Kopftuch: Endlose Kopftuch-Debatte in

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Die CDU-Regierung in Nordrhein-Westfalen will endlich auch das Kopftuch-Verbot in der Schule verabschieden. SPD und Grüne sind dagegen: Mit wahrlich abenteuerlichen Argumenten.

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Im Düsseldorfer Landtag ging es hoch her an diesem 9. November 2005. Gegenstand der Debatte: Ein Gesetz zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Schule. Denn Nordhrein-Westfalen ist nicht nur das Land mit den meisten Zugehörigen zum muslimischen Kulturkreis, sondern auch eine Hochburg des Islamismus mit seinen offen oder verdeckt agierenden fundamentalistischen Organisationen und

damit auch ein „Eldorado des Kopftuchs“ (Spiegel). Die seit Jahren unter Rotgrün verschleppte Gesetzesinitiative will das seit Mai 2005 schwarz regierte Land jetzt endlich umsetzen.
Die Debatte eröffnet der CDU-Abgeordnete Michael Solf. Er weist hin auf die „Einigkeit über die Fraktionsgrenzen hinweg“ darin, „dass wir an unseren Schulen Symbole, die als politisches Zeichen für eine mindere Stellung der Frau und gegen unsere Verfassungswerte gerichtet sind, nicht wollen“. Eine Unterstellung, die sich rasch als Euphemismus erweisen wird.
Denn nur wenige Minuten später ergreift der SPD-Abgeordnete Wolfram Kuschke das Wort und erklärt frank und frei: „Natürlich wird bei uns über die Frage diskutiert: Was soll dieses Symbol hinsichtlich der Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft oder in Teilen der islamistischen Gesellschaft nach außen deutlich machen? Aber ich frage Sie auch: Gibt es nicht dringlichere Probleme?“ Beifall von SPD und Grünen.
Vor ihm hatte der FDP-Abgeordnete Gerhard Papke deutlich gemacht, worum es den Liberalen in dieser Debatte geht: „Um die uneingeschränkte Anerkennung einer freiheitlichen Werteordnung, deren Wesensgehalt – Selbstbestimmung, gleiche Rechte für alle, für Männer wie für Frauen – auch die Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen ist. Das ist das Wesensmerkmal der Werteordnung, die wir in Zukunft auch in Richtung derjenigen, die sich hier in fundamentalistischen Parallelgesellschaften eingerichtet haben, aktiv verteidigen müssen.“
Im gleichen Atemzug zitierte der FDP-Abgeordnete die deutschtürkische Berliner Anwältin Seyran Ates, die auf den Zusammenhang von Kopftuch, Menschenrechtsverletzungen, Zwangsverheiratungen und Ehrenmorden aufmerksam gemacht habe. Für sie ist das Kopftuch das sichtbarste Zeichen des „Andersseins“ von Frauen, für die dann eben logischerweise auch andere Gesetze gelten.
Dem Liberalen antwortete die Grüne Sylvia Löhrmann: „Sie polarisieren und vertiefen Gräben, indem Sie schwere und schwerste Verbrechen in Zusammenhang mit dem Kopftuchtragen bringen und dabei eine Gemengelage erzeugen, von der man sagen kann, dass im Vergleich dazu jede Stammtischdiskussion auf hohem Niveau stattfindet.“
Für Löhrmann wird „der Bedeutungsgehalt des Kopftuchs allein durch subjektive Bewertung konstruiert“. Schließlich könne der Staat in politisch gemeinten Fällen ja auch via Disziplinarrecht eingreifen.
Später greift auch Frauenminister Armin Laschet ein. Er macht darauf aufmerksam,  "dass deutsche Gerichte immer noch ‚kulturbedingte Straftaten‘ als Entschuldigungsgrund akzeptieren“. Und dass durchaus auch eine Kritik muslimischer Frauen an einer falschen Toleranz und dem Kopftuch in der Schule existiere: „Lesen Sie doch mal, was muslimische Frauen dazu sagen.“ Beifall CDU.
Das also war die 1. Lesung des geplanten Kopftuchverbotes in der Schule für NRW. Eigentlich sollte das Gesetz ab 1. Januar 2006 eingeführt werden. Aber daraus wird  nichts. Doch verhindern kann Rotgrün das Gesetz jetzt nicht mehr. Mit seiner Verabschiedung wird für März 2006 gerechnet.
Der NRW-Gesetzesentwurf orientiert sich an dem von Baden-Württemberg, der unter der Führung der jetzigen Bundesministerin und damaligen Kultusministerin im Ländle, Annette Schavan, nur das Kopftuch als politisches Symbol verbietet, nicht aber Kreuz oder Kippa, da diese in der heutigen historischen Situation lediglich „religiöse Symbole“ seien.
Ausgelöst worden war das Gesetz von der eingebürgerten Afghanin Fereshta Ludin, die mit Unterstützung der vom Verfassungsgericht als „potenziell verfassungsfeindlich“ eingestuften islamistischen
Organisation Milli Görüs sowie des Zentralrats der Muslime und der linksorientierten LehrerInnengewerkschaft GEW acht Jahre lang quer durch alle Instanzen um das Recht auf das Kopftuch in der Schule geklagt hatte. Ludin ging bis zum Verfassungsgericht.
Das wies die Entscheidung sybellinisch zurück an die Bundesländer, bei denen das Schulrecht liegt. Die Länder sollten eine eindeutige Gesetzeslage schaffen, damit in Zukunft hier Klarheit herrsche.
Sieben von 15 Bundesländern haben das inzwischen getan, haben ein Kopftuchverbot in der Schule erlassen. Am weitesten ging Berlin, das alle religiösen Symbole verbietet, auch Kreuz und Kippa.
Ludin klagte indes weiter und verlor im Juni 2004 in der für sie letzten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das befand, das Kopftuch sei nicht nur ein religiöses Bekenntnis, sondern werde „auch als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen“. Es habe folglich in der Schule nichts zu suchen. Und der Verfassungsrechtler Prof. Isensee wies im Zusammenhang mit der Debatte um dieses Urteil darauf hin, dass ein „Amt Dienst ist, nicht Selbstverwirklichung“.
Am 10. November 2005, einen Tag nach der Debatte in Düsseldorf, fällte der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein entscheidendes Urteil: Er wies die Klage einer türkischen Medizinstudentin, die in der Türkei mit Kopftuch studieren wollte – was zwar von Staatschef Erdogan befürwortet wird, aber verboten ist, da die Türkei sich als laizistischer Staat versteht – zurück. Begründung: Der „Schutz der Demokratie und des Pluralismus sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter“ seien „höher zu bewerten“ als das Interesse Einzelner, „ihre Religiösität in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen“.
Die Straßburger Richter argumentierten, dass das Kopftuchverbot in der Türkei die öffentliche Ordnung und die Demokratie schütze, da das Land zunehmend vom Fundamentalismus bedroht sei.
Aber in Düsseldorf hat man „andere Probleme“, befinden SPD und Grüne. Letztere sind im ganzen Land stramm gegen ein Kopftuchverbot (und die wenigen, die anders denken, wagen nicht, es laut zu sagen). Bei den SozialdemokratInnen hingegen sieht es durchwachsen aus, von Düsseldorf bis Berlin.

Übrigens: In NRW unterrichten heute 22 Lehrerinnen mit Kopftuch. Darunter auffallend viele Konvertitinnen wie Eva El-Shabassy, die an einer Aachener Grundschule ist. Ende 2003 porträtierte die Zeit einige Kopftuchlehrerinnen, darunter Frau El-Shabassy. Die machte aus ihrer

ihrer Weltanschauung keinen Hehl.
Der Ehebruch, sagte die Mutter einer Tochter, sollte auch in Deutschland „wieder als schädlich erkannt“ werden, denn: „Ehebruch ist ein Verbrechen wie Mord.“ Eins, das mit Steinigung geahndet werden müsste?, fragte der Zeit-Reporter. Antwort der schriftgläubigen El-Shabassy: „Die Strafe steht in der Scharia.“
Außerdem: „Wenn einmal in hundert Jahren eine Ehebrecherin gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?“ EMMA griff den Fall auf und stellte den Verantwortlichen Fragen. Die Schul-Direktorin war nicht zu sprechen und ihre Stellvertreterin, Barbara Höhne-Rother, erklärte im Jahre 2003: „Ich weiß nicht, was hinter der Scharia steckt. Damit müsste ich mich erst beschäftigen.“ Erst beschäftigen musste sich auch die zuständige SPD-Ministerin Schäfer. Es geschah nie etwas.
Am 17. November 2005 – zwei Jahre nach Aufdeckung des Skandals! – antwortete das Presseamt des Schulministeriums: „Bei der genannten Lehrerin besteht wegen unrichtiger Pressedarstellungen kein Grund für Disziplinarmaßnahmen.“ Dazu ist zu sagen: Es gab nie eine Richtigstellung von Eva-Maria El-Shabassy, sondern nur einen halbherzigen Leserinnenbrief, in dem sie argumentierte, sie hätte nur „auf die Praxis des Propheten verwiesen“.
Übrigens: Die deutsche Lehrerin El-Shabassy, die mit einem Ägypter verheiratet ist, ist seit über 20 Jahren in islamistischen Organisationen hochaktiv: vom Islamischen Zentrum Aachen bis zum Islamischen Zentrum München, beide gelten Experten und Verfassungsschutz als Hochburgen des islamischen Fundamentalismus in Deutschland. Außerdem sitzt El-Shabassy beim Zentralrat der Muslime im Ausschuss ‚Islamischer Schulunterricht‘. Der ist seit Jahren führend bei dem Versuch, muslimische Mädchen u.a. vom Sexualkundeunterricht oder Sportunterricht zu „befreien“.
In EMMA u. a. zum Thema:

5/04,

2/04. Zum Weiterlesen: „Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz“ (KiWi)
EMMA Januar/Februar 2006

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