§219a-Urteil: Schande für Deutschland
„Wir stehen das durch!“ mit diesen Worten richtet sich die angeklagte Gynäkologin Bettina Gaber heute Morgen kurz vor Prozessbeginn an die klatschende Menge. Sie wirkt ruhig, stark und fest entschlossen.
Nach Kristina Hänel und Nora Szász standen also erneut zwei Ärztinnen vor Gericht. Hunderte Frauen kamen am Freitagvormittag zum Prozessbeginn zum Amtsgericht nach Berlin. Zum Protest aufgerufen hatte das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, zu dem unter anderem Pro-Familia, der LSVB Brandenburg, Terre des Femmes, der DGB, die Grünen, die Linke und die SPD gehören. Auf Plakaten skandierten sie „Haltet meinen Uterus aus eurer Politik raus!“, „Endlich weg mit §218 und §219a“! oder „Mein Körper gehört mir!“.
Stoisch ziehen Bettina Gaber und ihre Kollegin Verena Weyer in den Gerichtssaal, der ironischerweise die Zahl 218 trägt. „Die Sachlage ist einfach“, sagte die Vorsitzende Richterin Christine Mathiak. Es sei auch nach der Reform des Paragrafen 219a nicht erlaubt, die Methode der Abtreibung auf der eigenen Webseite zu nennen. Als sie von „der Würde des ungeborenen Lebens“ spricht, stöhnt das Publikum laut auf. Die Richterin betonte, dass sie das Gesetz nicht für verfassungswidrig hält, wohl aber für ein politisch sehr kontroverses Thema. Ihrer Ansicht nach sei das durch die Ärztinnen verübte Unrecht nur „sehr, sehr gering“. Nichtsdestotrotz verurteilte sie die beiden Ärztinnen zu 2000 Euro Geldstrafe, 20 Tagessätze à 100 Euro. Begründung: Die Medizinerinnen hätten wegen ihres Vermögensvorteils für die Abtreibungen geworben. „Vermögensvorteil“ also.
Gaber und Weyer zeigten sich enttäuscht von dem Urteil
Nur kurz zur Erinnerung, wegen dieser Formulierung stehen die Ärztinnen vor Gericht: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.“ Seit 2009 steht er auf ihrer Homepage. In den Fokus geraten sind die Ärztin und ihre Kollegin erst letztes Frühjahr, als deswegen Anzeige von den Abtreibungsgegnern Klaus Günter Annen und Yannic Hendricks erstattet wurde (EMMA berichtete). Der damalige Prozess löste eine Welle der Empörung und der Solidarität aus. Und, nach sehr viel öffentlichem Druck, die nicht einmal halbherzige Gesetzesreform.
Bettina Gaber und ihre Kollegin zeigten sich enttäuscht von dem Urteil, sprachen von „einem Schlag ins Gesicht“, wirkten dennoch gefasst. „Nach der Rechtssprechung im Fall Kristina Hänel (die Ärztin wurde zu 6000 Euro Strafe verurteilt) hätte mich ein Freispruch gewundert. Viel mehr erstaunt mich, dass eine Richterin während eines Prozesses über eine Formulierung auf einer Homepage von der `Würde des ungeborenen Lebens` spricht. Und mich wundert auch, dass der Ankläger mich auf seiner Homepage ungestraft ‚Holocaust-Ärztin‘ nennen darf“, sagte sie der EMMA.
Bettina Gaber denkt gar nicht ans Aufgeben. „Nein, nein, vor solchen Leuten darf man nicht einknicken.“ Dass es so viele andere machen, sei schlimm genug. „Ich werde getragen von einer Welle der Solidarität, da denke ich im Traum nicht daran aufzugeben.“ Überrascht sei sie aber vom großen Presseandrang gewesen. „Es ist für mich nicht gerade alltäglich, vor Fernsehkameras zu stehen. Aber es freut mich, dass ich die Presse auf meiner Seite habe. Ich habe noch keinen einzigen negativen Beitrag über den Fall gelesen. Wir haben nun eine Woche Zeit für die Revision, dann geht es weiter vor das Oberlandesgericht.“
"Den Satz von der Webseite nehmen - das war keine Option!"
Gaber hatte schon im Vorfeld betont, dass sie auch nach einer möglichen Verurteilung weiter über Methoden von Abtreibungen informieren wolle. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wenn der strittige Satz von ihrer Praxis-Website genommen wird, sei „gar keine Option gewesen“. „Wir haben jetzt einmal den Kampf gegen diesen unsäglichen Paragrafen begonnen und möchten ihn auch weiter fortführen“, so die Ärztin kämpferisch. Es könne nicht sein, „dass sich Frauen umständlich über irgendwelche Listen, die immer noch nicht existieren, informieren müssen, wo welche Art von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten wird“.
Die Formulierung, dass der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis „in geschützter Atmosphäre“ stattfindet, haben die beiden Ärztinnen schon vor Monaten gestrichen. Um den Rest des Satzes werden Gaber und Weyer weiter kämpfen. „Das sind wir den Frauen schuldig.“ Schon jetzt kommen ungewollt Schwangere 150 Kilometer aus Brandenburg in ihre Praxis am Steglitzer Rathaus, weil „bei ihnen in der Umgebung kein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch angeboten wird“.
Lebhafte Soli Kundgebung vor dem Amtsgericht vor dem ersten Prozess aufgrund § 219a gegen Ärztinnen Gaber und Weyer. Wir gehen in die Offensive gegen die Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren, und das antiquarische Frauenbild. #wegmit219a ist erst der Anfang! #wegmit218 pic.twitter.com/FRZZfwOy0V
— Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ♥ (@ProChoice_DE) June 14, 2019
Das Urteil war kaum gesprochen, da bot Katrin Raczynski vom Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg bereits die volle Kostenübernahme der Strafe an. Weiter sagte Raczynski: „Der Paragraf 219a, das von den Nationalsozialisten eingeführte Werbeverbot für den Abbruch der Schwangerschaft, ist ein Skandal und entmündigt bis heute jede einzelne Frau. Es ist ein Armutszeugnis, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch darüber diskutieren müssen, ob Menschen selbst über ihr Sexualleben und ihre Familienplanung entscheiden können. Der Paragraf 219a wäre längst abgeschafft, wenn er die Körper von Männern beträfe.“
Was zeigt dieses Urteil also wirklich? Es zeigt, dass die Reform des §219 ein schlechter Witz ist. Es zeigt, dass sich an einem ohnehin skandalösen Gesetz nichts geändert hat. Es zeigt, dass die Kriminalisierung von FrauenärztInnen munter weitergeht. Es zeigt, dass wir in einem Land leben, in dem Frauen wieder um ihre Würde kämpfen müssen. Es ist eine Schande für Deutschland!