Trans-Gesetz: das Finale?

Ganserer, biologisch und personenstandsrechtlich ein Mann auf einem Frauenquotenplatz, im Familienausschuss.
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Am 15. Dezember sollte im Bundestag die zweite und dritte Lesung des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ stattfinden. Sie wurde - mal wieder - verschoben. Vermutlich, weil es Kritik von allen Seiten hagelt: Von Union und AfD sowieso, aber auch eine Gruppe FDP-Abgeordnete ist gegen das Gesetz, weil sie den Jugendschutz gefährdet sieht. Auf der anderen Seite fordern Transaktivisten, dass die wenigen Hürden, die das geplante Gesetz überhaupt noch vorsieht, auch noch fallen sollen. So wird also weiter verhandelt. Dennoch steht zu befürchten, dass dieses so aberwitzige Gesetz dann im Januar tatsächlich mit den Stimmen der Ampel verabschiedet wird – obwohl es von MedizinerInnen, Eltern, Feministinnen und Transsexuellen selbst scharf kritisiert wird. Doch obwohl JuristInnen immer wieder warnen, dass das Gesetz gleich aus mehreren Gründen verfassungswidrig sei, ficht das die Ampel offenbar nicht an. Wird also auch das „Selbstbestimmungsgesetz“ schon bald zu den vielen Ampel-Projekten gehören, die von Karlsruhe kassiert werden?

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Mit dem Gesetz kann sich künftig jeder Mann ohne jede Hürde per Sprechakt zur Frau erklären (und jede Frau zum Mann). Dass das den biologischen Geschlechtsbegriff des Grundgesetzes fundamental auf den Kopf stellt und ihn durch eine „gefühlte Geschlechtsidentität“ ersetzt – egal? Dass damit Frauenfördermaßnahmen wie Quotenregelungen oder Gendermedizin obsolet werden – egal? Dass die Eltern- und Kinderrechte missachtet werden, wenn schon 14-Jährige ihren Geschlechtseintrag gegen den Willen ihrer Eltern ändern dürfen – egal? Offensichtlich.

Denn als am 15. November 2023 der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung debattierte, wurde deutlich, dass sämtliche Aufklärung der letzten zwei Jahre – allen voran durch EMMA – an den ideologischen Brettern vor den Köpfen der Ampel-Abgeordneten abprallt. Offenbar ist speziell den Grünen, die die treibende Kraft hinter dem „Selbstbestimmungsgesetz“ sind, jedes Gespür dafür abhandengekommen, was die Menschen außerhalb von Berlin-Mitte von ihren realitätsfernen Projekten halten. Und der SPD gleich mit.

Sämtliche Aufklärung prallt an den ideologischen Brettern vor den Köpfen ab

„Ich weiß, dass unser Gesetzentwurf von breiten Teilen der Gesellschaft getragen wird“, behauptete Tessa Ganserer. Der/die grüne Abgeordnete, biologisch und personenstandsrechtlich ein Mann auf einem Frauenquotenplatz, „definiert“ sich als Frau, und verlor erwartbar kein Wort über die massive Kritik am Gesetzentwurf.

Breiter Rückhalt in der Gesellschaft? Wie zu hören ist, hat selbst so mancheR BundestagsabgeordneteR noch nicht verstanden, was die Ampel da plant. Haben die PolitikerInnen begriffen, welch fatale Auswirkungen das Gesetz vor allem für Kinder und Jugendliche haben würde? Haben sie den aktuellen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gelesen? Der konstatiert: „Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen sind der Ansicht, dass infolge der Senkung der juristischen Schwelle auch der Wunsch nach körperlicher Angleichung steigen wird.“ Schon jetzt hat sich in Deutschland die Zahl der „geschlechtsangleichenden“ Operationen bei 15- bis 25-Jährigen zwischen 2007 und 2021 versiebzehnfacht!

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Nichtdestotrotz behaupteten alle RednerInnen der Ampel – allen voran Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) – gebetsmühlenartig: „Nirgends geht es in dem Gesetz um medizinische Maßnahmen.“ Das ist formal richtig, de facto aber Teil der Realitätsverleugnung der Ampel. Denn parallel zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bringt die Bundesregierung bereits jetzt ein zweites Gesetz auf den Weg: Die Krankenkassen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Kosten für „geschlechtsangleichende Behandlungen“ vollständig zu übernehmen, sprich: Hormone und Operationen. So steht es im Koalitionsvertrag. Ein merkwürdiges Vorhaben, denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten schon jetzt – allerdings muss dafür bisher ein „krankheitswertiger Leidensdruck“ vorliegen, der „durch psychiatrische und psychotherapeutische Mittel nicht gelindert oder beseitigt werden kann“. Das überprüft bisher der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Doch offenbar soll nun auch noch diese Hürde abgebaut werden. Da freut sich die Pharmaindustrie.

Die Anzahl der OPs hat sich bei jungen Menschen versiebzehnfacht!

Weil das erwartbar auf Widerstand stoßen wird – nicht zuletzt der Solidargemeinschaft, die die Kosten dafür übernehmen muss – luden die Grünen am 1.  Dezember zum „Fachgespräch“ nach Berlin. Dort durfte Gastgeber/in Tessa Ganserer im gewohnt dramatischen Duktus erläutern, warum das Krankenkassen-Gesetz zwingend notwendig sei: „Eine Zwangstherapie verstößt ganz klar gegen ethische Grundsätze.“

Und der „Queer-Beauftragte“ im Frauenministerium, Sven Lehmann, erklärte freimütig: Die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen habe „mindestens eine genauso große Bedeutung“ wie das Selbstbestimmungsgesetz, „wenn nicht sogar eine größere“. Das heißt: Jungen Menschen, zu 80 Prozent Mädchen in der Pubertät, suggeriert der Staat zunächst qua Gesetz, dass sie ihr Geschlecht „selbst bestimmen“ können. Dann schafft er die bis dato vorgeschriebene Therapie ab, in der sie den Gründen für ihre pathologische Ablehnung des eigenen Körpers auf den Grund gehen könnten.

Und wenn dann die für Jahresende angekündigten „medizinischen Leitlinien für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie“ auch noch die Altersgrenzen für Hormonbehandlungen und Operationen senken, dann steht einer hürdelosen Verstümmelung körperlich gesunder junger Menschen nichts mehr im Wege.

85 Prozent der "Trans"-Jugendlichen versöhnen sich mit ihrem Geschlecht

Da nützte es auch nichts, dass bei der Experten-Anhörung zum „Selbstbestimmungsgesetz“ im Familienausschuss am 28. November 2023 PsychologInnen und JuristInnen warnten: „85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie oder Transitionswunsch versöhnen sich wieder mit ihrem Ursprungsgeschlecht“, erklärte der erfahrene Sachverständige Bernd Ahrbeck, Professor an der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin.

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Just in diesem Familienausschuss saß Tessa Ganserer übrigens in durchsichtiger schwarzer Reizwäsche. Obwohl so ein Rotlicht-Outfit klar gegen die Kleidervorschriften des Bundestags verstößt, die die „Würde des Hauses“ wahren sollen, verlor niemand über diese billige Provokation auch nur ein Wort. Zu groß ist die Angst, als „transfeindlich“ zu gelten.

In der Bundestags-Debatte am 15. November oblag es den Rednerinnen von CDU/CSU und AfD, die feministische Kritik am Gesetzentwurf vorzutragen. „Dieses Gesetz, das Sie als gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen, lässt die Menschen mit Kopfschütteln zurück“, erklärte die Abgeordnete Mareike Lotte Wulf (CDU). Und ihre Fraktionskollegin Susanne Hierl (CSU) fragte: „Was meinen Sie, was die Leute außerhalb Ihrer ideologischen Blase denken?“ Sie forderte die Ampel auf, das einzige richtige zu tun: „Legen Sie den Gesetzentwurf beiseite und führen Sie eine breite Debatte in der Gesellschaft, bevor Sie dieses Gesetzesvorhaben weiter verfolgen!“

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