Petition: Nein heißt Nein!

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Nehmen wir den Fall Chantal. Die 15-jährige befindet sich mit einem 31-jährigen Alkoholiker und Drogenabhängigen in dessen Wohnung in Marl. Der Mann schickt seine Lebensgefährtin und eine Bekannte aus dem Raum. Die beiden Frauen tun, was er sagt, denn sie wissen, was passiert, wenn man seinen Ansagen nicht Folge leistet: Der Mann wird sehr brutal. Jetzt ist Chantal allein mit ihm. Er macht sich über sie her. Chantal sagt, und das ist beim späteren Gerichtsprozess unstrittig: „Nein, ich will das nicht!“ Dann aber lässt das Mädchen die Vergewaltigung aus Angst „über sich ergehen“. Das Urteil des Essener Landgerichts: Freispruch. Begründung: Die 15-Jährige habe sich nicht genug gewehrt. „Er wusste ja nicht, dass sie das nicht wollte“, erklärte die Richterin. 

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Seit Jahren kämpfen Frauen dafür, dass sich diese skandalöse Rechtsprechung ändert und das Prinzip „Nein heißt Nein“ auch in die deutsche Gesetzgebung Einzug hält. Mit der Reform des Sexualstrafrechts gibt es nun eine neue Chance, dass Deutschland es anderen Ländern gleichtut – wie zum Beispiel Großbritannien. Dort gilt: Wer gegen den Willen einer anderen Person Geschlechtsverkehr mit ihr hat, macht sich strafbar. Punkt.

Nun hat Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den „Vergewaltigungsparagrafen“ 177 neu fassen soll. Dass er das überhaupt getan hat, ist vor allem dem Druck von Frauenorganisationen wie dem „Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen“ (bff) zu verdanken, denn ursprünglich sah der Minister „keinen Handlungsbedarf“. Der bff aber legte eine Dokumentation mit hundert Fällen vor, die bewiesen, wie oft Täter freigesprochen werden, auch wenn sie sich eindeutig über den erklärten Willen der Frau hinweggesetzt hatten. Die jahrelang misshandelte Ehefrau, die eine anale Vergewaltigung weinend über sich ergehen lässt, weil sie nicht will, dass die schlafenden Kinder im Nebenzimmer etwas mitbekommen. Oder die Frau, die vom Täter in seiner Wohnung eingeschlossen und dann vergewaltigt wird. (Begründung für den Freispruch: Sie habe doch gewusst, wo die Schlüssel liegen.) Kein Wunder, dass, wie das Kriminologische Institut Niedersachsen herausfand, nur jeder zehnte angezeigte Vergewaltiger verurteilt wird. Auch die CDU-Frauenunion und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), also beide Frauenorganisationen der Großen Koalition, forderten, dass der §177 reformiert werden muss.  

Der Gesetzentwurf des Justizministers will nun einen neuen Straftatbestand einführen: den „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“. Wenn ein Opfer sich nicht wehrt, weil es Angst vor einem „empfindlichen Übel“ hat, soll der Täter künftig bestraft werden. Das klingt nach einer Verbesserung der derzeitigen Gesetzeslage. Aber ist es das wirklich? 

Schon jetzt ist die Nötigung eines Menschen zu sexuellen Handlungen strafbar, wenn „das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“. Dennoch lässt diese Formulierung Urteile wie die zitierten zu. Auch der Fall Chantal würde „nach dem neuen Gesetzentwurf nicht anders entschieden werden“, erklärt Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Berliner Humboldt-Uni.

Hörnle ist Mitglied der Reformkommission zum §177 und sieht das Ergebnis erklärtermaßen „kritisch“. Denn: „Ein Nein reicht auch nach der geplanten Reform noch immer nicht aus.“ Und das, erläutert die Professorin, ist „kein modernes Strafrecht“. Denn „Die Vorstellung, dass die Frau gegen eine Vergewaltigung Widerstand leisten muss, stammt aus Zeiten, als das Schutzgut noch die Reinheit und Geschlechtsehre der Frau war.“ Und nicht ihre sexuelle Selbstbestimmung, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit. Die Strafrechtsprofessorin: „Unser Sexualstrafrecht hängt im Mittelalter fest.“

Das Prinzip „Nein heißt Nein“ fordert auch die sogenannte „Istanbul-Konven­tion“. Dieses „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ verlangt in ­Artikel 36, dass „nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person“ unter Strafe gestellt wird. „Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden.“

In Österreich wurde dieses Prinzip schon jetzt umgesetzt. Auch dort war Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zunächst der Ansicht gewesen, dass das bestehende Vergewaltigungsgesetz ausreicht. Aber der Minister ließ sich rasch eines Besseren belehren. Ab 1. Januar 2016 wird in Österreich bestraft werden, wer „mit einer Person gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder durch vorangegangene Einschüchterung, den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlecht­liche Handlung vornimmt“.

Folgen Sie doch einfach dem guten Beispiel aus Wien, Herr Minister. Oder spricht irgendetwas dagegen? 

Zur Petition
www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Aktualisiert am 21.9.15

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Sexualgewalt: Sie wehren sich!

Maike engagiert sich gegen sexuelle Gewalt.
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Maike, was ist passiert an eurer Universität?
Vor etwa zwei Jahren ging es los mit dem ersten großen Fall. Da sollte ein Dozent Professor werden, von dem es hieß, dass er schon mehrfach Frauen belästigt hätte. Das war an dem Institut kein Geheimnis. Eine Studentin hat dann mit sechs weiteren Frauen gemeinsam eine Sammelbeschwerde eingereicht. Es gab noch weitere Betroffene, aber die haben sich nicht getraut. Die Beschwerde wurde an den Personalrat und an die Personalabteilung weitergeleitet. Und die haben entschieden: Ja, es handelt sich um sexuelle Belästigung. Dem Dozenten wurde gekündigt. Aber die Uni hatte einen Formfehler gemacht. Daraufhin hat der Dozent gegen die Kündigung geklagt. Der Vertrag des Dozenten wurde zwar nicht verlängert, aber dafür hat er eine Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis bekommen. Er ist also sozusagen noch belohnt worden.

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Was hätte passieren müssen?
Die Beschwerdestelle hätte damals den sieben Studentinnen raten müssen, dass jede von ihnen einzeln Beschwerde einreicht. Das wiegt schwerer, weil es eine Wiederholungstat ist. Was auch nicht bekannt war: Da einige der Studentinnen angestellt waren, hätten sie gleich zum Arbeitsgericht gehen können. Was uns aber bis heute am meisten ärgert: Die Universität ist nie wieder auf die Betroffenen zugegangen.

Und wie kann es weitergehen?
Ich bin mit einem zweiten Fall befasst. Es geht um eine Studentin, die Hilfskraft bei einem Professor war. Dieser Professor hat ihr zweideutige SMS und Mails geschickt. Er hat sie abends zu sich nach Hause eingeladen, angeblich um mit ihr über ihre Abschlussarbeit zu sprechen. Er hat versucht, sie anzufassen. Und er hat versucht, sie unter Druck zu setzen, damit sie ihn auf eine Exkursion begleitet. Auch diese Studentin hat Beschwerde eingereicht, im April 2014. Und sie hat bis heute nichts gehört. Schlimmer noch ...

... noch schlimmer?
Sie wurde zu einer Anhörung geladen, bei der sie sich rechtfertigen musste, warum sie nicht mehr für diesen Professor arbeiten will. Der Professor hat so getan, als wäre nichts. Sie hat dann durchgesetzt, dass sie mit einem anderen Aufgabenfeld am Institut betraut wird. Sie mußte unter Aufsicht eines wissenschaftlichen Mitarbeiters Exkursions-Dias des besagten Professors einscannen. Ihre Arbeit wurde ziemlich kontrolliert. Sie hat außerdem gar keinen Lohn mehr bekommen, obwohl sie weitergearbeitet hat. Ich bin selbst mit dieser Studentin durch die Uni geirrt, um irgendwo ihre Lohn-Forderung einzureichen. Wissen Sie, was die Mitarbeiterin der Beschwerdestelle damals zu uns gesagt hat? Sie habe Angst, den Brief entgegenzunehmen. Erst als die Betroffene sich einen Anwalt genommen hat, hat die Universität ihr einen Vergleich angeboten: Wenn sie in der Sache schweige und keine weiteren Vorwürfe erhebe, bekomme sie ihren Lohn. Sie brauchte ihr Geld - das waren weit über 1.000 Euro - und hat das deshalb unterschrieben. Bis heute hat sie keine Rückmeldung, was aus ihrer Beschwerde geworden ist und trotz Nachfrage noch kein Arbeitszeugnis.

Jetzt hat es allerdings eine Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt gegeben in Sachen sexueller Belästigung an Hochschulen.
Endlich! Wir, also ich, die Studentin und auch das Bündnis, haben gemerkt, dass wir die ganze Zeit auf verschlossene Türen stoßen. Also haben wir uns mit diversen Politikerinnen getroffen, der Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, zum Beispiel. Und auch mit Leuten von SPD und Linke. Die Linke hat dann eine Kleine Anfrage gestellt, gleich in Bezug auf mehrere Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Und so kam es zu der Anhörung im Landtag.

Und was hat die Anhörung gebracht?
Gute Frage! In Halle verschwindet weiterhin alles unter dem Tisch bzw. wird hin- und hergeschoben. Zum Beispiel wurde eine neue Richtlinie mit einem besseren Schutz für Studierende und eindeutigen Verfahrenswegen nicht wie geplant im Juni 2015 verabschiedet, sondern liegt jetzt angeblich beim Kanzler. Wir hoffen, dass das landesweite Hochschulgesetz bald geändert wird. Wann und von wem das bearbeitet wird, ist - wie so vieles - offen.

An der Uni Halle gibt es sogar einen „Arbeitskreis sexuelle Belästigung“. Wird der in solchen Fällen nicht sofort tätig?
Der Arbeitskreis ist eine Reaktion auf das Bündnis. Die haben sich anfangs sehr für die neuen Richtlinien und Verfahrenswege gegen sexuelle Gewalt eingesetzt. Aber seither ist nichts mehr passiert. Auch nicht mit der Umfrage, die letztes Jahr unter Studentinnen und Mitarbeiterinnen gemacht wurde.

Worum ging es in dieser Umfrage?
Die wurde offiziell im Frühjahr 2014 vom Gleichstellungsbüro und einer Soziologin durchgeführt. Ziel war, herauszufinden, ob sexuelle Gewalt verbreitet ist an unserer Uni. Die Umfrage wurde an alle Studierenden und Mitarbeiterinnen verschickt und jede hatte die Möglichkeit, sich zurückzumelden und individuelle Erfahrungen mitzuteilen.

Und dann?
Die Sache verlief im Sande. Erst hieß es, die Umfrage sei noch nicht ausgewertet. Dann hieß es, die Ergebnisse seien nicht aussagekräftig. Wir fordern deshalb eine Folgeumfrage.

Und was fordert ihr noch?
Dass auf den Schlüsselpositionen kompetentere Leute beraten! Dass die Universität endlich auf die von sexueller Gewalt Betroffenen zugeht! Und dass die vorliegenden Fälle im Detail aufgearbeitet werden. Ich wünsche mir auch, dass in den neuen Richtlinien eine eindeutige Handlungspflicht für alle drin steht, die mit dem Problem an der Universität befasst sind. Dass ein Register angelegt wird, in dem die Fälle erfasst werden. Damit schnell klar wird, ob jemand ein Wiederholungstäter ist. Denn dass es in Halle Übergriffe gegeben hat, ist seit Jahren bekannt, teilweise sogar dokumentiert. Aber keiner hat reagiert! Die Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt dürfen nicht nur auf dem Papier existieren. Sie müssen umgesetzt werden!

Das Gespräch führte Alexandra Eul

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