Die Täter abschieben? Fehlanzeige!
Bundeskanzlerin Merkel will mit der „vollen Härte des Rechtsstaats“ zuschlagen; Vizekanzler Gabriel fordert "Null Toleranz gegenüber Kriminalität und sexuellen Übergriffen“ und will Täter „schneller und effizienter abschieben“; Justizminister Maas erklärt: „Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden“ – und solle dann auch ausgewiesen werden.
Die scharfen Töne, die unsere PolitikerInnen nach den ungeheuerlichen Vorfällen in der Silvesternacht anschlagen, sind nach dem „Wir schaffen das“-Mantra der letzten Wochen einerseits erleichternd. Andererseits liegt der Verdacht nahe, dass es sich dabei vor allem um eins handelt: um Populismus.
BGH: Ein Griff an die Genitalien ist unerheblich
Nicht nur, weil die Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungen in ein Land verbietet, in dem das Leben des Täters, zum Beispiel durch Krieg, bedroht ist. Sondern auch, weil das, was die marodierenden Männer laut den Schilderungen belästigter Frauen am Kölner Hauptbahnhof oder auf der Hamburger Reeperbahn getan haben, in den meisten Fällen gar nicht strafbar ist. Frauen an den Busen oder zwischen die Beine fassen? Das deutsche Strafgesetzbuch macht’s möglich!
Wer nämlich glaubt, „sexuelle Belästigung“ sei im deutschen Recht ein Straftatbestand, irrt. Belästigung ist lediglich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt und betrifft ausschließlich sexuelle Übergriffe im Beruf. Im Strafgesetzbuch hingegen kommt sie überhaupt nicht vor. Dort gibt es zwar die „sexuelle Nötigung“, aber: Die strafbaren „sexuellen Handlungen“, die der Täter vornimmt, müssen „von einiger Erheblichkeit“ sein. Mehrere Gerichtsurteile, darunter auch solche des Bundesgerichtshofs, kamen zu dem Schluss: Ein Griff an die Genitalien oder an den Po ist unerheblich.
Außerdem Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestands: die Gegenwehr der Frau. Wie wir aus rund hundert dokumentierten Fällen wissen, haben Gerichte sogar bei nachweislich gegen den Willen der Frau vollzogenem Geschlechtsverkehr immer wieder Täter freigesprochen. Das Opfer hatte zwar klar und deutlich Nein gesagt - sich aber „nicht genügend gewehrt“. Der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ist also nicht nur den Tätern der Kölner Horror-Nacht völlig fremd, sondern auch dem deutschen Strafrecht.
Frauennotrufe: Sexuelle Belästigung ist systematisch straffrei
Im Falle sexueller Belästigung kommt noch einer Art strafrechtlicher Krücke in Frage: die Beleidigung. Was aber fürs „Vogelzeigen“ oder den Stinkefinger gilt, nämlich dass der Täter das Opfer herabwürdigt, ist beim Griff an den Busen keineswegs immer so klar: So urteilte der BGH: Eine „Herabwürdigung der Betroffenen durch den Täter ist in einer sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen.“
So ist auch der „Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen“ (bff) mit Blick auf die Übergriffe an Silvester mehr als skeptisch: „Dem bff sind schon lange zahlreiche Fälle bekannt, in denen Frauen an öffentlichen Orten belästigt, begrapscht und an Geschlechtsteilen angefasst wurden. In der Regel enden diese Taten für die Täter straflos.“ Sie seien „nicht durch den Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfasst und damit systematisch straffrei.“
Wir dürfen also gespannt sein, was passiert, falls einige der Täter aus Köln, Hamburg und all den anderen Städten, in denen Frauen massenhaft sexuelle Gewalt angetan wurde, tatsächlich gefunden werden sollten. Um den Reden wirklich Taten folgen lassen zu können, wäre Folgendes Voraussetzung: ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, mit dem die Täter wirklich bestraft werden können. Und zwar ausländische genauso wie deutsche.
Chantal Louis
Aktualisierung am 12.1.2015: Der CDU-Bundesvorstand hat bei seiner Jahresauftakt-Tagung soeben die "Mainzer Erklärung" verabschiedet. Darin heißt es: "Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte. (...) Deshalb sorgen wir dafür, dass gemäß Art. 36 der Instanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen wird. Für den Straftbestand muss ein klares 'Nein' des Opfers ausreichen." Und: "Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen."
Aktualisierung am 9.1.2015: Gerade hat Justizminister Heiko Maas angekündigt, das Sexualstrafrecht verschärfen zu wollen: "Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass die Frauen sich sicher fühlen. Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht." Fakt ist: Der Gesetzentwurf liegt bereits seit über einem Jahr vor und harrt der Verabschiedung. Frauenverbände wie der bff und der Juristinnenbund kritisieren ihn als völlig unzureichend. Das Problem der faktischen Straflosigkeit sexueller Belästigung packt der Entwurf gar nicht an.
Weiterlesen: http://www.emma.de/artikel/petition-nein-heisst-nein-herr-minister-330593