Gender Pay Gap? Bleibt!
Manchmal zeigt sich der Verfall einer Idee schon im Titel: Ein „Entgeltgleichheitsgesetz“ hatte die ehemalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) einst versprochen. Etliche Diskussionen später war es auf ein „Entgelttransparenzgesetz“ geschrumpft. Nun also Transparenz statt Gleichheit. Das ist mehr als ein kleiner Unterschied, es ist eine andere Stoßrichtung. Und es ist noch nicht einmal der kleinste gemeinsame Nenner.
Die Meinungen über das neue Gesetz klaffen weit auseinander: Von einer „bürokratischen Zumutung“ reden die Unternehmen, von einem zahnlosen Tiger diejenigen, die sich mehr erhofft hatten. „Besser als nichts“ ist noch das netteste, was man über das Vorhaben hören kann. Immerhin: Das „Bundesforum Männer“ begrüßt die Initiative, auch weil der Interessenverband hofft, dass die Männer auch dadurch endlich irgendwann die leidige Rolle des Haupternährers loswerden könnten.
Aus Entgelt-Gleichheit
wurde Entgelt-Transparenz
Worum geht es? Schwesig war einst angetreten, den Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Mann und Frau, zu beseitigen. 21 Prozent soll sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch immer betragen. Rechnet man verschiedene Faktoren wie längere Auszeiten und Teilzeit heraus, bleibt eine „bereinigte“ Lücke von etwa sieben Prozent, die mit so weichen Kriterien wie schlechter Verhandlungsstrategien der Frauen begründet wird. Dagegen wollte der Staat etwas tun.
Der Grundgedanke: Nur wenn Frauen wissen, dass sie weniger verdienen, können sie auch dagegen vorgehen. Deshalb bekommen sie nun einen individuellen „Auskunftsanspruch“ gegenüber ihrem Arbeitgeber, vorausgesetzt, sie arbeiten in einem Unternehmen mit mehr als 200 MitarbeiterInnen. Frauen, die sich unterbezahlt fühlen, können nun verlangen, dass das Gehalt einer Vergleichsgruppe offengelegt wird. Nicht von einzelnen Kollegen, sondern nur von einer anonymen Gruppen männlicher Kollegen, die die „gleiche“ oder eine „gleichwertige“ Arbeit erledigen.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Männer und Frauen zu diskriminieren, etwa indem man sie für gleiche Arbeit unterschiedlich vergütet, ist schon heute verboten, allen voran in Paragraph 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgsetzes (AGG). Auf dieser Basis gab es schon einige – wenige – Klagen.
Oftmals, so klagten Arbeitsrechtler, fehlte es aber an den entscheidenden Referenzgrößen. Das soll dieses Gesetz nun ändern.
Was ist eine "gleiche" bzw. "gleichwertige" Tätigkeit?
Doch es ist fraglich, ob es das tut. Das fängt schon bei den Begrifflichkeiten an. Was, in aller Welt, sind in unserer modernen, digitalen Arbeitswelt, mit dem ständigen Zwang zur Fortbildung und Weiterentwicklung „gleiche“ oder auch nur „gleichwertige“ Tätigkeiten? Wie wichtig sind Erfahrungsschatz und Fähigkeiten oder Verantwortung und physische und psychische Belastungen?
Erschwerend hinzu kommt, dass der Arbeitgeber die Auskunft auch aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigern kann, wenn die Vergleichsgruppe weniger als sechs Mitarbeiter enthält. „Ich habe meine Zweifel, dass das Gesetz den Frauen wirklich etwas bringt“, sagt deshalb Kerstin Neighbour, Partnerin der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. Nun kann frau es natürlich trotzdem einfach versuchen. Arbeitgeber sind ja nicht per se darauf bedacht, Frauen um jeden Preis schlechter zu behandeln als die männlichen Kollegen. Existiert ein Betriebsrat, müssen Frauen sich an ihn wenden. Der Arbeitgeber erfährt gar nicht erst, wer nachgefragt hat. Die Arbeitnehmervertreter sind auch diejenigen, die die Informationen zur Verfügung stellen, also konkret den Mittelwert des Gehalts vergleichbarer Kollegen, inklusive Dienstwagen und sonstigen Sachleistungen.
Interessant dürfte das vor allem in Betrieben sein, die nicht an einen Tarif gebunden sind. Denn alle anderen können sich in vielen Fällen darauf beschränken, die tarifvertraglichen Entgeltregelungen zu nennen. Der Gesetzgeber privilegiert damit ausdrücklich alle tarifgebundenen Betriebe, weil er davon ausgeht, dass die Ungleichheit dort weniger ausgeprägt ist.
Viel Aufwand also für wenig Nutzen. Immerhin kennt jetzt jeder den „Gender Pay Gap“. Vielleicht ist das schon der größte Verdienst des Gesetzes.
Corinna Budras
Die Autorin ist Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.