Frage an die Parteien - Frauenhandel und
CDU/CSU: Mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes allein konnte noch keine Verbesserung der realen sozialen Lage von Prostituierten erreicht werden. Es bedarf eines insgesamt breiteren Ansatzes, der insbesondere konsequent die Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution integriert und auf einen größtmöglichen Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung abzielt. Dabei muss zukünftig auch die Lage der Migrantinnen in der Prostitution verstärkt in den Blick genommen werden.
SPD: Prostitution ist in Deutschland eine rechtmäßige Tätigkeit. 2002 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, die Situation der Prostituierten zu verbessern. Frauenhandel, als besonders perfide Form der organisierten grenzübergreifenden Kriminalität werden wir konsequent verfolgen. Wir befürworten eine effektive Bestrafung von Freiern, die sich mit Wissen und Wollen der Dienste von Zwangsprostituierten bedienen. Eine rein symbolische Gesetzgebung lehnen wir ab.
Grüne: Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 war ein wichtiger Schritt zur Beendigung der Doppelmoral rund um die Prostitution. Auch die Evaluation des Gesetzes von 2007 zeigte, dass sich die Lage der Prostituierten deutlich verbessert hat. Zur Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution wollen wir die Opfer stärken. Nur wenn wir sie unterstützen, ihnen Zeuginnenschutz, ein dauerhaftes Bleiberecht, Schutz und Perspektiven bieten, werden sie bereit sein, gegen die TäterInnen auszusagen. Wir wollen Freier, die wissentlich die rechtlose Situation von Opfern ausnutzen auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.
FDP: 2007 wurde ein Bericht der Bundesregierung vorgelegt, der belegt, dass die Gesetzesreform von 2002 die intendierten Zielsetzungen nur begrenzt erreicht hat. Es hat weder zu einer grundlegenden Verbesserung der Situation von Prostituierten noch maßgeblich zur Bekämpfung des Menschenhandels beigetragen. Das Prostitutionsgesetz ist darum in der kommenden Legislaturperiode zu überprüfen. Die Einführung eines Tatbestandes der Freierstrafbarkeit im Strafgesetzbuch würde zu einem erheblichen Ermittlungs- und Beweisproblem in der Praxis führen. Die FDP setzt daher bei der Bekämpfung der Zwangsprostitution eher bei der Verfolgung der Täter an und beim Schutz der Opfer.
Linke: Das Prostitutionsgesetz hatte das Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen zu verbessern, die sich selbstbestimmt für eine Tätigkeit als Prostituierte entschieden haben und die Prostitution aus der Illegalität zu holen. Generell sehen wir das Strafrecht nicht als das geeignete Mittel zur Lösung gesellschaftlicher Probleme. Beim Thema Zwangsprostitution ist zu befürchten, dass die negativen Folgen eines Gesetzentwurfes zur „Freierstrafbarkeit“ dessen positive Absichten überwiegen würden. Entscheidend ist aus unserer Sicht, Freier zu sensibilisieren und zu ermutigen, den Betroffenen zu helfen.