Die Unfähigkeit der Jugendämter

© Gottfried Helnwein
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Wenn du den Verdacht hast, dass in einer Familie, die du betreust, ein Kind missbraucht wird, kannst du in der Regel selber so gut wie nichts machen. Ohne das Einverständnis der Eltern darf das Jugendamt nichts unternehmen, wir dürfen dann noch nicht mal die Wohnung betreten. Wenn die Eltern jegliche Zusammenarbeit blockieren, was meistens der Fall ist, müssen wir das Familiengericht hinzu ziehen und dort einen Antrag auf teilweisen Entzug des Sorgerechts stellen. Das Gericht will aber handfeste Beweise, doch sexuell missbrauchte Kinder haben meist keine sichtbaren äußeren Verletzungen und Zeugenaussagen gibt es natürlich in der Regel auch nicht.

Wenn der Richter bei der Entscheidung nicht mitgeht und die Herausnahme des Kindes aus der Familie ablehnt, dann hast du in der Familie keinen Fuß mehr in der Tür und überhaupt keinen Kontakt mehr zum Kind. Dann wird die Situation für das Kind womöglich noch schlimmer. Deshalb überlegt man es sich sehr gut, ob man wirklich eine Gerichtsverhandlung  riskieren will. Denn viele Richter und Richterinnen sind beim Thema sexueller Missbrauch völlig ahnungslos. Die kennen die besondere Dynamik in Missbrauchsfamilien nicht und wissen weder, wie manipulativ die Täter sein können, noch wie man ein Kind einfühlsam befragt, damit es überhaupt was sagt. Da sind weder Fachkompetenz noch Feingefühl vorhanden.

Selbst dürfen wir das Kind nur aus der Familie nehmen, wenn „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Da muss das Kind aber schon den Kopf unter dem Arm tragen. Wie es dann weitergeht, muss aber auch wieder das Familiengericht entscheiden. Ich habe es in den vier Jahren, die ich in der Familienbetreuung war, nur ein einziges Mal geschafft, ein Mädchen aus seiner Familie zu holen. Sie wurde vom Stiefvater missbraucht. Der Grund für die Herausnahme war aber gar nicht der sexuelle Missbrauch, sondern dass das Mädchen außerdem schwer vernachlässigt wurde. Sie hat in der Nachbarschaft um Essen gebettelt. Das war dann unsere Handhabe. Aber auch in den Jugendämtern selbst gibt es Probleme: Diese Stellen sind ein Sprungbrett für Berufseinsteiger. Da gehen also Leute in die Familien, die null Erfahrung und oft selbst Berührungsängste mit dem Thema Missbrauch haben. Viele wehren innerlich ab, dass es sowas gibt.

Bei Tätern, die sehr genau wissen, wie sie sich nach außen positiv darstellen können, heißt es dann ganz oft: „Der doch nicht!“ Die Fluktuation auf diesen Stellen ist sehr hoch. Auch, weil viele es nicht aushalten. Das Problem ist ja auch, dass die einzelnen MitarbeiterInnen zu viele Fälle betreuen müssen. Da kannst du nur noch Akten verwalten. Es bleibt überhaupt kein Raum mehr, genau hinzuschauen. Du kannst aber nicht sagen: „Stopp, ich habe zu viele Fälle!“ Denn das Jugendamt hat einen öffentlichen Auftrag und muss deshalb jeden Fall annehmen. Deshalb müsste die Zahl der Familien, die ein Mitarbeiter betreut, drastisch reduziert werden. Außerdem müsste es in jedem Jugendamt eine spezialisierte Stelle mit geschulten und erfahrenen Leuten geben, die wissen, was sie bei einem Verdacht auf Missbrauch tun müssen.

Diese Stelle müsste auch die rechtliche Kompetenz haben, schnell zu handeln. In Kitas und Schulen müssen ErzieherInnen und LehrerInnen geschult werden, Anzeichen für sexuellen Missbrauch zu erkennen. Die RichterInnen müssen verpflichtet werden, sich zum Thema Missbrauch fortzubilden. Sie müssen mehr wissen über das Verhalten der Opfer und die Strategien der Täter. Damit nicht immer wieder passiert, was ich erlebt habe: Wir wurden von den Gerichten oft nicht ernst genommen. Ich selbst habe nach vier Jahren aufgehört, beim Jugendamt zu arbeiten. Ich habe einfach nicht mehr ausgehalten, helfen zu wollen und es nicht zu können.

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