landes, davon drei in NRW und zwei in Baden-Württemberg. Und die zwölf anderen Bundesländer? Fehlanzeige. Die Liste werde „monatlich aktualisiert“, erklärt die Bundesärztekammer.

Dass sich noch viele ÄrztInnen finden werden, die sich auf die Liste setzen lassen möchten, ist allerdings unwahrscheinlich. Nicht nur, weil viele den entmündigenden „Kompromiss“ boykottieren dürften. Sondern auch, weil sie den fanatischen „Abtreibungsgegnern“ à la Annen ausgeliefert sind.

„Das ist keine Hilfe, sondern ein Pranger“, sagt auch Alicia Baier. „Die Liste erinnert an die Sammlungen, die Abtreibungsgegner zu­sammenstellen.“ Leute wie Günter Annen, der auf seiner Ba­by­caust-­Web­site ÄrztInnen auflistet, damit „Lebens­schüt­zer“ sie terrorisieren können. „Bera­tungs­stellen werden belagert, Ärztinnen werden bedroht“, klagt Alicia Baier. „In dieser Situation halte ich es für schwierig, alle Mediziner auf einer bundesweiten Liste zu sammeln.“

Alicia Baier hat an der Berliner Charité Medizin studiert und 2015 nach amerikanischem Vorbild die „Medical Students for Choice“ gegründet. Motto: „Lernt, was die Uni euch nicht lehrt!“ Denn unglaublicherweise wird die Abtreibung, der häufigste gynäkologische Eingriff, im Studium nicht verpflichtend gelehrt. Alicia und ihre MitstreiterInnen holten also Ärztinnen an die Charité, die ihnen mit Hilfe von Papayas – die der Gebärmutter recht ähnlich sind – demonstrieren, wie man den „einfachen, risikoarmen Eingriff“ durchführt.

Die angehende Medizinerin, die jetzt ihre Facharztausbildung zur Frauenärztin beginnt, hofft, dass „ich mich bis dahin selbst entscheiden kann, wo und wie ich über meine Arbeit informiere.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat inzwischen eingeräumt, dass es bei der Liste „Verbesserungsbedarf“ gebe. Und auch die SPD, die bisher „mit dem Kompromiss gut leben“ konnte (O-Ton Ex-Justizministerin Katarina Barley), meldet sich wieder zu Wort: „Die Liste der Bundesärztekammer ist faktische Desinformation“, sagt Nina Scheer. Die Bundestagsabgeordnete hat sich gerade zusammen mit dem Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für den SPD-Vorsitz beworben. Sie fordert: „Der § 219a muss gestrichen werden!“ So ist es. Jetzt müsste die SPD ihren Worten nur noch Taten folgen lassen. Eine Mehrheit im Bundestag für die Streichung des § 219a gibt es ja.

Weiterlesen: Dossier Abtreibung - es geht wieder los! (5/18)

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Alice Schwarzer schreibt

Abtreibung ist ein Menschenrecht!

Alice Schwarzer in den 80ern auf einer Kundgebung gegen den §218.
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Reden wir also nochmal darüber. Zum hundertsten Mal. Es ist noch nie darum gegangen, ob eine Frau abtreibt. Es ging immer nur darum, wie eine Frau abtreibt. Illegal, also unter Gefährdung ihrer Gesundheit und sogar ihres Lebens – oder legal mit medizinischem Beistand bei einem ambulanten Eingriff von wenigen Minuten.

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Denn eine Frau, die ungewollt schwanger ist, treibt ab. Unter allen Umständen. Selbst bei Androhung der Todesstrafe, wie bei den Nazis. Warum? Sie tut es, weil sie um die Konsequenzen einer Mutterschaft weiß: Knapp zwei von drei der abtreibenden Frauen in Deutschland sind bereits Mütter. Sie treibt ab in einer Gesellschaft, in der noch lange nicht alle Väter die elterliche Verantwortung mittragen und Vater Staat nur sehr langsam in die Gänge kommt mit den Ganztags-­Kindergärten und -schulen. Und sie treibt ab, weil es ihr Körper und ihr Leben ist. Übrigens: 96 Prozent aller Frauen in Deutschland treiben auch nach der Zwangsberatung („pro werdendem Leben“) ab.

Nicht zufällig wurde Anfang der 1970er-Jahre der Kampf gegen das Abtreibungsverbot zur Ini­tialzündung für die Neue Frauenbewegung. Denn das Elend der Frauen war unermesslich. Der § 218 überschattete nicht nur ihre gesamte Sexualität, sondern ihr ganzes Leben. Seither gilt bei Deutschlands westlichen Nachbarn und selbst in katholischen Ländern wie Italien die Fristenlösung; also das Recht der Frauen, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten drei Monaten zu beenden.

Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, treibt ab. Selbst unter Androhung der Todesstrafe.

In Deutschland sieht das anders aus, ganz anders. Zwar führte die DDR 1972 mit scheelem Blick auf die protestierende Frauenbewegung im Westen die Fristenlösung ein (denn eine hauseigene Frauenbewegung wollten die Genossen nicht riskieren). Doch in der BRD, in der in den 1970er-Jahren eine überwältigende Mehrheit der Frauen und auch Männer für die Fristenlösung war, wurde die Fristenlösung zwar mit Ach und Krach im Bundestag (von SPD und FDP) verabschiedet – aber gleich wieder via Verfassungsklage der CSU gestürzt.

Seither arrangieren sich alle mit einem faulen Kompromiss, nicht nur die Konservativen, auch die Sozialdemokraten. Bei der Wiedervereinigung wurde der Kompromiss gesamtdeutsch. Noch ehe die Ex-DDR-Bürgerinnen sich versahen, war ihr Recht auf Abtreibung futsch.

Der Kompromiss sieht so aus: Auch nach 1995 bleibt Abtreibung eine Straftat und ist die Schwangere zum Austragen verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht formulierte es so: „Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruches und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente“.

Der Körper der Frau als Gebärmaschine. Das klingt wie abgeschrieben aus einem Programm der „Lebensschützer“, die in der Regel christliche Fundamentalisten sind oder aber im Vatikan sitzen. Neuerdings verstärkt von den Damen und Herren der AfD.

Abtreibungen sind in Deutschland also verboten und strafbar. Eigentlich. Denn das mit der Strafe haben sie bei den Frauen diesmal weggelassen. Es hat einfach noch nie funktioniert. So sind 1969 von den hunderttausenden, die abgetrieben haben, ganze 276 Frauen vor Gericht gelandet. Quasi versehentlich. Denn der 1872 im Kaiserreich eingeführte § 218 entsprach nicht dem Rechtsempfinden der Menschen und schon gar nicht der Realität. Man wollte den Frauen drohen und sie einschüchtern – aber man wollte die Frauen nicht ins Gefängnis stecken. Denn wer hätte die Arbeit machen sollen, wenn Millionen Frauen im Gefängnis sitzen, die unbezahlte Arbeit in der Familie wie die unterbezahlte im Beruf?

Also musste ein Kompromiss her, bei dem der Kern erhalten blieb: die Bevormundung, Einschüchterung und Entmündigung der Frauen. In Deutschland müssen Frauen, die abtreiben wollen, sich durch eine Beratung bestätigen lassen, dass sie dürfen. Frauen haben bis heute nicht das Recht abzutreiben, man gewährt ihnen lediglich die Gnade. Den wenigsten unter den Jüngeren dürfte das bewusst sein.

Schon bei der Formulierung dieses Gesetzes war klar, dass es ein Einfallstor ist für ein erneutes totales Verbot der Abtreibung. Nicht nur die fanatischen Lebensschützer, auch der Vatikan und so mancher Konservative arbeiten unermüdlich auf so ein totales Abtreibungsverbot hin.

Nach deutschem Recht gehört der Körper der Schwangeren nicht ihr, sondern dem Fötus

Bis auf weiteres „dürfen“ ungewollt Schwangere noch abtreiben, solange sie schön Bittebitte machen. Aber siehe da: Immer weniger Frauen treiben ab! Seit der verbindlichen Erfassung der Zahlen 1996 sank die Zahl der Abtreibungen unaufhaltsam, um ein Viertel innerhalb von 20 Jahren auf 98.721 im Jahr 2016.

Warum? Ganz einfach, weil Frauen aufgeklärter und emanzipierter sind – ergo die Gefahr, ungewollt schwanger zu werden, sinkt. Niemand hat darum mehr zu dem Kampf gegen Abtreibungen beigetragen als die Frauenbewegung. Darauf können wir stolz sein!

Denn auch wir Feministinnen finden Abtreibung keinesfalls wünschenswert. Wissen wir doch nur zu gut, dass es immer auch eine individuelle Gewissensentscheidung ist, die nicht jeder Frau leichtfällt. Aber im Gegensatz zu CDU-Kauder und AfD-Storch sind wir nicht der Auffassung, dass Abtreibung ein Verbrechen ist. Für uns ist und bleibt das Recht auf Abtreibung ein elementares Menschenrecht!

Solange der Schritt vom Fötus zum Kind noch nicht getan ist, also das „werdende Leben“ den Körper der Frau noch nicht verlassen hat, muss es das Recht jeder Frau sein, über ihren Körper und ihr Leben frei zu verfügen. Bei freier Entscheidung wird eine ungewollt Schwangere so früh wie möglich abtreiben.

Doch die Abtreibungsgegner haben es in den vergangenen Jahren geschafft, die Gesellschaft einzulullen. Ihr demagogisches Vokabular – „Kind“ statt „Fötus“ etc. – ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Der Druck auf die Frauen und ÄrztInnen hat sich wieder verstärkt. Immer mehr Frauen reden wieder von ihrem „schlechten Gewissen“.

Dieser Druck auf die Frauen wird flankiert von einer Repression gegen die Ärzte. Seit Jahren gibt es katholisch dominierte Städte, ja ganze Regionen, in denen Hilfesuchende keinen einzigen Arzt mehr finden, der bereit ist, medizinischen Beistand zu leisten. Diese ÄrztInnen verweigern sich im Namen ihres „Gewissens“ oder aus Angst vor ihrem (oft katholischen) Arbeitgeber. ÄrztInnen, die offen sagen, dass sie bereit sind, Abtreibungen vorzunehmen, müssen sich auf den Terror der Lebensschützer sowie Geld- bzw. Gefängnisstrafen gefasst machen.

Für uns Feministinnen bleibt das Recht auf Abtreibung ein elementares Menschenrecht

Fängt also alles wieder von vorne an? Es sieht ganz so aus. Am 22. September werden sie wieder in Berlin antreten zum „Marsch für das Leben“. In ihren Reihen marschieren nicht nur christliche Fundamentalisten, sondern auch „Christdemokraten für das Leben“. 2017 waren sie rund 3.000. Ihren „Marsch für das Leben“ müssten sie eigentlich in „Marsch für den Tod“ umbenennen. Denn an den Folgen illegaler Abtreibungen sterben laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) alljährlich weltweit 47.000 Frauen. Und fünf Millionen Frauen landen im Krankenhaus wegen verpfuschter Abtreibungen. Viele dieser Frauen werden nie mehr ein Kind bekommen können.

Da ist es nur halb beruhigend, dass es seit 2012 eine Gegenbewegung gibt: das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“. In diesem Bündnis sind neben diversen feministischen Organisationen immerhin auch: SPD, Grüne und Die Linke – auch wenn einzelne RepräsentantInnen der beiden ersteren Parteien im Namen ihres persönlichen „christlichen Gewissens“ gerne schon mal Lebensrechtler-Töne anschlagen.

Seit ich 1971 das im Stern veröffentlichte Manifest der 374 initiiert habe („Ich habe abgetrieben und fordere das Recht für jede Frau dazu“), ist fast ein halbes Jahrhundert vergangen. Bis heute bewundere ich den Mut der 373 (ich war die 374ste). Keine von ihnen konnte wissen, ob am nächsten Tag die Nachbarn oder Kollegen noch mit ihr sprechen, ob ihr Mann sich scheiden lässt, ob sie verhaftet wird. Und das Dutzend so genannter Prominenter hat seine Karriere aufs Spiel gesetzt. Diese Frauen haben viel riskiert – und viel gewonnen. Damals hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ich im Jahr 2018 noch immer und immer wieder um das elementarste Menschenrecht einer Frau würde kämpfen müssen: um die selbstbestimmte Mutterschaft.

Alice Schwarzer

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