Her mit unseren Rechten!

Die "Mütter des Grundgesetzes" - rechts Elisabeth Selbert. - © Haus der Geschichte Bonn/Erna Wagner-Hehmke
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"Wir haben ein Männerregime hinter uns und eines vor uns.“ Das schrieb Trude Bosse, die Herausgeberin der Frauenzeitschrift Silberstreifen, im kalten Hungerwinter 1947 weitsichtig. Recht hatte sie, und doch: Neben den 61 Männern saßen auch vier Frauen in der verfassungsgebenden Versammlung, die knapp vier Jahre nach der Kapitulation in Bonn tagte. Keine dieser Frauen wurde nach 1900 geboren, alle hatten sie noch die Erste Frauenbewegung erlebt und den Kampf ums Frauenstimmrecht. Nur eine von den vieren war – in diesen Zeiten, in denen die Eheschließung Frauen noch zu Bürgerinnen zweiter Klasse machte – verheiratet.

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Allerdings nahm die eine sich einen Mann, der sie, selbst als sie schon zwei Kinder hatte, bestärkte, das Abitur zu machen. Das war 1926, und da war sie schon 30. Sie war eine der ersten Frauen, die in Deutschland zum Jurastudium zugelassen wurden, und ihr Mann, ein Buchdrucker, zahlte für sie die hohen Studiengebühren. Sie war 34, als sie über die „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“ promovierte – 47 Jahre bevor die sozialliberale Koalition das „Schuldprinzip“ abschaffte.

Die Beteiligung der Frauen an der Ausarbeitung der Verfassung: ein Wunder!

Die Rede ist von der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert. Ihr haben wir den schlichten Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz) in unserer Verfassung zu verdanken. Und dem Protest tausender ungenannter Frauen, die im Winter 1948/49 deutsche Politiker in die Knie zwangen.

Es war schon ein Wunder, dass die Frauen überhaupt an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt wurden. Zwar waren sie als Wählerinnen 1949 in der Mehrheit, auf 100 Wähler kamen nach dem Krieg 170 Wählerinnen; zwar organisierten sie draußen im zerbombten Land das Überleben; zwar arbeiteten sie als Schweißerinnen auf Werften und als Maurerinnen auf dem Bau; zwar beschickten sie Hochöfen bei Krupp und Hoesch; zwar fuhren sie Lastkraftwagen und Straßenbahnen und konstruierten Akkumulatoren; zwar waren sie gleich nach dem Krieg auch für die schwerste Männerarbeit stark genug – aber die „hohe Politik“, die machten die Herren nach wie vor allein.

Es waren ausschließlich Männer, die am 1. Juli 1948 nach Frankfurt ins Hauptquartier der Amerikaner beordert wurden. Dort beauftragten die drei Militärgouverneure Clav (USA), Robertson (Großbritannien) und Koenig (Frankreich) die neun Ministerpräsidenten und zwei Regierenden Bürgermeister, am 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen: Aus den drei Westzonen des nach zwölf Jahren untergegangenen „1.000-jährigen Reiches“ sollte ein demokratischer Staat werden, unter Ausschluss der sowjetischen Zone und unter Einfluss der Westmächte.

Die 61 "Väter des Grundgesetzes" im Parlamentarischen Rat. - © Haus der Geschichte Bonn/Bestand Erna Wagner-Hehmke
Die 61 "Väter des Grundgesetzes" im Parlamentarischen Rat. - © Haus der Geschichte Bonn/Bestand Erna Wagner-Hehmke

Und es waren ausschließlich Männer, die im August 1948 auf der „Herreninsel“ im Chiemsee – ihre Sekretärinnen waren auf der „Fraueninsel“ untergebracht – einen ersten Verfassungsentwurf ausarbeiteten und einen Gleichheitsartikel, in dem das Wort „Frau“ nicht vorkam. In der Weimarer Verfassung, an der sich der „Herrenkonvent“ auf der Herreninsel orientierte, hatte es noch geheißen: „Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Auch wenn das nur bedeutete, dass Frauen wählen und gewählt werden durften und das Wort „grundsätzlich“ Ausnahmen von dieser Regel erlaubte, war das mehr, als in dem Verfassungsentwurf stand, der am 1. September 1948 dem Parlamentarischen Rat vorgelegt wurde.

Die „Gleichheit“ der Herren vom Chiemsee las sich so: „(1) Vor dem Gesetz sind alle gleich. (2) Der Grundsatz der Gleichheit bindet auch den Gesetzgeber. (3) Jeder hat den Anspruch auf gleiche wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung.“

Das fiel weit hinter die Formulierung aus der Weimarer Republik zurück. Aber im Parlamentarischen Rat sitzen auch Frauen und ein paar fortschrittliche Männer. Solche wie der SPD-Abgeordnete Bergsträsser oder die beiden Kommunisten Reimann und Renner, die sich immer wieder für die Frauenrechte engagieren. Und so hatte der Gleichheitsartikel sich zwei Monate später schon erheblich verbessert. Im November 1948 lautet  der Absatz 2: „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

Die Arbeit am Verfassungsentwurf schreitet voran. Doch Elisabeth Selbert will mehr.

Doch Elisabeth Selbert will mehr. Sie hat nur drei – zögernde – Mitstreiterinnen im Parlamentarischen Rat: Erstens Genossin Friederike Nadig. Sie war Verkäuferin, arbeitete sich zur Wohlfahrtspflegerin und Vorsitzenden der ostwestfälischen Arbeiterwohlfahrt hoch und schließlich zur Bundestagsabgeordneten. Doch dem Gleichberechtigungsgrundsatz stand sie eher skeptisch gegenüber.

Zweitens die Christdemokratin Helene Weber. Die energische Dame mit Dutt fand zwar, dass Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie Männer bekommen müssen; von Gleichberechtigung jedoch hielt die Vertraute Adenauers und Vorsitzende der CDU-Frauenvereinigung nicht viel. Dennoch nahm sie für sich selbst ihr ganzes Leben lang gleiches Recht in Anspruch: als eine der ersten Studentinnen im Kaiserreich und als der erste weibliche Ministerialrat Preußens. Von ihr stammt der berühmte Ausspruch: „Der reine Männerstaat ist das Verderben der Völker.“

Die dritte ist die ehemalige Fürsorgerin Helene Wessel von der Zentrumspartei. Sie war die erste Parteivorsitzende in der deutschen Geschichte, Außenpolitikexpertin und eine brillante Rednerin. Wessel stritt in den 50er Jahren gegen die Wiederbewaffnung, gegen den „Kalten Krieg“ und für eine entspannte Ostpolitik. Der Bonner Korrespondent Walter Henkels schrieb über Wessel: „Sie war jener Suffragettentyp, den man aus der Zeit des Kampfes für das Frauenstimmrecht kennt.“

Helene Wessel war so emanzipiert, dass sie gar nicht auf die Idee kam, andere Frauen könnten es nicht sein. Aus der Diskussion um die Gleichberechtigung jedenfalls hielt auch sie sich völlig heraus. Diesen Kampf überließ sie, genau wie Nadig und Weber, Elisabeth Selbert allein.

CDU/CSU und SPD entsandten 1948 jeweils 27 VertreterInnen in den Parlamentarischen Rat: 26 Männer und eine Frau die Christen, 25 Männer und zwei Frauen die Sozialisten. Von den zwei Zentrums-Abgeordneten im Parlamentarischen Rat war einer weiblich. Die FDP schickte fünf Männer nach Bonn, die Deutsche Partei und die Kommunisten jeweils zwei.

Elisabeth Selbert ist eine der beiden Sozialistinnen. Die Juristin formuliert den zweiten Absatz um in „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und überzeugt nach hartnäckigen Redegefechten auch ihre Fraktion. Am 30. November 1948 bringt die zweite Sozialdemokratin, Frieda Nadig, den Änderungsantrag Selberts in den Grundsatzausschuss ein. Er wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Am 1. Dezember 1948 versucht es die SPD ein zweites Mal. Erneut ohne Erfolg. Der Selbert’sche Satz sehe zwar „ziemlich harmlos“ aus, aber er hätte „unabsehbare sozialpolitische Folgen“, rechtfertigt ein paar Tage später der Christdemokrat Albert Finck die negative Entscheidung seiner Fraktion: „Fast alle Bestimmungen über Ehe- und Familienrecht würden dadurch über den Haufen geworfen und außer Kraft gesetzt.“ Und genau das hat Selbert vor.

Das Familienrecht von 1948 stammt aus dem Jahr 1896. Es muss weg.

In seiner Verfassung schreibt ein Staat seine guten Absichten auf, seine hehren Ziele. Die Verfassung ist reine Theorie, und erst die ausführenden Gesetze machen deren praktische Umsetzung möglich. Aber: Diese Gesetze dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Tun sie es doch, können die Bürgerinnen und Bürger vor dem Verfassungsgericht klagen. Elisabeth Selberts radikaler Gleichberechtigungsgrundsatz – das war Fincks Sorge – hätte die meisten ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen des frauenfeindlichen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verfassungswidrigen Klagegründen gemacht.

Das Ehe- und Familienrecht, das 1948 angewendet wurde, stammte aus dem Jahr 1896. Schon damals hatte die Historische Frauenbewegung gegen seine Verabschiedung durch den Reichstag gekämpft, und schon damals scherten sich Politiker aller Richtungen nicht um den Frauenprotest. Genauso wenig wie 1919 die frischgebackenen Demokraten der Weimarer Republik. Sie beschränkten die „Rechte“ der Frau via Verfassung auf den rein staatsbürgerlichen Bereich und ließen das Bürgerliche Gesetzbuch so, wie es war.

Beinah wäre auch 1949 alles beim alten geblieben, wäre nicht Elisabeth Selbert gewesen. Wäre sie nicht dafür eingetreten, die Gleichheit der Frau mit Hilfe eines „harmlosen Satzes“ auf alle Rechtsgebiete auszudehnen. Hätte Selbert sich einschüchtern lassen, vielleicht würde dann heute noch gelten: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Entscheidungen zu.“ Oder: „Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäft des Mannes ist die Frau verpflichtet.“ Oder: „Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet“ – zum Beispiel einen Arbeits- oder Kaufvertrag unterschrieben – „so kann der Mann das Rechtsverhältnis (...) kündigen.“

Welcher Mann trennt sich schon freiwillig von solchen Pfründen? Auch einigen Sozialdemokraten fiel es schwer. Dem feinsinnigen, kultivierten Carlo Schmid zum Beispiel, seines Zeichens Völkerrechtler und Justizminister in Württemberg. „Es ist klar“, schwadronierte er am 1. Dezember 1948 im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rats, „dass die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zum Beispiel die Bestimmungen, die die Frau in ihren Rechtshandlungen an gewisse Genehmigungen binden, nicht getroffen worden sind, um die Frau zu benachteiligen. Diese Bestimmungen sind getroffen worden, um die Frau zu schützen (...) und stellen eine Begünstigung dar; so wie es eine Begünstigung des Minderjährigen ist, dass das Gesetz verbietet, ihn an einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung festzuhalten, solange der Vater oder Vormund nicht zugestimmt hat.“

„In meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, dass der Antrag abgelehnt werden würde“, antwortet Elisabeth Selbert am 3. Dezember 1948 vor dem Hauptausschuss, in dem sie nun selbst ihren Gleichberechtigungsgrundsatz begründet. „Die Frau, die während der Kriegsjahre auf Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie der Mann bewertet zu werden.“

Und dann droht die mutige Juristin aus Kassel: „Sollte der Artikel in dieser Fassung heute wieder abgelehnt werden, so darf ich Ihnen sagen, dass in der gesamten Öffentlichkeit die maßgeblichen Frauen wahrscheinlich dazu Stellung nehmen werden, und zwar derart, dass unter Umständen die Annahme der Verfassung gefährdet ist.“

Wie ein Wanderprediger fährt Elisabeth Selbert von Versammlung zu Versammlung.

Doch noch nicht einmal das schreckt die neuen Demokraten. Sie haben die Mehrheit im Ausschuss und stimmen wieder mit „Nein!“. Schon bald werden sie das zutiefst bereuen. Mit dem, was nun folgt, hat keiner der Herren gerechnet – auch in seinen kühnsten Träumen nicht. Die selbstständigen und selbstbewussten Frauen draußen im Land lassen sich nicht wieder in die Rechtlosigkeit abdrängen und zu bloßen Besitztümern von Männern degradieren. Im Nachkriegsjahr 1946 kommen auf 1.000 Männer 1.263 Frauen; 3,6 Millionen deutsche Soldaten sind gefallen oder werden vermisst; im Mai 1945 sind 11,6 Millionen Männer in Gefangenschaft, und ein Jahr später sind es immer noch zwei Millionen. Die Frauen sind klar in der Mehrheit.

Kein Wunder, dass es Elisabeth Selbert leicht fällt, ihre Drohung wahr zu machen. Sie erinnert sich später: „Wie ein Wanderprediger bin ich von Versammlung zu Versammlung gefahren.“ Und die Frauen stehen hinter ihr wie eine Frau – über alle Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg: die Arbeitsgemeinschaft der Frauenringe, der süddeutsche Frauenarbeitskreis, Frauenausschüsse, Gewerkschafterinnen, Gemeinderätinnen und vor allen Dingen sämtliche weiblichen Landtagsabgeordneten (mit Ausnahme der bayerischen).

Sogar ein Teil der Presse eilt der Sozialdemokratin zu Hilfe. Die Neue Zeitung ereifert sich am 8. Dezember 1948 über die „für den großen Teil der weiblichen Bevölkerung unverständlichen Situation“. Und die Rheinische Zeitung empfiehlt am 15. Dezember ihren Leserinnen, sich „denjenigen Vertreterinnen ihres Geschlechts anzuschließen, die in vorderster Reihe um die politische und rechtliche Gleichstellung gegenüber dem  Manne kämpfen“. Die Hannoversche Presse schreibt am 18. Dezember: Die Umgestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei „eine Aufgabe, die die Frauen fordern müssen“. Und die Hessischen Nachrichten verkünden am 24. Januar 1949: „Den Frauen ist es ernst.“

Elisabeth Selberts Rückkehr von ihrer Reise ist triumphal. „Waschkörbeweise“ hat sie Eingaben, Solidaritätsadressen und Protestschreiben im Gepäck. Folge: Die Sitzung des Hauptausschusses am 18. Januar 1949, als die Gleichberechtigung zum vierten Mal auf der Tagesordnung steht, bringt die Wende. Laut Protokoll meldete sich ein „Dr. Strauß“ von der CDU (nicht der von der CSU) als erster zu Wort. Er druckst herum, spricht von einem „erfreulich lebhaften Widerhall in der Öffentlichkeit“, schaut zur Zuschauertribüne hinüber, auf der an diesem Tag auch seine Ehefrau sitzt, und beteuert: „Ich glaube, dass ich für die überwiegende Anzahl aller deutschen Ehemänner spreche, wenn ich sage, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau uns zumindest seit 1918 bereits so in Fleisch und Blut übergegangen ist, dass uns die Debatte etwas überrascht hat.“ Jetzt tritt Helene Weber ans Rednerpult. Sie wirkt heute nicht so resolut wie sonst. In vorsichtig gesetzten Worten verkündet sie einen aufsehenerregenden Meinungsumschwung der CDU-Fraktion: „In der Öffentlichkeit ist ein großer Sturm aus den verschiedensten Gruppen entstanden, dass wir gedacht haben – es liegt uns ja gar nichts an einer bestimmten Formulierung –, wenn diese Formulierung unklar und unzureichend erscheint, dann wählen wir eine andere Formulierung.“

Das Quasi-Stürmlein der Frauen hat die Herren angeblich nicht beeindruckt.

Auch der hochgeachtete, liberale, spätere Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), verheiratet mit der Frauenrechtlerin Elly Knapp, biegt jetzt bei und erklärt: „Ich möchte nicht draußen unwidersprochen den Eindruck entstehen lassen, dass jetzt dieses Quasi-Stürmlein uns irgendwie beeindruckt und uns zu einer Sinneswandlung veranlasst hat. Denn unser Sinn war von Anfang an so, wie sich die aufgeregten Leute draußen das gewünscht haben.“ Na also, geht doch!

Dass die FDP gemeinsam mit der CDU den Selbert-Antrag insgesamt dreimal niedergestimmt hatte, verschweigt Heuss jetzt tunlichst. In dieser Sitzung des Hauptausschusses wird der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ angenommen, und zwar einstimmig! Er ist die „einzige Aussage des Grundgesetzes“, so die Historikerin Antje Späth, „die nur durch einen öffentlichen Druck von ,unten‘ getroffen worden ist“. Noch 30 Jahre nach ihrem Triumph sagt Selbert schlicht: „Es war die Sternstunde meines Lebens.“

Da es viel Zeit kosten würde, sämtliche Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Verträge auf den Gleichheitsgrundsatz hin abzuklopfen, nahm der Parlamentarische Rat eine Übergangsregelung als Artikel 117 in die Verfassung auf: „Das dem Art. 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.“

Aber der 31. März 1953 wurde eine herbe Enttäuschung. Die Zeiten hatten sich geändert. Das kurze „Nachkriegsmatriarchat“ war endgültig vorbei. Die Männer hatten die Frauen wieder von den Arbeitsplätzen verdrängt und wieder in die Küche abgeschoben. Die „Hausfrauen-Ehe“ war rehabilitiert und die alten Kräfte hatten es sich auf den neuen Posten gemütlich gemacht. „Restauration“ hieß das Stichwort der Adenauer-Republik.

Doch die sogenannten „Fortschrittlichen“ verhielten sich auch nicht anders. Zwar hatten die Gewerkschaften noch im Oktober 1949 erklärt, dass sie es „als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachten, für die Verwirklichung“ der Gleichberechtigung „auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet zu sorgen“, also auch für die Lohngleichheit. Doch Anfang der 1950er Jahre schlossen sie Tarifverträge ab, in denen sich Sätze wie dieser fanden: „Weibliche Arbeitskräfte erhalten für die Spulenindustrie 75 %, für die übrige (...) holzverarbeitende Industrie 80 % der betr. Männerlöhne.“

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Wen wundert es da, dass die christlich-liberale Regierung in Bonn unter Konrad Adenauer die vom Parlamentarischen Rat im Artikel 117 gesetzte Frist – verfassungswidrig – verstreichen ließ. Ja, Adenauer versuchte sogar, die SPD-Fraktion im Bundestag wieder zu einer Verfassungsänderung zu überreden. Zum Glück vergeblich.

„Wir hatten seit der Zeit einen permanenten Verfassungsbruch in unserer Gesetzgebung“, klagte Elisabeth Selbert, und das Bundesverfassungsgericht urteilte ebenso. Es befand am 18. Dezember 1953: „Art. 3 Abs. 2 GG ist eine echte Rechtsnorm.“ Das heißt: Der Gleichberechtigungsgrundsatz ist geltendes Recht.

Trotzdem: Erst dreieinhalb Jahre später, am 3. Mai 1957, verabschiedete der Bundestag das im Artikel 117 geforderte Anpassungsgesetz. Es hieß „Gleichberechtigungsgesetz“, obwohl es alles andere war. So billigte es dem Vater immer noch das letzte Wort bei der Kindererziehung zu und legte außerdem fest: „Die Frau führt den Haushalt (...) Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“

Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches blieb bis 1977 in Kraft. Erst die Neue Frauenbewegung löste einen erneuten Schub im Kampf um vollständige Gleichberechtigung aus – wie es 1949 schon einmal gewesen war. Die 1977 verabschiedete Familienrechtsreform hob die Vormachtstellung des Mannes in der Familie endlich auf. Dennoch blieben noch zahlreiche Ungerechtigkeiten gegen Frauen im Recht. Feministische Juristinnen bekämpften sie unermüdlich.

Elisabeth Selbert hat die konsequente Umsetzung ihres stolzen Satzes leider nicht mehr ganz erlebt, sie starb 1986 im Alter von 81 Jahren.

CORNELIA FILTER

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