EU: Leihmutterschaft bald legal?

Babys auf Bestellung? Hier wie in der Ukraine könnte das bald auch in ganz Europa legal sein. Foto: imago images
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Die EU will keine Geburtsurkunde mehr ausstellen, in der die biologische Mutter und der biologische Vater festgeschrieben sind, sondern ein internationales sogenanntes „Elternschaftszertifikat“. Quasi eine EU-Geburtsurkunde. Auf den ersten Blick klingt der neue EU-Vorstoß fortschrittlich: Eltern sind Eltern, egal in welchem EU-Land.

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Gleichgeschlechtliche Paare genauso wie heterosexuelle Paare. Und sie hätten ab Geburt die gleichen Eltern-Rechte. Wer in der Urkunde steht, der hat das Sorgerecht. Beispielsweise auch in Ländern, die die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennen oder Einschränkungen beim Sorgerecht machen. Letzteres macht auch Deutschland noch bei lesbischen Paaren. Noch immer muss die Frau, die nicht die biologische Mutter des Kindes ist, das Kind ihrer Ehefrau adoptieren. Daran hat auch die "Ehe für alle" nichts geändert.

Der Vertrag trägt eindeutig die Handschrift der Pro-Leihmutterschafts-Lobby!

Mit dem "Elterschaftszertifikat" gäbe es kein lästiges Adoptieren mehr, sondern volles Sorgerecht, aber subito. Doch die neue "EU-Geburtsurkunde" nimmt vieles etwas „laxer“. Leihmutterschaft zum Beispiel. Durch das neue „Elternschaftszertifikat“ können nämlich ohne Probleme „Kauf-Eltern“ als Eltern anerkannt werden. Und das auch in Ländern, die Leihmutterschaft (noch) verbieten, also etwa in Deutschland und in der Schweiz. Würde das EU-Zertifikat beispielsweise in Griechenland, wo altruistische Leihmutterschaft legal ist, den nicht biologischen Eltern ausgestellt, müsste ihre Elternschaft dann auch automatisch in Deutschland anerkannt werden.

„Von da aus ist es nur ein winziger Schritt, Drittstaaten wie die Ukraine anzuerkennen, in denen die Leihbabyproduktion floriert. Dieser Vorschlag trägt eindeutig die Handschrift der Pro-Leihmutterschafts-Lobby, der Milliarden-Markt ist einfach zu verlockend!“, sagt die Juristin Eva Engelken.

Und natürlich käme das ganze Vorhaben mal wieder in Regenbogenfarben daher, um vermeintliche LGBTQI+-Rechte zu stärken. Ganz ähnlich wie beim "Selbtbestimmungsgesetz", das Kinder und Jugendliche in Wahrheit massiv gefährdet (siehe Interview). „Das ist nur ein Feigenblatt!“, empört sich die Juristin.

Dass der EU-Rat diesen Vorstoß wagt, irritiert. Das EU-Parlament erklärte noch vor einem Jahr in einer Resolution: "Leihmutterschaft ist inakzeptable sexuelle Ausbeutung und Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte“. Das waren deutliche Worte aus Brüssel.

Minister Buschmann gilt als einer der Hauptakteure pro Leihmutterschaft

Am Freitag, den 14. Juni, wird der Rat der Europäischen Union, die Ministerrunde, in der auch Justizminister Marco Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser sitzen, über das Zertifikat abstimmen. Buschmann gilt als einer der Hauptakteure pro Leihmutterschaft. Wie wird der Justizminister also abstimmen? Und wie die Innenministerin?

Deutschland müsste wegen des Verbotes der Leihmutterschaft eigentlich mit „Nein“ stimmen, es sei denn, die Regierung verstößt gegen das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz oder ändert es. Allerdings muss diese EU-Ratsverordnung einstimmig beschlossen werden.

„Ein solcher Schritt muss die Konservativen auf den Plan rufen!", fordern Fraueninitiativen wie „Lasst Frauen sprechen“ oder „Stoppt Leihmutterschaft!“. Besonders nach dem Debakel der Kommissionsberichte der Ampel zu Abtreibung und Leihmutterschaft (EMMA berichtete). Engelken: Die Bundesregierung muss sich endlich klar gegen den legalisierten Handel mit Babys in Form der Leihmutterschaft positionieren!“

Mehr zum Thema Leihmutterschaft im Dossier der März/April-Ausgabe

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