Kampf den Kinder-Pornos!
Jetzt hat die Bundesregierung auch ein Gesetz zur umstrittenen Blockade von Kinderporno-Seiten im Internet auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, 22.4. einen entsprechenden Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss.
Ja, es stimmt: Man kann es letzten Endes nur erschweren, nicht aber völlig verhindern, dass Menschen, de facto: Männer, im Internet auf kinderpornografische Seiten zugreifen. Es ist richtig: Blockiert ein Provider die Website eines Anbieters von Kinderpornografie, bietet der seine Fotos und Filme rasch unter einer neuen Internet-Adresse an. Klar ist auch: Das Internet ist nur ein Weg, an Kinderpornografie zu gelangen – Pädophile schicken sich ihr Material immer öfter per Handy.
Aber sollte man deshalb darauf verzichten, im Kampf gegen Kinderpornografie wenigstens die Möglichkeiten auszuschöpfen, die man hat? Nein! befand Ministerin Ursula von der Leyen. Ja, befanden andere.
Zum Beispiel die Grünen, die nach der Ankündigung der Ministerin, sie wolle künftig Internetseiten mit Kinderpornografie sperren lassen, kritisierten, eine solche "nationale Insellösung" mache überhaupt keinen Sinn. Da bedürfe es internationaler Abkommen. Oder die SPD und ihre Justizministerin Zypries, die erstmal "verfassungsrechtliche Bedenken" anmeldete und deren Medienbeauftragter Jörg Tauss glaubte, vor "Zensurverhältnissen wie in China" warnen zu müssen. Sekundiert von der taz, die befürchtete, nach der Blockade von Kinderpornografie könnte "bald auch die Sperrung von links- und rechtsextremistischen Seiten geplant werden".
Während die einen Kritiker sich diskreditierten, weil sie sich fragen lassen mussten, warum sie in sieben Jahren Rotgrün die internationalen Abkommen denn nicht geschlossen hätten und Jörg Tauss wegen des Verdachts auf Handel mit Kinderpornografie von seinen Ämtern zurücktreten musste, machte sich Ministerin von der Leyen ans Werk. Sie holte die wichtigsten Internet-Provider an einen Tisch, um mit ihnen vertraglich die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie zu vereinbaren.
Die zu blockierenden Seiten – von denen laut Kriminalstatistik jeden Monat rund 50.000 Bilder runtergeladen werden – sollen den Providern in Zukunft täglich vom BKA gemeldet werden. Statt der angefragten Seite soll ein Stoppschild erscheinen sowie der Satz: "Sie haben versucht, eine Seite mit illegalen Inhalten aufzurufen". Dieses System hat Norwegen bereits 2004 eingeführt und blockiert seither auf diese Weise täglich rund 18.000 Zugriffe. Die anderen skandinavischen Länder, die Schweiz und Italien folgten.
In Deutschland erklärten sich allerdings zunächst nur zwei von acht Providern bereit, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen: Vodafone und Kabel Deutschland. Die anderen sechs, darunter die Telekom, weigerten sich. Begründung: Es sei unklar, inwieweit Datenschutz und Fernmeldegesetz verletzt würden, die Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit. Die Ministerin konterte: Die Unternehmen müssten sich entscheiden, ob sie "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen" wollten. (Wann müssen sich die Provider eigentlich fragen lassen, ob sie weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Frauen zeigen wollen?)
Nun erhob auch Justizministerin Zypries formell Einspruch: Ohne gesetzliche Grundlage könne sie "die beabsichtigte Vertragslösung nicht mittragen".
Doch von der Leyen war nicht aufzuhalten. Ende März verabschiedete das Kabinett also sieben Eckpunkte für ein Gesetz, das die Sperrung der Seiten absichern soll – auch finanziell. Denn Eckpunkt Nr. 7 dürfte maßgeblich dazu beigetragen haben, dass inzwischen auch die Telekom, O2 und Alice eingelenkt haben. Dieser garantiert nämlich, dass Haftungsansprüche vergrätzter Kunden "wirtschaftlich nicht von ihnen (den Providern) zu tragen sind".
Inzwischen hat auch die SPD angekündigt, ein eigenes Gesetz vorlegen zu wollen. Doch ob der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden wird, steht in den Sternen. Und das ist Ministerin von der Leyen offenbar zu weit weg: Sie ließ die Provider am 17. April eine "vorgesetzliche" vertragliche Vereinbarung unterzeichnen.
Manche mögen sich wundern, warum es erst der Vorbereitung auf den "3. Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" in Rio de Janeiro im November 2008 bedurfte, bis Ursula von der Leyen das Thema Kinderpornografie entdeckte. Und man mag sich auch fragen, ob es ein Zufall ist, dass das Jahr ihres Kampfes gegen die Kinderpornografie auch das ihres Wahlkampfes ist. Aber dennoch ist sie die Erste, die handelt. Endlich.
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