Kachelmann unterliegt Schwarzer

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Es war eine seiner zahllosen Klagen, mit denen er seit 2011 den Medien einen Maulkorb verpassen will. Allen voran EMMA. Jetzt entschied das Landgericht Düsseldorf: Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit wiegt schwerer als die Befindlichkeit des damals Freigesprochenen. Der von Jörg Kachelmann im März angestrengte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die jüngste Berichterstattung auf EMMAonline über die Causa Kachelmann wurde abgelehnt. Ein Urteil, das alle Medien freuen müsste.

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Apropos des Falles Dieter Wedel hatte Alice Schwarzer in EMMA (mal wieder) auch den so exemplarischen Fall Kachelmann erwähnt. Denn in den Medien firmierte der Wettermoderator - im Gegensatz zu dem anscheinend notorisch gewalttätigen Regisseur - als Beispiel für den unschuldig Beschuldigten und Opfer eines Justizirrtums.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf müsste alle Medien freuen

In dem fraglichen Artikel "Von Wedel bis Kachelmann" hatte Schwarzer über das Phänomen der Medien räsoniert: In denen galt Kachelmann als unschuldig, obwohl das Landgericht Mannheim ausdrücklich erklärt hatte, dass es nicht völlig von der Unschuld des Beschuldigten überzeugt sei. Kachelmann verklagte daraufhin EMMA: EMMA müsse zwingend auch ein späteres zivilrechtliches Urteil des OLG Frankfurt erwähnen, das zweifelsfrei ergeben habe: Kachelmann ist unschuldig. Das Landgericht Düsseldorf entschied nun: Das muss EMMA nicht.

Denn erstens überwiege in diesem Fall das "Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit" gegenüber dem "Recht des Antragstellers auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs". Fazit: "Ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegt nicht vor."

Zweitens handle es sich bei dem fraglichen Artikel nicht um eine "bewusst unvollständige Berichterstattung". Denn, so das Gericht sinngemäß, ein Anspruch auf vollständige Berichterstattung hätte bedeutet, dass konsequenterweise auch über die jüngste aktuelle juristische Entscheidung im Fall Kachelmann hätte berichtet werden müssen: nämlich über die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Verfahren gegen Kachelmanns Ex-Freundin Claudia Dinkel wegen "Freiheitsberaubung" eingestellt hatte.

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hat jetzt den dauerklagenden Jörg Kachelmann in die Schranken gewiesen. Der war offenbar bisher der Ansicht, den Medien diktieren zu können, über welche Gerichtsurteile sie berichten sollen - und über welche nicht. Es ist eine gute Entscheidung für die Pressefreiheit - und für alle durch den von den Medien so hochstilisierten Fall Kachelmann eingeschüchterten Frauen.

Hier der Kommentar von Alice Schwarzer.

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Schwarzer: Ein Sieg der Pressefreiheit!

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Gesetze werden nicht im neutralen Raum gemacht und selbst Urteile gegen Individuen nicht frei vom gesellschaftspolitischen Kontext gesprochen. Und dieser gesellschaftspolitische, genauer gesagt in diesem Fall: geschlechterpolitische, Kontext hat sich in unserer Gesellschaft in Bezug auf das Problem der sexuellen Gewalt in den vergangenen Monaten dramatisch geändert. Die Opfer haben endlich eine Stimme bekommen.

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In Zeiten von #MeToo neigen auch die Medien nicht mehr so ganz reflexhaft wie bisher zur Vorverurteilung mutmaßlicher Opfer. Die Frage, ob die Opfer nicht von Fall zu Fall auch recht haben könnten, steht sichtbarer als zuvor im Raum.

Medien fragen sich: Können Opfer auch Recht haben?

Nicht anders geht es der Justiz. Die hatte zwar im Fall Kachelmann schon bei dessen Freispruch im Mai 2011 in Mannheim sehr differenziert erklärt, dass das Gericht die Wahrheit „nicht habe finden können“, beides darum möglich sei: dass sie gelogen habe - oder auch er. Die Medien mögen das in ihrer Berichterstattung unbedingt berücksichtigen.

Die Medien taten das Gegenteil. Sie feiern Kachelmann seither als den Paradefall eines „unschuldig Beschuldigten“ und die Ex-Freundin als „verbrecherische Lügnerin“.

Das konnte EMMA nicht hinnehmen - und erinnerte bei gegebenem Anlass daran, dass eine solche Sichtweise des Urteils nicht der Wahrheit entspricht und, unabhängig vom Wahrheitsgehalt in diesem Falle, Opfer generell einschüchtere. Was auch das Bundesverfassungsgericht so sah. Das erklärte im April 2016, dass bei so einem Urteil wie im Fall Kachelmann eben jede Seite ihre „subjektive Wahrheit“ habe und sie also auch öffentlich verkünden dürfe.

Kachelmann aber und sein Anwalt Höcker kennen nur eine Wahrheit: die ihre! Auf Kosten der Ex-Freundin. Die wird seit dem Urteil von ihnen als „notorische Lügnerin“ und „Falschbeschuldigerin“ gehetzt. Und mit ihr die Medien, EMMA allen voran, die auf einer differenzierten Sicht im Fall Kachelmann und vor allem bei dessen medialer Darstellung bestehen. Kachelmann konnte sich bei seiner Klagewelle leider des Beifalls der linksliberalen „Leitmedien“ sicher sein. Bisher. Was nicht ganz ohne Komik ist: Schließlich schneiden die Medien sich mit der Unterstützung von Kachelmanns Versuchen, ihnen einen Maulkorb zu verpassen, ins eigene Fleisch.

Der Artikel "dient der öffentlichen Debatte"

Ändert sich das gerade? Hat die #MeToo-Debatte - und die daraus folgende Entlarvung der wahrhaft epidemischen Ausmaße der sexuellen Gewalt als Machtinstrument gegen Frauen - unsere Gesellschaft sensibilisiert? Bis hin zu den JuristInnen, ja sogar JournalistInnen (von denen so mancher zu den Tätern zählt, wie sich gerade herausstellt).

Über meinen Text, den Kachelmann verbieten lassen wollte, schreiben die drei RichterInnen vom Landgericht Düsseldorf: „In diesem Beitrag äußert sich die Antragsgegnerin zu dem aktuell medienwirksamen Thema der sexuellen Gewalt und sexuellen Belästigung und der damit im Zusammenhang stehenden so genannten ‚MeToo’-Debatte, anlässlich der gegen den Regisseur Dieter Wedel erhobenen Strafvorwürfe. Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf das Problem der ‚Vorverurteilung‘ und stellt die Frage, ‚Vorverurteilung von wem? Der des mutmaßlichen Täters oder der der mutmaßlichen Opfer? Denn so ist das bei Sexualverbrechen: Wer dem einen glaubt, bezichtigt den anderen der Lüge.‘ Daran anknüpfend führt sie weiter aus: ‚So war das auch 2010 bei Kachelmann.‘ Durch die Verwendung der Wörter ‚so‘ und ‚auch‘ macht die Antragsgegnerin deutlich, dass es ihrer Meinung nach auch im ‚Fall Kachelmann‘ im Jahr 2010 eine Vorverurteilung gegeben habe, welche aus ihrer Sicht - ausgehend von den Journalistinnen Rückert und Friedrichsen - sich auf die damalige Ex-Freundin des Antragstellers bezog. Insoweit ist festzustellen, dass sich die Äußerungen der Antragsgegnerin in die aufgezeigte Gesamtdebatte einfügen.“

Es geht hier nicht um eine private Dauerfehde

Und das Gericht kommt zu dem Schluss: „Der Artikel der Antragsgegnerin ‚Von Wedel bis Kachelmann‘ dient ersichtlich nicht der Anprangerung des Antragstellers, sondern der öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit der ‚MeToo‘-Diskussion.“

In der Tat: Es handelt sich eben keineswegs um eine persönliche „Dauerfehde zwischen Schwarzer und Kachelmann“ (Focus), sondern um einen gesellschafts- und medienpolitisch hoch relevanten Konflikt: Unser aller Meinungs- und Pressefreiheit wäre „im Kern betroffen“, wenn es Kachelmann gelingen würde, die Veröffentlichung eines Textes wie dem meinen zu untersagen. Denn: „Im Ergebnis handelt es sich um einen Beitrag zu einer Diskussion über Fragen der Vorverurteilung durch Medien, in deren Rahmen der Fall des Antragstellers (Kachelmann) herangezogen worden ist.“

Zeiten ändern sich.

Alice Schwarzer

Hier das rechtskräftige Urteil im gesamten Wortlaut. Für juristische Laien wird es ab Seite 7 interessant.

Korrigiert am 10. Mai 2018

 

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