20 Fragen an: Annalena Baerbock
Warum sollten Frauen Sie bzw. Ihre Partei wählen?
Annalena Baerbock Weil sie sich auf uns verlassen können. Wir nehmen den Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau staatlich zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen, wirklich ernst. Die Notwendigkeit, mit einem geschlechtersensiblen Blick Politik zu machen, hat uns die Pandemie gerade wieder vor Augen geführt. Wir setzen uns für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ein, wollen erreichen, dass Frauen von der Arbeitswelt bis in die Parlamente überall gleichberechtigt mitgestalten und stehen für einen effektiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Hasskriminalität.
Welches frauenspezifische Problem, das politisch geregelt bzw. bekämpft werden kann, scheint Ihnen das dringlichste?
Es gibt eine ganze Menge zu tun: Ich denke insbesondere an den Gender-Pay-Gap und den Gender-Pension-Pay-Gap. Eine finanzielle Schlechterstellung von Frauen, die sich bis zur Rente fortsetzt oder zu Altersarmut führt, können wir nicht länger hinnehmen. Wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen und Parlamenten. Mir ist es wichtig, den Kampf gegen Gewalt- und Hasskriminalität, der sich gezielt gegen Frauen richtet, mit effektiven Mitteln anzugehen, u. a. indem der Zugang zu einer guten Hilfeinfrastruktur garantiert und die Strafverfolgung verbessert wird – auch im Netz!
Sie sagen von sich, Sie seien FeministIn. Was verstehen Sie darunter?
Ich weiß, dass ich als Frau und Politikerin auf den Schultern all der Frauen stehe, die vor uns die wirklich harten Kämpfe ausgefochten haben, um eine grundlegende Gleichberechtigung für Frauen zu erstreiten. Und deshalb sehe ich mich in der Verantwortung, alles dafür zu tun, diese Gleichberechtigung nun auch überall Wirklichkeit werden zu lassen. Sie also in politisch-praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen zu gießen. Feminismus ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder umfasst, von A wie Außenpolitik bis Z wie Zugang zu reproduktiven Rechten.
Meinen Sie, dass auch der Frauenhass - in der virtuellen wie realen Welt - stärker thematisiert und bekämpft werden muss? Wenn ja, wie?
Wir begreifen den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt als gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Gewalt wird, auch in der medialen Darstellung, häufig verharmlost. Daher stehen wir u. a. dafür ein, Gewaltverbrechen, die aus Frauenhass begangen werden, systematisch als solche zu erfassen und die Kriminalstatistik entsprechend zu reformieren. Ein Femizid ist keine „Beziehungstat“. Außerdem wollen wir mit einem Gesetz für digitalen Gewaltschutz ein effektiveres Vorgehen gegen die Verbreitung von Hass und Hetze erreichen und entsprechende Frauenberatungs- sowie Meldestellen ausbauen.
Laut Istanbul-Konvention fehlen in Deutschland 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Würden Sie das ändern wollen? Wenn ja, wie?
Insbesondere auch im ländlichen Raum müssen mehr Frauenhausplätze geschaffen werden. Es ist unser Ziel, wirklich jeder von Gewalt betroffenen Frau Schutz zu ermöglichen. Um von Bundesseite unterstützen zu können, schlagen wir vor, einen Rechtsanspruch einzuführen, der für betroffene Frauen den Zugang zu Schutzeinrichtungen verbessert. Gleichzeitig werden durch eine damit zusammenhängende individuelle Geldleistung des Bundes die Schutzhäuser und Beratungsstellen finanziell abgesichert und bekommen so mehr Verlässlichkeit für ihre Arbeit. Länder und Kommunen sind aber auch weiterhin gefordert, ihrer Finanzierungsverantwortung nachzukommen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, (potenzielle) Opfer - Frauen wie Kinder - zu schützen bzw. Ihnen zu helfen?
Neben Aufklärungsarbeit, die bereits in den Schulen einsetzen muss, Präventionsprogrammen und dem Ausbau der Schutzeinrichtungen bedarf es weiterer zielgenauer Maßnahmen. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Häusliche Gewalt muss bei familiengerichtlichen Entscheidungen über ein Besuchsoder Sorgerecht mitberücksichtigt werden, zum Schutz der Frauen und der Kinder. Zudem ist es wichtig, in Strafverfahren die Opferrechte von Kindern weiter zu stärken und beteiligte Akteur*innen stärker zu sensibilisieren.
Es gibt immer noch keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippen, Kindergärten und Grundschulen. Sind Sie dafür?
Um allen Kindern einen Platz in einer guten Kindertagesstätte zu ermöglichen, muss das Engagement des Bundes beim Platzausbau weitergeführt und verstärkt werden. Gute frühkindliche Bildung ist für die Chancen von Kindern in diesem Land essenziell und sichert die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe der Eltern. Gerade für Alleinerziehende ist das unerlässlich. Dabei ist es wichtig, dass der Kita-Platz, z. B. bei den Öffnungszeiten, den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Eltern gerecht wird. Jedes Grundschulkind soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung in Einrichtungen mit entsprechenden Qualitätsstandards bekommen.
Das Ehegattensplitting ist seit Jahrzehnten in der Kritik. Würden Sie es ganz oder teilweise abschaffen?
Es braucht eine echte Familienförderung – unabhängig vom Familienstand. Das Ehegattensplitting privilegiert die „Alleinverdienerehe“ und wirkt sich negativ auf die Erwerbstätigkeit von Frauen aus. Deshalb wollen wir das Ehegattensplitting abschaffen und eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bereits verheiratete Paare können wählen, ob sie das bestehende Ehegattensplitting beibehalten. Um Familien mit Kindern zu entlasten, führen wir eine Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung des Kindes ein.
Sollte die benachteiligte Lage von alleinerziehenden Müttern verbessert werden? Wenn ja, wie?
Die Leistung von Alleinerziehenden verdient größten Respekt. Der Tatsache, dass Ein-Eltern-Familien ein erhöhtes Armutsrisiko haben, sind wir uns bewusst. Wir werden dies gezielt angehen, u. a. durch die Einführung der Kindergrundsicherung und einer Steuergutschrift. Die Mehrkosten bei getrennt lebenden Eltern müssen endlich Berücksichtigung finden. Zudem wollen wir die Möglichkeiten von Alleinerziehenden durch die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen, die Erhöhung der Kinderkrankentage auf 30 Tage und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der KinderZeit Plus für 24 Monate verbessern.
Deutschland ist im europäischen Ranking fast Schlusslicht beim Gender-Gap. Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Politik, das zu bekämpfen?
Wir wollen auf nationaler Ebene ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen gegen Einkommensunterschiede zu berichten. Außerdem wollen wir eine Verbandsklage, damit Betroffene nicht alleine gegen ihre*n Arbeitgeber*in klagen müssen.
Darüber hinaus fordern wir ein echtes Recht auf Rückkehr in Vollzeit, wenn die Erwerbsarbeit wegen Familienaufgaben reduziert wurde. Zum Zweiten brauchen wir eine kluge Zeitpolitik, die es erleichtert, Verantwortung in der Familie zu übernehmen und Erwerbsarbeit geschlechtergerecht aufzuteilen.
Wollen Sie etwas zum Schutz von drohender Altersarmut, speziell bei Frauen, tun? Wenn ja, was?
Mit einem arbeitgeberfinanzierten Mindestrentenbeitrag wollen wir Arbeitgeber*innen, die niedrige Löhne zahlen, verpflichten, mehr für ihre Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Damit hätten viele Frauen eine Rente oberhalb der Grundsicherung und wären im Alter nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen. Die Grundrente soll deutlich mehr Menschen einbeziehen und finanziell besser stellen. Eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit ist der beste Schutz gegen Armut. Das wird nur gelingen, wenn Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt wird.
Halten Sie es für nötig, den Schutz von Kindern zu verstärken und Ihnen zu mehr Rechten zu verhelfen? Wenn ja, wie?
Wir werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen systematisch ausbauen sowie telefonische und Online-Beratungsangebote finanziell absichern. In der digitalen Welt brauchen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz vor Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt. Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Deshalb müssen starke Kinderrechte ins Grundgesetz, entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.
Sind Sie für eine Legalisierung der Leihmutterschaft? Wenn nein: Würden Sie Massnahmen gegen die schleichende Legalisierung via Ausland ergreifen?
Die Legalisierung der Leihmutterschaft befürworten wir nicht. Dagegenstehende Gründe sind u. a. die Gefahr einer Ausbeutung der Leihmutter und das Ausnutzen einer finanziellen Notlage, aber auch das Kindeswohl. Die Anerkennung von ausländischen Gerichtsentscheidungen ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich, wenn sie aus Kindeswohlinteressen zu einer familienrechtlichen Zuordnung des Kindes zu dem sogenannten Wunschelternteil führen wollen. Das grundsätzliche Verbot der Leihmutterschaft sehe ich dadurch nicht gefährdet.
Abtreibung. Würden Sie die §§218 und 219b reformieren bzw. abschaffen?
Ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch setzt eine gute Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur voraus. Aus unserer Sicht kann diese auf Dauer nur gewährleistet werden, wenn selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert und entstigmatisiert werden. Das setzt voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern außerhalb geregelt wird. Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und darüber informieren, müssen dies ohne drohende Strafanzeigen tun können. Daher wollen wir § 219a schnellstmöglich aus dem StGB streichen.
Sind Sie für einen Geschlechtswechsels via "Sprechakt", also die Selbstdefinition des Geschlechts, ohne medizinische Diagnose? Wenn ja, ab welchem Alter?
Wir schlagen ein Selbstbestimmungsgesetz vor, dessen Leitbild die persönliche Freiheit ist. Das aktuelle Transsexuellengesetz ist menschenrechtlich nicht tragbar. Wichtig: Es muss zwischen dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung und dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung unterschieden werden. Nur letzteres, also eine Berichtigung des Geschlechtseintrags auf Antrag der betroffenen Person beim Standesamt sollte ab dem 14. Lebensjahr möglich sein. Ab diesem Alter werden Jugendliche beispielsweise auch straf- oder religionsmündig. Für operative Geschlechtsanpassungen sehen fachärztliche Leitlinien ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Prostitution. Es gibt die Forderung nach Bestrafung von Freiern: Zur Eindämmung der Nachfrage, plus Hilfen zum Ausstieg für die Frauen.
Menschen, die in der legalen Prostitution arbeiten, brauchen Rechte und Schutz. Damit sie ihrer Arbeit sicher nachgehen können, müssen auch die Prostitutionsstätten strenger kontrolliert werden. Das Prostituiertenschutzgesetz werden wir evaluieren, freiwillige, niedrigschwellige und mehrsprachige Beratungsangebote ausbauen und finanziell unterstützen. Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, unterstützen wir durch individuelle Hilfen und Beratung bei der Umorientierung. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der bereits heute verboten ist, werden wir mit allen Mitteln des Strafrechts, aber auch durch Hilfe und Perspektiven für die Opfer konsequent bekämpfen.
Das BKA fordert eine Mindestspeicherfrist der Vorratsdatenspeicherung von zehn Wochen. Wie stehen Sie dazu?
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die massenhafte Erhebung von Kommunikationsdaten lehnen wir ab. Denn sie stellt alle Bürger*innen, auch Berufsgeheimnisträger*innen wie Ärzt*innen, Journalist*innen, Anwält*innen unter Pauschalverdacht. Wir setzen uns hingegen für eine technisch und personell gut ausgestattete und zielgerichtete Polizeiarbeit auf klaren Rechtsgrundlagen ein. Damit stärken wir auch die Rechtssicherheit für die Arbeit der Behörden und schaffen Vertrauen. Die digitale Kompetenz in den Sicherheitsbehörden wollen wir stärken, damit bestehende Möglichkeiten zur Verbrechensverhütung und -aufklärung effektiv angewendet werden.
90 % aller befragten Bürgerinnen wünschen sich ein Verbot der Burka, 61 % das Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen in der Schule. Und Sie?
Für unser Zusammenleben sind die Werte und Regeln des Grundgesetzes die Grundlage. Vereine dürfen nicht die Fassade bilden, um dahinter verfassungsfeindliche und gewalttätige Strategien zu verbergen. Wir unterstützen daher Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften, die in keiner strukturellen Abhängigkeit zu einem Staat, einer Partei oder politischen Bewegung stehen und sich religiös selbst bestimmen. Wir wollen dabei auch progressive, liberale muslimische Vertretungen einbinden. Pauschale Verbote oder gar speziell auf Muslim*innen abzielende Regelungen führen zu Ausgrenzungen.
Migrantinnen und Integration. Ist die die Akzeptanz der Gleichberechtigung auch durch Männer aus frauenfeindlichen Kulturen hierzulande zwingend?
Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben. Um das Ankommen in Deutschland für Migrant*innen zu erleichtern, ist der Zugang zu und die Teilnahme an Sprachkursen essentiell. Deshalb müssen alle neu ankommenden Migrant*innen und Geflüchteten von Anfang an ein Recht auf einen kostenfreien Zugang zu Sprach- und Integrationskursen haben. Besonders wollen wir die Zugänglichkeit der Kurse für Frauen sicherstellen. Ebenso wichtig sind die dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen, Zugang zu Kitas, Bildungseinrichtungen, Ausbildung und Arbeit.
Tempolimit 130 - Dafür oder dagegen?
Klar dafür. Aus Klimaschutz-, aber auch aus Sicherheitsgründen.