Kachelmann unterliegt Schwarzer
Es war eine seiner zahllosen Klagen, mit denen er seit 2011 den Medien einen Maulkorb verpassen will. Allen voran EMMA. Jetzt entschied das Landgericht Düsseldorf: Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit wiegt schwerer als die Befindlichkeit des damals Freigesprochenen. Der von Jörg Kachelmann im März angestrengte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die jüngste Berichterstattung auf EMMAonline über die Causa Kachelmann wurde abgelehnt. Ein Urteil, das alle Medien freuen müsste.
Apropos des Falles Dieter Wedel hatte Alice Schwarzer in EMMA (mal wieder) auch den so exemplarischen Fall Kachelmann erwähnt. Denn in den Medien firmierte der Wettermoderator - im Gegensatz zu dem anscheinend notorisch gewalttätigen Regisseur - als Beispiel für den unschuldig Beschuldigten und Opfer eines Justizirrtums.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf müsste alle Medien freuen
In dem fraglichen Artikel "Von Wedel bis Kachelmann" hatte Schwarzer über das Phänomen der Medien räsoniert: In denen galt Kachelmann als unschuldig, obwohl das Landgericht Mannheim ausdrücklich erklärt hatte, dass es nicht völlig von der Unschuld des Beschuldigten überzeugt sei. Kachelmann verklagte daraufhin EMMA: EMMA müsse zwingend auch ein späteres zivilrechtliches Urteil des OLG Frankfurt erwähnen, das zweifelsfrei ergeben habe: Kachelmann ist unschuldig. Das Landgericht Düsseldorf entschied nun: Das muss EMMA nicht.
Denn erstens überwiege in diesem Fall das "Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit" gegenüber dem "Recht des Antragstellers auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs". Fazit: "Ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegt nicht vor."
Zweitens handle es sich bei dem fraglichen Artikel nicht um eine "bewusst unvollständige Berichterstattung". Denn, so das Gericht sinngemäß, ein Anspruch auf vollständige Berichterstattung hätte bedeutet, dass konsequenterweise auch über die jüngste aktuelle juristische Entscheidung im Fall Kachelmann hätte berichtet werden müssen: nämlich über die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Verfahren gegen Kachelmanns Ex-Freundin Claudia Dinkel wegen "Freiheitsberaubung" eingestellt hatte.
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hat jetzt den dauerklagenden Jörg Kachelmann in die Schranken gewiesen. Der war offenbar bisher der Ansicht, den Medien diktieren zu können, über welche Gerichtsurteile sie berichten sollen - und über welche nicht. Es ist eine gute Entscheidung für die Pressefreiheit - und für alle durch den von den Medien so hochstilisierten Fall Kachelmann eingeschüchterten Frauen.