Frauenhäuser: Ein halber Sieg!

Frauenhäuser sind die letzten Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder.
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Auf den letzten Metern haben sie es doch noch geschafft: Die Verhandlerinnen von SPD, Grünen und Union haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Frauen besser vor Männergewalt schützen soll. Am 31. Januar wurde es im Bundestag verabschiedet. Kern des „Gewalt­hilfegesetzes“: Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, sollen künftig einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus haben. 

Das ist „ein frauenpolitischer Meilenstein“, wie Dorothee Bär (CSU), stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion und eine der Verhand­lerinnen, zurecht erklärte. Denn: Der Rechts­anspruch, der ab 2032 gelten soll, bedeutet zwangsläufig den massiven Ausbau der Frauenhäuser in den nächsten Jahren. In Deutschland fehlen 14.000 Plätze, jedes Jahr müssen Tausende hilfesuchende Frauen abgewiesen werden. Das kostet Leben, Frauenleben. Im Jahr 2023 starben 155 Frauen durch die Hand ihres (Ex)Mannes.

Seit vielen Jahren schlagen die Frauenhäuser deshalb Alarm. Jede neue Frauenministerin jeder neuen Regierung versprach Abhilfe. Doch nichts passierte. Auch in der Ampel nicht. Drei Jahre lang kam in Sachen Frauenhäuser von Frauen­ministerin Lisa Paus (Grüne): nichts. Just am 6. November, dem Tag, an dem Kanzler Olaf Scholz das Ende der Ampel verkündete, legte Paus dann doch noch ihr „Gewalthilfegesetz“ vor. Offenbar war die Ministerin in den Wahlkampfmodus gewechselt. 

Das Gesetz hatte einen gewaltigen Haken: 
das Wort "Geschlechtsidentität"

Gewechselt hatte allerdings auch der zuständige Finanzminister: Während Christian Lindner (FDP) offenbar kein Geld für die Frauenhäuser hatte herausrücken wollen, sah sein Nachfolger Jörg Kukies (SPD) die Sache anders und gab die 6,2 Milliarden frei, die der Bund nun für den Ausbau der Frauenhäuser zuschießen will.   

Das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung hatte allerdings einen gewaltigen Haken: Es sprach gar nicht von Gewalt gegen Frauen. Sondern von einer „Gewalthandlung“, die sich gegen eine „Person aufgrund ihres Geschlechtes oder ihrer Geschlechtsidentität richtet“. Gewaltopfer konnten also auch Männer sein oder Männer, die sich „als Frauen definieren“. 

Monne Kühn arbeitet seit 36 Jahren im Frauenhaus Uelzen in Niedersachsen.
Monne Kühn arbeitet seit 36 Jahren im Frauenhaus Uelzen in Niedersachsen.

Nun schlugen Feministinnen Alarm, denn „damit wäre ein Frauenhaus kein geschützter Ort mehr für Frauen“, erklärte Monne Kühn in EMMA. „Sollte das Gewalthilfegesetz tatsächlich verabschiedet werden, könnte ein biologischer Mann mit dem geänderten Personenstand im Ausweis zu uns kommen und auf einen Platz im Frauenhaus pochen.“ Das erläuterte Kühn, die seit 26 Jahren im Frauenhaus Uelzen arbeitet, am 27. Januar auch bei der ExpertInnen-Anhörung zum „Gewalthilfegesetz“ im Familienausschuss des Bundestages. Und sie berichtete, dass sie einen solchen Fall in ihrem Frauenhaus schon erlebt hatte: „Als die Bewohnerinnen des Frauenhauses mitbekommen haben, dass es sich um einen biologischen Mann handelt, haben sie sich nachts in den Zimmern verschanzt, teilweise die Möbel vor die Türen gerückt. Man darf nicht vergessen: Diese Frauen sind größtenteils durch Männergewalt schwer traumatisiert.“

Es wundert nicht, dass ein solches Gesetz aus dem Hause Paus kam, in dem der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), emsig daran arbeitet, die Transideologie durchzusetzen. „Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs waren ja auch die Transverbände beteiligt“, wusste Monne Kühn. Es gehe darum, den Begriff der „Geschlechtsidentität“ „in enger Zusammenarbeit mit den Translobbyverbänden Stück für Stück in der Rechtsprechung zu ver­ankern. Der Aufschlag wurde mit dem Selbst­bestimmungsgesetz gemacht. Nun soll es mit dem Gewalthilfegesetz weitergehen.“

Diese Strategie aber hat nicht funktioniert. Denn zumindest die CDU/CSU begriff, dass ein Gesetz zum Schutz von Frauen, in dem nicht mehr klar ist, was eine Frau überhaupt ist, eine Mogelpackung wäre. Nicht zuletzt dank der feministischen Proteste und fundierter Stellungnahmen wie der der Initiative Geschlecht zählt. Die deckte auf, dass die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen, auf die sich das Gesetz beruft, klar unterscheidet zwischen dem biolo­gischen Geschlecht (sex) und der Geschlechterrolle (gender). Und dass die Gleichsetzung von Geschlecht und „Geschlechtsidentität“ ein Verstoß gegen die Konvention gewesen wäre.

Am Morgen des 29. Januar stand es fest: Die „Geschlechtsidentität“ ist raus aus dem Gesetz. Jetzt steht dort: „Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist Gewalt gegen Frauen.“ Sie meint „jede körperliche, sexuelle oder psychische Gewalthandlung, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist“.

Monne Kühn: Es ist ein Etappensieg. Nicht mehr und nicht weniger!

„Das ist ein Etappensieg“, sagt Monne Kühn. Nicht mehr und nicht weniger. Denn: Dank des „Selbstbestimmungsgesetzes“, laut dem sich seit 1. November 2024 jeder Mann durch einen reinen Sprechakt auf dem Standesamt zur „Frau“ erklären kann, ist die Gefahr nicht gebannt.

Wie leicht das „Selbstbestimmungsgesetz“ missbraucht werden kann, führte der Nation gerade ausgerechnet der Rechtsextremist Sven Liebich vor: Der erklärte sich im Sommer 2024 auf dem Standesamt Schkeuditz zur „Frau“ und trägt seither den Namen Marla Svenja Liebich. Liebich, der nichts an seiner männlichen Erscheinung änderte, mahnt alle Medien ab, die ihn noch als Mann bezeichnen.

Die 18-monatige Haftstrafe, zu der Liebich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, will er, so heißt es, im Frauengefängnis antreten. In ­deutschen Frauengefängnissen sind inzwischen schon mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Sexualstraftäter, die sich zur „Frau“ erklärt haben, ihren Mitinsassinnen sexuelle Gewalt angetan haben.

Und so könnte auch ohne den Begriff „Geschlechtsidentität“ im „Gewalthilfegesetz“ künftig jeder Mann, der sich zur „Frau“ erklärt, nach einer Wartefrist von drei Monaten die Aufnahme in einem Frauenhaus verlangen. Denn er gilt ja rechtlich als „Frau“. Die Union hat sich ins Wahlprogramm geschrieben, das „Selbstbestimmungsgesetz“ wieder abschaffen zu wollen. 

Die Frauenhäuser mussten sich mit einem Flickenteppich finanzieren

Der im „Gewalthilfegesetz“ verankerte Rechts­anspruch auf einen Platz im Frauenhaus ist dennoch ein echter Paradigmenwechsel. Denn bisher ist die Finanzierung der Frauenhäuser keineswegs eine Pflichtaufgabe, sondern dem Goodwill des jeweiligen Bundeslandes überlassen. Zum ersten Mal will sich nun der Bund mit 2,6 Milliarden am Ausbau der Frauenhäuser beteiligen. Auch das hatten die Frauenhäuser schon lange gefordert, denn bisher müssen sie sich mit einem Flickenteppich aus Geldern von Land und Kommune sowie Spenden finanzieren.

Auf ein zweites Gesetz zum Schutz von Frauen vor Männergewalt konnten sich die Parteien jedoch nicht einigen. Schon im Sommer 2024 hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag mit 24 Punkten vorgelegt. Darin forderte sie unter anderem eine elektronische Fußfessel für Täter. Außerdem sollten Körperverletzungen mit einer Waffe oder einem Messer künftig als „Verbrechen“ geahndet und die Strafe erhöht werden, auch damit Wiederholungstäter zum Schutz der Frau leichter in Untersuchungshaft genommen werden könnten. Und: Die „Ausnutzung der körper­lichen Überlegenheit“ des Täters sollte als Mordmerkmal gelten. Denn bisher werden diese Taten immer noch oft nur als „Totschlag“ bestraft. Das wird nun erst einmal so bleiben. SPD und Grünen lehnten das Gesetz ab.

Die 18-monatige Haftstrafe, zu der Liebich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, will er, so heißt es, im Frauengefängnis antreten. In ­deutschen Frauengefängnissen sind inzwischen schon mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Sexualstraftäter, die sich zur „Frau“ erklärt haben, ihren Mitinsassinnen sexuelle Gewalt angetan haben.

Und so könnte auch ohne den Begriff „Geschlechtsidentität“ im „Gewalthilfegesetz“ künftig jeder Mann, der sich zur „Frau“ erklärt, nach einer Wartefrist von drei Monaten die Aufnahme in einem Frauenhaus verlangen. Denn er gilt ja rechtlich als „Frau“. Die Union hat sich ins Wahlprogramm geschrieben, das „Selbstbestimmungsgesetz“ wieder abschaffen zu wollen. 

Zur Stellungnahme von der Initiative "Geschlecht zählt"

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