Justizministerin blockiert Gesetzentwurf
Am 6. April hätte die Richtlinie in Kraft treten sollen, aber die Frist verstrich. Denn: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht keinen Handlungsbedarf. Sie hält das bestehende Gesetz für ausreichend.
Das sehen andere Politiker anders. Der § 232 zur Verfolgung von Menschenhandel sei „in der Praxis unbrauchbar“, erklärt Hans-Peter Uhl (CSU). Die Beweisführung sei in vielen Fällen fast unmöglich, Verfahren würden „reihenweise eingestellt“. Das Gesetz baue ausschließlich auf die Aussage der Frau, die diese aber oft aus Angst gar nicht erst mache oder zurückziehe. „Wir brauchen ein Gesetz, das eine Strafverfolgung aufgrund von objektiven Kriterien möglich macht“, fordert Uhl im Einklang mit der EU-Richtlinie.
Außerdem geplant: Auflagen für Bordelle nach dem Gewerberecht. Wer ein Bordell gründen will oder betreibt, müsste ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen und verschiedene Auflagen erfüllen. Zum Beispiel eine Liste mit den Beschäftigten vorlegen oder eine Kondompflicht einführen. Die Polizei hätte das Recht, die Erfüllung dieser Auflagen jederzeit zu überprüfen. Für diesen Teil des Gesetzes wäre Wirtschaftsminister Rösler zuständig, der dem Vernehmen nach einverstanden ist.
Ebenfalls unstrittig ist ein besserer Opferschutz im Ausländerrecht: Frauen, die gegen ihre Zuhälter aussagen, dürfen nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, wo sie erneut dem Druck der Menschenhändler ausgesetzt sind. Sie müssen ein Bleiberecht bekommen.
Sollte das Gesetzespaket jetzt an der liberalen Justizministerin scheitern, wäre das ein weiteres Armutszeugnis für Deutschland, das dank seiner Prostitutionspolitik zur Drehscheibe des europäischen Menschenhandels geworden ist.