ElterngeldPlus: Ein Schritt nach vorn!
Wir erinnern uns an die Erregungswelle, als Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die so genannten „Vätermonate“ einführte. Die Welt der deutschen Familienoberhäupter schien unterzugehen. Jetzt treibt es Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch toller: Sie schafft Anreize für Mütter, auch in den ersten zweieinhalb Lebensjahren des Kindes berufstätig zu sein. Solange kann das Elterngeld gestreckt werden bei gleichzeitiger Berufstätigkeit in Teilzeit von mindestens einem Elternteil. Die Höhe der Gesamtzahlung bleibt allerdings gleich.
Aber es gibt auch ein echtes Plus: So Mutter und Vater Teilzeit arbeiten, erhalten sie über die 24 Monate hinaus zusätzliche vier Monate, also 28 Monate lang Elterngeld. So will die Ministerin mehr Frauen und Männern ermöglichen, „ihre Anforderung in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“. Sie weiß, wovon sie redet: Die Ministerin hat einen teilzeitarbeitenden Mann zu Hause, der den Sohn öfter von der Schule abholen kann als sie.
Auch Alleinerziehende sollen von dem EltergeldPlus-Modell profitieren. Ihnen winken steuerliche Entlastungen nach § 24 der Steuergesetzgebung. Das Elterngeld richtet sich nach dem ausfallenden Lohn, bei unter 1.000 Euro netto werden zwei Drittel bezahlt. Es beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Alles in allem lässt Vater Staat sich das Elterngeld fünf Milliarden Euro im Jahr kosten.