Trans-Gesetz: Eine Chronologie
1. November 2024 Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, kurz: „Selbstbestimmungsgesetz“ tritt in Kraft. Ab jetzt kann jeder Mensch per einfacher Erklärung auf dem Standesamt seinen Geschlechtseintrag einmal jährlich ohne jede Voraussetzung ändern.
31. August 2024 Seit dem 1. August sind bei den Standesämtern 15.000 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags eingegangen. Das sind innerhalb eines Monats viermal so viele wie von der Regierung innerhalb eines Jahres erwartet.
Juni 2024 Ein biologischer Mann, der sich „als Frau fühlt“, aber keine Personenstandsänderung hat vornehmen lassen, verklagt McDonalds. Der Angestellte einer Berliner Filiale besteht darauf, die Frauen-Umkleide zu nutzen. Bei Redaktionsschluss war der Fall vor dem Berliner Arbeitsgericht noch nicht entschieden.
10. Mai 2024 Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundestag zu einer „Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes“ auf. Es dürfe „unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vornehmen zu lassen.“ Die Gabe von Pubertätsblockern und Hormonen kritisiert der Ärztetag als „experimentelle Medizin an Kindern“.
April 2024 Ein biologischer Mann, der seinen Personenstand zur „Frau“ geändert hat, verklagt die Besitzerin eines Frauen-Fitnessstudios in Erlangen auf Schmerzensgeld, weil diese ihr Studio als Schutzraum für biologische Frauen erhalten möchte. Unterstützung erhält die Transfrau von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman.
12. April 2024 Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der Ampel das „Selbstbestimmungesetz“.
20. März 2024 Eine Kommission medizinischer Fachgesellschaften stellt die neue Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor. Sie sieht keine Altersgrenzen mehr für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, Hormonen, Brustamputationen und Genital-Operationen vor. Eine Psychotherapie zur Abklärung des Transitionswunsches ist ebenfalls nicht mehr vorgesehen. 15 Lehrstuhlinhaber der Kinder- und Jugendpsychiatrie kritisieren die Leitlinie scharf. Bei Redaktionsschluss am 15. Oktober ist sie noch nicht verabschiedet.
28. September 2025 Bundestagswahlen. Wird eine Regierung mit absehbar konservativer Mehrheit das Gesetz korrigieren bzw. abschaffen? Kommt eine Verfassungsklage?
Am 1. November 2024 also tritt das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft. An diesem Tag werden Feministinnen zwischen Bundeskanzleramt und Hauptbahnhof im Spreebogenpark und weltweit vor deutschen Botschaften gegen das frauenfeindliche Gesetz protestieren. Pünktlich um 12.05 Uhr Ortszeit („Es ist schon 5 nach 12!“). „Wir wollen die Aufmerksamkeit der Politik und der Bevölkerung auf die zerstörerische Wirkung des Selbstbestimmungsgesetzes auf Frauen- und Kinderrechte, Wissenschaft, Meinungsfreiheit und Demokratie richten“, erklären die Initiatorinnen. Mehr dazu hier!