Richter pro Prostitution!
Das muss man sich mal vorstellen. In Zeiten steigender Infektionszahlen, laut Gesundheitsminister Spahn „besorgniserregend“, befindet ein deutsches Gericht das aktuelle Verbot der Prostitution als „unverhältnismäßig“. Noch vor wenigen Tagen hatte das NRW-Gesundheitsministerium erklärt, eine Wiederöffnung der Bordelle im bevölkerungsstärksten Bundesland käme bis auf weiteres nicht in Frage. Die Infektionsgefahr sei zu groß.
Der 13. Senat des Bundesverwaltungsgerichts Münster unter Vorsitz von Jörg Sander sieht das anders. Es sei „nicht ersichtlich, warum bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen nach wie vor ein vollständiger Ausschluss von Infektionsgefahren erforderlich sei“. Auch in Sportstätten und Fitnessstudios komme es schließlich zu einer „erhöhten Atemaktivität“. Außerdem seien die sexuellen Kontakte „regelmäßig auf zwei Personen beschränkt“. Also gaben der Vorsitzende Richter und zwei Richterinnen der Klage eines Kölner „Erotik-Massage-Studios“ statt.
Auch Straßenstrich, Wohnwagen- und Wohnungsprostitution sind wieder erlaubt
Sehr geehrte Damen und Herren RichterInnen, ist das Ihr Ernst? In Kinos und sogar in Fußballstadien müssen Menschen unter Androhung von Strafe Abstände einhalten und Sie erlauben die Prostitution? Wir verzichten darauf, detailliert darzulegen, wie nah ein Freier einer Frau kommt, die er für eine „sexuelle Dienstleistung“ bezahlt. Das können sich auch Menschen vorstellen, die dieses so deutsche „Grundrecht“ nicht wahrnehmen.
Stattdessen zitieren wir aus dem Urteil, das das Oberverwaltungsgericht Münster, also Ihr Haus, noch am 25. Juni traf. Noch vor wenigen Wochen hatte derselbe Senat nämlich die Klage eines Bordellbetreibers aus Gütersloh abgelehnt. Begründung: „erhöhte Infektionsgefahr“ aufgrund des „notwendigerweise herzustellenden engsten Körperkontakts mit häufig wechselnden Partnern“. Dass in der Prostitution vorgeschriebene Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sei „lebensfremd“ und „kaum kontrollierbar“. Die Erhebung von Kundenkontaktdaten: „unrealistisch“. Logisch: Freier hinterlassen äußerst ungern ihren vollen Namen und ihre Postanschrift.
Da stellt sich die Frage, warum dasselbe Gericht seine eigene schlüssige und lebensnahe Urteilsbegründung nur wenige Wochen später nicht mehr zu interessieren scheint – und es das Gegenteil verkündet. Trotz steigender Infektionszahlen.
Nicht nur der sogenannte „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ - eine Lobbygruppe, deren Frontfrauen vorwiegend Dominas mit eigenen Studios und Stundensätzen von mehreren 100 Euro sind - hatte in den letzten Wochen unablässig das Mantra verbreitet: Mit der Schließung der Bordelle rutsche die Prostitution in die „Illegalität“ und die Frauen seien nicht mehr geschützt.
Die Bulgarinnen und Rumäninnen kommen aus Corona-Hochrisiko-Ländern
Doch das sind sie auch in Bordellen nicht. Selbst der Geschäftsführer des inzwischen insolventen Kölner Großbordells Pascha gibt zu, dass er nicht kontrollieren konnte, was passierte, wenn eine Frau das Bordell verließ. Kassiert draußen ein Zuhälter ab? Und auch innerhalb des Pascha wurde schon eine Frau ermordet.
Außerdem sind ab jetzt ja auch Straßenstrich, Wohnwagen- und Wohnungsprostitution wieder erlaubt, wo von "Schutz" schon gar keine Rede sein kann. Und zu der Gewalt durch Zuhälter und Freier kommt jetzt für die Frauen auch noch die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren.
Es werden jetzt wieder massenhaft Frauen aus Rumänien und Bulgarien nach NRW kommen (und in die anderen Bundesländer, in denen Prostitution schon wieder erlaubt ist). Das sind Corona-Hochrisiko-Länder. Quarantäne? Wo denn? Die meisten dieser Frauen leben prekär, haben keine eigenen Wohnungen und wohnen in den Bordellen. Ach ja, eine Krankenversicherung haben sie übrigens auch nicht.
Die NRW-Landesregierung ist folgerichtig entsetzt über das Urteil aus Münster. Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) erklärte, das Land stehe jetzt vor einem „Infektionsschutz-Problem“. Die Hygiene-Maßnahmen, die beispielsweise in Berlin gelten, seien „teilweise bizarr“.
Die so lebensfernen und willkürlichen Münsteraner RichterInnen haben ihr Urteil mit der Beendigung der „Grundrechtseingriffe“ begründet. Will sagen: Wir leben in einem Land, in dem der Kauf von Sex und Ausbeutung von Frauen in der Prostitution als „Grundrecht“ gilt.