Im Frühjahr 2008 begannen die türkischstämmigen, gut integrierten Eltern der 14-jährigen Aylin sich Sorgen zu machen. Das Mädchen hatte sich über Jahre völlig unbeschwert und altersgemäß entwickelt, besuchte eine Hauptschule in Rheinland-Pfalz und hatte zahlreiche türkische wie deutsche Freundinnen. Wie aus dem Nichts traten plötzlich Ängste auf, Appetitlosigkeit, ständige Kopfschmerzen, schließlich wollte Aylin nicht mehr zur Schule gehen. Die besorgten Eltern suchten ärztliche Hilfe und folgten dem Rat, mit dem Mädchen eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin aufzusuchen.
Nach mehreren intensiven Sitzungen mit Aylin bat die Therapeutin die Eltern zu einem Gespräch. Einen wirklichen Reim konnte auch sie sich auf das Störungsbild des sonst so aufgeschlossenen jungen Mädchens nicht machen. Wie nebenbei erwähnte Aylins Mutter dabei, dass die Zahl der Kopftuchträgerinnen an Aylins Schule stetig steige und ihre Tochter sich schon einmal über dumme Bemerkungen beklagt habe, die sie täglich zu hören bekam. Stil:
"Willst Du aussehen wie eine Deutsche?" Oder: "Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?" Und: "Deinen Eltern ist es wohl egal, wie über Dich geredet wird." Die darauf angesprochene Aylin kämpfte mit den Tränen und sagte schließlich: "Es wird immer schlimmer. Und seit ich neulich im Ramadan mein Schulbrot ausgepackt habe, ist es ganz aus. Die Kopftuch-Mädels mobben mich total." Das also war der Grund für die Schulmüdigkeit der 14-Jährigen.
Aylin ist kein Einzelfall. In Schulen und Ballungszentren mit hohem Anteil konservativ-muslimischer Familien wird aus der "Freiheit" zum Kopftuch schnell der Zwang, es tragen zu müssen; eine Entwicklung, die man in der islamischen Welt allenthalben beobachten kann.
Warum? Was steckt hinter dem Kopftuch bzw. wofür steht das Kopftuch? Die Vielfalt seiner Trägerinnen und VerfechterInnen verbietet eigentlich eine eindimensionale Erklärung, und doch laufen letztlich alle Erläuterungen der Gelehrten auf ein- und dasselbe heraus: Es geht um die Verhüllung der weiblichen Reize und den Erhalt der islamischen Ordnung, die für das Verhältnis von Mann und Frau genau drei Modelle vorsieht: Strenge Distanz, enge Verwandtschaft oder Ehe. Ein natürliches Miteinander der Geschlechter gibt es nicht. Die sexuelle Anziehung zwischen den Geschlechtern gilt – außer bei sehr enger Verwandtschaft – als geradezu unbeherrschbar stark, so dass es der Anstand gebiete, die Geschlechter so weit wie möglich zu trennen und den weiblichen Körper so zu verhüllen, dass seine Reize keinen Schaden anrichten können und sexuelles Fehlverhalten gar nicht erst entstehen kann.
Während im Koran lediglich in sehr allgemeiner Form von der sittsamen Bekleidung der Frau die Rede ist, soll der Religionsstifter Mohammed (um 570 bis 632) eine leicht bekleidete Frau konkret angewiesen haben, in der Öffentlichkeit nur Gesicht und Hände zu zeigen. Das war vor 14 Jahrhunderten.
Bis heute lautet die Mehrheitsmeinung der Gelehrten, dass die Frau ab der Pubertät den ganzen Körper mit Ausnahme des Gesichtes, der Hände und gegebenenfalls der Füße zu verhüllen habe und dies als Pflicht zu betrachten sei, deren Beachtung nicht in ihrem persönlichen Ermessen liegt. Dieser Haltung wird sowohl von Seiten des politischen Islam als auch bei der Erziehung der Mädchen in religiös-islamischen Familien Rechnung getragen. Dass man hierzulande trotz allem immer wieder das Begriffspaar aus Kopftuch & Freiheit in die Debatte wirft – von der "Freiheit zum Kopftuch" bis zur "Freiheit unter dem Kopftuch" – ist schlichtweg zynisch.
In konservativ islamischen Ländern mit entsprechenden Regimen ist die streng islamische Verhüllung der Frauen verbindlich vorgeschrieben, meist auch für die Angehörigen religiöser Minderheiten und für ausländische Besucherinnen. Jedes Zuwiderhandeln, das bereits beim Herauslugen einer kleinen Haarlocke gegeben ist, wird streng geahndet; die Missachtung der Gemeinschaft der Gläubigen gilt der ‚ehrlosen‘ Frau allemal. Mit der stetig anwachsenden Einflussnahme des politischen Islam greift die islamische Bekleidung seit Mitte der 80er Jahre auch in Europa um sich. Der Grad der Verschleierung der Musliminnen gilt als Gradmesser islamischer Rechtschaffenheit.
Auch das Straßenbild muslimischer Großstädte hat sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verändert. In den 1960er und 1970er Jahren war das Kopftuch von Kairo bis Kabul weitgehend verschwunden und westlicher Kleidung bis hin zum Minirock gewichen. Dabei waren die Menschen nicht etwa vom Glauben abgefallen, sondern sahen vielmehr das Kopftuch als Äußerlichkeit an, die im 20. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß und vor allem nicht wesentlich für ein gottgefälliges Leben sei.
Das aber hat sich gründlich geändert. Eine systematische Propaganda, die internationale islamische Einflussnahme und die Entschlossenheit, die Frauen in ihre Schranken zu weisen, haben das Kopftuch wieder zum Inbegriff islamischen Lebens gemacht. Finanzkräftige Sponsoren sind sich nicht zu schade dafür, etwa in Oberägypten Vätern Geld anzubieten, wenn die studierenden Töchter das Kopftuch tragen. Und 30 Dollar im Monat sind ein überzeugendes Argument für eine Familie, die sich wirtschaftlich kaum über Wasser halten kann.
Folgt man der islamistischen Quellenauslegung kann die unverschleierte Frau so gut, verantwortungsbewusst und sozial leben wie sie nur will – sie wird niemals Gottes Wohlgefallen erlangen, da sie durch die Zurschaustellung ihrer Reize zur Unzucht verführt und damit die islamische Ordnung gefährdet.
Im orthodoxen islamistischen Schrifttum, das übrigens zu einem guten Teil von Frauen verantwortet und verbreitet wird, finden sich eindrucksvolle Schilderungen der Höllenstrafen, die diejenigen Frauen erwarten, die durch lockere Bekleidung die Sinne der Männer betören und sie zum Verstoß gegen göttliches Gesetz verführen: Ihre langen Haare sind wahre Fallstricke des Teufels.
Anders, aber mit demselben Grundtenor, lesen sich gemäßigte moderne Äußerungen zum Thema. Darin wird das Kopftuch als Schutz der Frauen vor den begehrlichen Blicken der Männer dargestellt, als Garant ihrer Würde und Gleichberechtigung und als eindeutiges Signal nach außen, dass sie ‚nicht zur Verfügung steht‘. Doch werden Frauen und junge Mädchen auch aus dieser Perspektive reduziert auf das Körperliche und die Eigenschaft der potenziellen Verführerin; andere menschliche Eigenschaften der Frauen können, wenn überhaupt, erst zum Tragen kommen und wahrgenommen werden, wenn die Weiblichkeit verhüllt ist.
Übrigens: auch für den männlichen Teil der muslimischen Bevölkerung ist diese Moralvorstellung nicht gerade ein Kompliment: Sie werden reduziert auf primitiv Reagierende mit einem Reiz-Reaktionsschema, bei dem Verstand und Selbstbeherrschung im Angesicht eines halbwegs als weiblich erkennbaren Wesens aussetzen.
Ein solches Menschenbild darf selbstverständlich in unseren Schulen nicht vermittelt werden. Oder? Im Namen der "persönlichen Freiheit jedes Einzelnen", argumentierte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums 2008, müsse jede muslimische Schülerin das Recht auf ihr Kopftuch haben. Dass es gerade mit dieser persönlichen Freiheit der muslimischen Mädchen in vielen Fällen nicht zum Besten steht, sollte eigentlich auch im Düsseldorfer Schulministerium angekommen sein.
In religiös-islamischen Familien werden Mädchen wie selbstverständlich und einseitig auf die Übernahme islamischer Normen und Lebensweise und natürlich auch zum Kopftuch erzogen, nicht aber zur Freiheit eigener Meinungsfindung und persönlicher Lebensgestaltung. Von klein auf lernen sie, Bedürfnisse, die nicht opportun sind, gar nicht erst wahrzunehmen, geschweige denn zu artikulieren und durchzusetzen.
Bis auf wenige Ausnahmefälle haben Mädchen aus konservativ-islamischen Familien überhaupt keine Wahl: Sie müssen das Kopftuch tragen und werden massiv unter Druck gesetzt wenn sie es nicht tun wollen – oder gar bekennen, dazu gezwungen zu sein. Viele geben diesen Druck an ihre muslimischen Mitschülerinnen ohne Kopftuch weiter, sekundiert von ihren Eltern, die es als ihre Pflicht ansehen, alle Muslime zur wahren Glaubensausübung anzuhalten. Dass die meisten muslimischen Mädchen unter diesen Umständen beteuern, das Kopftuch "freiwillig" zu tragen, ist nicht verwunderlich – auf dieser Grundlage politische Entscheidungen zu treffen jedoch fahrlässig.
Parallel zur Islamisierung des äußeren Erscheinungsbildes treten erhebliche weitere Beschränkungen der Bewegungsfreiheit muslimischer Mädchen ein, die vom Kopftuch nicht zu trennen sind. Alterstypische Interessen und Freizeitbeschäftigungen wie Popmusik, das unbeaufsichtigte Treffen Gleichaltriger, Partys, Kino etc. sind für sie tabu. Im schulischen Bereich werden Forderungen nach partieller Befreiung von der Schulpflicht sowie Nicht-Teilnahme an Klassenfahrten immer lauter. In manchen Schulen gibt es inzwischen bereits keine Klassenfahrten mehr – einst integraler Bestandteil deutscher Schulkultur. Bei bis zu 75 Prozent muslimischer SchülerInnen haben Schulleiter und Lehrerkollegien kapituliert; nicht selten werden sie von den vorgesetzten Behörden im Stich gelassen.
Als die mutige Leiterin einer Remscheider Realschule den Antrag auf Schwimmbefreiung für eine 12-Jährige ablehnte, zogen deren Eltern vor Gericht. Im Mai 2008 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dann die Klage mit dem Hinweis auf den unteilbaren Bildungsauftrag des Staates abgewiesen (AZ 18 K 301/08). Endlich hat ein Gericht verwirklicht, was selbstverständlich sein sollte: Muslimische Kinder haben dasselbe Recht auf freie Entfaltung und umfassendes Lernen wie nichtmuslimische. Will ihnen das jemand vorenthalten, so muss der Staat für sie eintreten.
Ein staatliches Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre ein deutliches Signal, um dem Gleichheitsgrundsatz – eine der größten Errungenschaften der Zivilisation – für alle eine Chance zu geben. Allerdings steht den EinzelkämpferInnen für Freiheit und Gleichheit aller Schülerinnen und Schüler weiterhin eine pro-islamische Lobby gegenüber, die die Realitäten verschleiert. Schülerinnen, wie Aylin, und LehrerInnen, die einer immer stärker werdenden islamischen Interessenvertretung machtlos gegenüberstehen, wird jede Unterstützung verweigert. Stattdessen werden unter dem Deckmantel von Toleranz und Integration Gleichheits- und Freiheitsrechte auch noch ausgehebelt.
Ein trauriges Beispiel dafür ist die "Handreichung" von 2008 des nordrheinwestfälischen Integrationsministeriums, die den Umgang mit Islam und MuslimInnen in den Schulen lösungsorientiert unterstützen soll. Denn leider geht es darin wieder einmal nicht um die Vermittlung und Vertretung hierzulande gültiger unveräußerlicher Werte und Normen für alle SchülerInnen, sondern um die Sonderbehandlung und einseitige Privilegierung der MuslimInnen, deren religiös begründeten Sonderwünschen im Schulalltag so weit wie möglich Rechnung getragen werden soll. So verhindert man Integration und verfestigt Parallelgesellschaften – zum einseitigen Nachteil der muslimischen Mädchen.
Im Kapitel über die Kleidungsvorschriften wird der Eiertanz geradezu grotesk. "Von Unterdrückung keine Spur!", so lautet das grundlegende Credo der Broschüre zum Kopftuch. Dass es auch das erzwungene Kopftuch gibt, wird eingeräumt. Die LehrerInnen hätten in solch einer Situation allerdings besondere Sensibilität aufzuweisen für die Zerrissenheit zwischen zwei Welten und sollten das Gespräch mit den Eltern, gerne auch bei einem Hausbesuch (!) suchen, um die Folgen für die Jugendlichen zu mildern. Dabei werden gerade diese Eltern einem solchen Gespräch wohl kaum aufgeschlossen sein und dem Lehrer oder der Lehrerin eher die kalte Schulter zeigen.
In jedem Fall, so die NRW-Handreichung weiter, sei die religiöse Bekleidung von Musliminnen zu akzeptieren und nicht-muslimischen MitschülerInnen zu vermitteln – mit Ausnahme der Ganzkörperverhüllung (mit Handschuhen, Gesichtsschleiern oder gar Burkas).
Hier und da schlagen inzwischen Grundschulen und sogar Kindergärten Alarm, die in Ermangelung einer rechtlichen Handhabe der Verhüllung und Sexualisierung der kleinen Mädchen hilflos zusehen müssen. Unsere Broschüre aus NRW beruhigt diesbezüglich mit der Feststellung, es handele sich hier von Elternseite keinesfalls um den Versuch das Kind zu unterdrücken, im Gegenteil: Die Verschleierung der kleinen Mädchen sei Ausdruck besonderer Liebe und Fürsorge. Von einer solchen Integrationspolitik hat Aylin also kaum Hilfe zu erwarten.
Die 14-jährige Deutsch-Türkin hat jetzt die Schule gewechselt und ist in dem neuen liberaleren Umfeld sichtlich aufgeblüht. Was für das Mädchen im Moment subjektiv die beste Lösung war, ist objektiv allerdings ein Punktsieg für die 'mobbenden Kopftuch-Mädels' – und eine Schlappe für die freiheitliche Demokratie. Ein generelles Kopftuchverbot in Schulen wäre die bessere Antwort.
Rita Breuer ist Islamwissenschaftlerin. Zuletzt erschien von ihr: "Zwischen Ramadan und Reeperbahn" sowie "Familienleben im Islam" (beide Herder TB)