Der Wille des Opfers zählt!
Über drei Jahrzehnte hat es gedauert. Am 7. Juli 2016 um 12.35 Uhr war es soweit. 601 von 601, also alle Bundestagsabgeordneten stimmten dafür, dass auch in Deutschland künftig gilt: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Als die stellvertretende Bundestagspräsidentin Claudia Roth dieses überwältigende Ergebnis verkündete, erhoben sich die Abgeordneten von den Plätzen und spendeten Standing Ovations. Was Feministinnen, allen voran EMMA, seit Anfang der Achtziger Jahre fordern, wird nun auch in Deutschland endlich Gesetz: Nein heißt Nein!
Das Verfügungsrecht des Mannes über den Körper der Frau ist passé
Die heutige Abstimmung ist nichts weniger als ein historischer Moment für die deutschen Frauen (und Männer). Denn was hier beschlossen wurde, ist ein radikaler Paradigmenwechsel: Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht nicht mehr länger das selbstverständliche Verfügungsrecht des Mannes über den Körper der Frau, die bis dato nachweisen musste, dass sie dem Vergewaltiger massiven Widerstand entgegengesetzt hat.
Nicht gelten ließen viele Gerichte bisher, dass das Opfer laut und deutlich Nein gesagt oder geweint hatte; dass das Opfer sich nicht wehren konnte, weil der Mann übermächtig war; oder dass das Opfer die Tat in Schockstarre über sich hatte ergehen lassen. Motto: Woher hätte der Mann auch wissen sollen, dass die eingeschüchterte, verängstigte, weinende oder erstarrte Frau den Geschlechtsverkehr nicht wollte?
Die Reform, die die schwarz-rote Koalition jetzt verabschiedet hat, wäre wohl auch nach 35 Jahren noch nicht gekommen, wenn nicht die Politikerinnen von Union und SPD Druck gemacht hätten. Auch dieser Schulterschluss ist historisch in der Berliner Republik, in der die Frauensolidarität unter Politikerinnen über alle Parteigrenzen hinweg aus der Bonner Republik zugunsten einer strammen Parteiräson verloren ging.
Und endlich berücksichtigt das neue Gesetz nun auch, was Feministinnen und TraumaforscherInnen schon lange erklärt hatten: Dass Vergewaltigungsopfer, besonders dann, wenn es schon in der Kindheit Opfer von Missbrauch geworden war (jede vierte bis dritte!) psychisch oft gar nicht fähig sind, aktiv Widerstand zu leisten, sondern in die besagte Schockstarre verfallen. Oder dem Täter und seinen Befehlen, wie sie es von früher gewohnt sind, Folge leisten.
Und auch Sexuelle Belästigung ist endlich ein Straftatbestand
Deshalb wird der Täter von nun an auch bestraft, wenn er ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen "entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern". Oder wenn er ausnutzt, dass "die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist".
Eine weitere langjährige Forderung schlägt sich ebenfalls im Gesetz nieder: Bis dato galt es als "minderschwerer Fall", wenn ein Opfer behindert und deshalb „widerstandsunfähig“ war. Nach dem Motto: Woher hätte der Mann auch wissen sollen, dass die gelähmte Frau… Jetzt gilt eine Vergewaltigung im Gegenteil als besonders schwerer Fall, wenn „die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht“.
Eine weitere Revolution: Auch die sogenannte Sexuelle Belästigung ist künftig ein Straftatbestand! War sie doch schon? Nein, war sie nicht. Auch dies hatten Feministinnen schon lange gefordert. Leider brachten erst die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht, in der Männerhorden Hunderte Frauen an den Brüsten und zwischen den Beinen angrapschten, diese Gesetzeslücke ins öffentliche Bewusstsein und setzten so den Gesetzgeber unter Zugzwang.
Jetzt heißt es zu den verharmlosend "Belästigung" genannten sexuellen Übergriffen im neuen § 184i: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Als "besonders schwerer Fall" gilt, wenn „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird“. Die Gruppenvergewaltigung war in Europa in den 1980er Jahren aufgekommen, in direkter Reaktion auf die Frauenbewegung.
Seither ist sie als Gang Bang fester Bestandteil der Pornographie und Prostitution. Im muslimischen Kulturraum wurde die dort "Höllenkreis" genannte Methode, dass Männergruppen einzelne Frauen einkreisen und aus der Gruppe heraus sexuell gewalttätig werden, im sogenannten "arabischen Frühling" 2011 in Kairo bekannt. Seither kursiert die Methode weltweit, so auch an Silvester in Köln.
Feministinnen fordern diese Reform seit Anfang der Achtziger
Just diesen Passus zur "gemeinschaftlich begangenen" Tat befanden Grüne und Linke als "populistisch" und "verfassungsfeindlich", weil er das „individuelle Schuldprinzip“ nicht berücksichtige. Sie stimmten deshalb dagegen (bis auf Gregor Gysi, der sich enthielt). Das ist, gelinde gesagt, erstaunlich, um nicht zu sagen, zynisch, denn selbstverständlich kennt das deutsche Strafrecht das Prinzip der Beihilfe zu einer Straftat ebenso wie die unterlassene Hilfeleistung.
Es liegt auf der Hand, worum es Grünen und Linken wirklich geht: Dieser Passus ist eine direkte Reaktion auf die Silvester-Übergriffe in Köln und allerorten und das Problem der Gerichte, dass sie einen Täter freisprechen müssen, wenn er zwar erwiesenermaßen bei dem Gruppenüberfall dabei war, ihm die einzelne Tat aber nicht nachgewiesen werden kann. Offenbar ist es Grünen und Linken wichtiger, ihre Multikulti-Klientel zu bedienen als eine wirksame Strafverfolgung von Sexualverbrechern zu gewährleisten. Rassismus sticht Sexismus. Wie gehabt.
Dass dieses so umfassende Gesetz gegen Vergewaltigung nach endlosen Kämpfen und Debatten schließlich doch verabschiedet wurde, ist ausschließlich dem Druck der feministischen Basis zu verdanken (allen voran der Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen sowie Terre des Femmes) sowie einem Schulterschluss der Politikerinnen von CDU und SPD. Ganz wie anno 1997, als die bis dahin als Recht des Ehemanns geltende Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wurde. Auch damals boten Politikerinnen parteiübergreifend den Polit-Patriarchen Paroli. Und so taten sich auch diesmal CDU- und SPD-Frauen zusammen. Während allerdings 1997 die Sozialdemokratin Ulla Schmidt die treibende Kraft war, ging 2016 eine CDU-Frau voran.
Grüne & Linke: Bestrafung von Gruppengewalt "verfassungsfeindlich"
Es war die Vorsitzende der CDU-Frauenunion, Annette Widmann-Mauz, die Anfang des Jahres dafür gesorgt hatte, dass ihr Parteivorstand in einem Grundsatzbeschluss, der sogenannten „Mainzer Erklärung“, ankündigte: „Für den Straftatbestand muss ein klares ‚Nein‘ des Opfers ausreichen.“ Als das Bundeskabinett diesen Beschluss im März ignorierte und den halbherzigen Gesetzentwurf aus dem Hause Maas (SPD) dennoch verabschiedete, zündeten die CDU-Frauen unter Führung der rechtspolitischen Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker Stufe 2. Sie taten sich mit den SPD-Frauen zusammen.
Gemeinsam mit der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen“ (AsF) organisierten die Unionsfrauen eine ExpertInnen-Anhörung zum Thema und verkündeten in einer gemeinsamen Presseerklärung: "Solange es weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankommt, bleiben Schutzlücken bestehen. Wir brauchen einen Grundtatbestand, der jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellt.“
Flankiert wurde der Frauenaufstand in Berlin von einem breiten Protest der Frauenorganisationen: Noch bevor der Bundestag am 28. April in erster Lesung über den Gesetzentwurf debattierte, kritisierten Frauenorganisationen von Terre des Femmes über die Frauenhaus-Dachverbände bis zum Juristinnenbund und Frauenrat in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel den ersten Gesetzentwurf scharf. Sie schrieben: „Übergriffe bleiben weiterhin straffrei, auch wenn die betroffene Peron ihren entgegenstehenden Willen bekundet und der Täter sich darüber hinweggesetzt hat.“
Zu verdanken ist der historische Schritt einem Frauenaufstand in Berlin
Jetzt also ist es soweit. Nein heißt künftig Nein. Wird es nun zu massenhaften (Falsch)Verurteilungen kommen, wie die üblichen Verdächtigen standhaft behaupten? Natürlich nicht. In den meisten Fällen wird nach wie vor Aussage gegen Aussage stehen. Und dann gilt auch weiterhin: Im Zweifel für den Angeklagten. Aber Freisprüche wie bisher von Tätern, die dem Opfer „die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat“, die darf es künftig laut Gesetz nicht mehr geben. Und das ist ein gewaltiger Fortschritt!
Aus der Flut von EMMA-Artikeln über die Reformbedürftigkeit des Sexualstrafrechts in Sachen Vergewaltigung hier zwei frühe Texte aus den Jahren 1981 und 1985.
EMMA 9/1981 Wir nehmen die Kriegserklärung an!
EMMA 1/1985 Maximale Verteidigung