Stopp für Kükentöten in Sicht?
In stundenlanger Arbeit haben sie die Eierschale aufgepickt und sich daraus befreit, das Gefieder ist gerade getrocknet und jetzt suchen die flauschigen, knallgelben Federbälle piepsend nach ihrer Mutter. Doch stattdessen wartet auf sie ein qualvolles Leben als Hochleistungs-Legehenne – oder, wenn es sich um Hähne der Legehuhnrassen handelt – der Tod: 50 Millionen von ihnen landen jedes Jahr im Schredder oder im Gas, allein in Deutschland. Denn für die Tierindustrie sind die männlichen Tiere nutzlos, sie legen weder Eier, noch setzen sie schnell genug Fleisch an.
Dabei „darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, so steht es im deutschen Tierschutzgesetz. Seit 14 Jahren. Auswirkungen auf die Brütereien hatte das bisher keine. Man billigte ihnen ein „Verbotsirrtum“ zu, das heißt: Sie konnten so tun, als hätten sie davon noch nie etwas gehört – und weitermachen wie bisher.
Niemand darf einem Tier Leiden oder Schäden zufügen
Das könnte sich nun ändern. Denn die Staatsanwaltschaft Münster hat vor dem Landgericht Klage gegen eine Brüterei aus Senden eingereicht. Zum ersten Mal überhaupt. Sie argumentiert: Die Firma Brinkschulte sei schon 2013 von PETA wg. der Praxis des Kükentötens angezeigt und so mit der Unrechtmäßigkeit ihres Tuns konfrontiert worden. Sie könne sich nun nicht mehr auf Unwissenheit berufen.
Schon im Herbst 2015 war das Kükentöten auf Initiative des Landes NRW im Bundesrat verboten – und von einem Gericht nach einer Klage von elf Brütereien gleich wieder kassiert worden. Die Staatsanwaltschaft will nun bis vor das BGH ziehen und eine Grundsatzentscheidung erzwingen. Tierschutzorganisationen wie PETA erhoffen sich ein „historisches Urteil“. Doch das Landgericht Münster zögert noch, die Anklage anzunehmen. Es will Anfang März entscheiden.