„Frauen in die roten Roben!“
Gerecht ist das nicht: Bei der Richterwahl 2011 für den Bundesgerichtshof wurden 20 Richter vorgeschlagen – und nur drei Richterinnen. Für neu zu besetzende Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht stand sogar nur eine einzige Richterin auf der Vorschlagsliste – und 16 Männer. „Dieser extrem niedrige Frauenanteil lässt sich schon lange nicht mehr damit erklären, dass es an einer ausreichenden Zahl geeigneter Richterinnen fehlt“, klagt der Juristinnenbund. In der Tat: 40 Prozent aller Richter an deutschen Gerichten sind weiblich, an den Oberlandesgerichten sind es immerhin 30 Prozent. „Frauen in die roten Roben!“ heißt deshalb die Kampagne der Juristinnen, die sich vor allem gegen die „gänzlich fehlende Transparenz“ bei den Vorschlagsverfahren richtet. So würden freiwerdende Stellen gar nicht bekannt gemacht. Vizepräsidentin Eva Schübel hat nun die JustizministerInnen und die 16 Abgeordneten, aus denen sich der Wahlausschuss zusammensetzt, aufgefordert, Licht ins Vorschlagsdunkel zu bringen. Ziel: Bei der RichterInnen-Wahl 2012 sollen ein Drittel der Vorgeschlagenen Frauen sein. In dieser Woche befasst sich auch das Präsidium des Deutschen Richterbundes mit der Rote Roben-Kampagne. Das klingt vielversprechend: In dem Gremium sitzen acht Männer und fünf Frauen.