Und was ist mit dem Paragraf 218?
Okay, der §219a ist gestrichen worden. Das war überfällig. Und was ist jetzt mit dem §218, dem Abtreibungsverbot für ungewollt Schwangere? Mach dem skandalösen Urteil in Amerika, wo das Oberste Gericht am 25. Juni das Recht auf Abtreibung gekippt hat, erklärte der Präsident von Frankreich, Emmanuel Macron noch am selben Abend: „Das Recht auf Abtreibung ist ein fundamentales Menschenrecht, das wir schützen müssen.“ Er plädiert für die Aufnahme des Abtreibungsrechts in die Verfassung! Und der deutsche Kanzler? Scholz war das die ganze westliche Welt erschütternde US-Urteil bisher noch nicht einmal einen Kommentar wert, geschweige denn die Intiative, die Frauen in Deutschland endlich verlässlich zu schützen.
Deutschland ist in Sachen Frauenrechte unter den westlichen Demokratien generell ein Schlusslicht. In Sachen Abtreibungsrecht ist es zappenduster bei uns.
Der § 219a hatte bis jetzt ÄrztInnen bedroht, die es wagten, öffentlich zu machen, dass sie bereit sind, abzutreiben und nach welcher Methode. Das wurde als „Werbung“ für Abtreibung definiert. Nicht zufällig: Denn auch die Methode ist ein Politikum. Noch immer wird in Deutschland nur jede zweite Abtreibung nach der schonenden , seit einem halben Jahrhundert bekannten Absaugmethode gemacht: Nach dem 15-Minuten-Eingriff, der relativ schmerzfrei ist und ohne Nakose durchgeführt wird, kann die Frau wieder nach Hause gehen. dich noch immer wird in Deutschland bei etwa jeder fünften Abtreibung der Uterus ausgeschabt, was bedeutet: Vollnarkose und Übernachtung im Krankenhaus. Dreimal dürfen wir raten, wer daran ein Interesse haben kann.
Macron will das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnehmen. Und Scholz?
Jetzt also die Streichung des § 219a, nachdem vor drei, vier Jahren die aufsehenerregenden Prozesse gegen Ärztinnen wie Kristina Hänel oder Nora Szász den Skandal öffentlich gemacht hatten. Die Frauen waren von einem christlich-fundamentalistischen „Lebensschützer“ angezeigt worden. Die CDU/CSU war zwar erwartungsgemäß dagegen („Verharmlosung der Eingriffe“), aber in der Minderheit. Gut so.
Doch was ist mit dem § 218? Der macht bis heute ungewollt Schwangere zu Unmündigen, die in dieser existenziellen Frage nicht über ihr eigenes Leben entscheiden dürfen. Frauen in Deutschland brauchen für eine Abtreibung auch in den ersten drei Monaten eine Genehmigung: Sie müssen sich von BeraterInnen zwangsweise befragen und bevormunden lassen.
Worauf also warten die Regierungsparteien? Die Gelegenheit ist günstig. Sie hätten im gleichen Zuge mit dem § 219a den § 218 streichen können. Das haben die Kanzler-KandidatInnen Olaf Scholz und Annalena Baerbock bei der EMMA-Befragung für die „Wahlprüfsteine“ im Herbst 2021 versprochen. „Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch“, erklärten beide. Und jetzt?
Es wird was von einer „Kommission“ gemurmelt, die einzusetzen wäre, um die Sache zu prüfen. Bitte? Seit einem halben Jahrhundert spielt die SPD und nun auch die Grünen Katz und Maus mit uns Frauen. In ganz Westeuropa gilt die Fristenlösung, also das Recht der Frauen, selbstbestimmt in den ersten drei Monaten abzutreiben, sogar in erzkatholischen Ländern wie Irland oder Italien. In Deutschland haben wir Frauen auch im 21. Jahrhundert noch nicht das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen, man gewährt uns lediglich die Gnade, nachdem wir schön bitte bitte gemacht haben. Deutschen PolitikerInnen ist die Stimme der Stellvertreter Gottes weiterhin wichtiger als die von Millionen Frauen.
Die Zahl der Ärzte schwindet, die bereit sind, fachgerechte Abtreibungen vorzunehmen
Aber selbst, wenn wir das Recht hätten, müssten wir es erstmal ausüben können. Und dazu braucht man Ärzte, die medizinisch fachgerecht abtreiben können und dazu auch bereit sind. Deren Zahl schwindet jedoch immer mehr, auch in Deutschland. Und das wird sich durch die Streichung des § 219a nicht automatisch bessern.
Kein Wunder: Die ÄrztInnen sind weltweit stark unter Druck, auch hierzulande. Denn den Frauen kann man ernsthaft keine selbstbestimmte Abtreibung mehr wirklich verbieten, zumindest nicht in den westlichen Demokratien. Also versucht man, sie medizinisch zu verhindern.
Der Schwangerschaftsabbruch ist der häufigste medizinische Eingriff bei Frauen. Doch in Deutschland wird er während des Medizinstudiums noch nicht einmal gelehrt! Engagierte MedizinstudentInnen müssen sich das selber beibringen. Ganz ähnlich ist die Situation in Amerika. Dort herrscht ein regelrechter Terror gegen ÄrztInnen, die abtreiben. In den 1980er und 1990er Jahren wurden vier Ärzte und sieben Mitarbeiterinnen von Abtreibungskliniken ermordet. Darunter der Gynäkologe Barnett Slepian, der 1988 vor den Augen seiner Frau und seiner vier Kinder durchs Küchenfenster abgeknallt wurde wie ein räudiger Hund.
2015 nahm ein „Lebensschützer“ in einer Planned-Parenthood-Klinik in Colorado Springs 24 Geiseln und erschoss einen Polizisten und zwei Zivilisten. Auf das Konto der Pro-Life-Bewegung in den USA gehen bisher elf Morde, Dutzende Mordversuche und Hunderte Körperverletzungen, Säureattacken und Bombenattentate auf Kliniken, in denen abgetrieben wird.
Worauf warten SPD und Grüne, ihr Wahlversprechen endlich einzulösen?
Jetzt sind diese Fanatiker dank Trump in das Oberste Gericht vorgedrungen und haben das in den 1970er jahren so hart erkämpfte Recht auf Abtreibung gekippt. Trump hatte durch die Ernennung reaktionärer RichterInnen dafür gesorgt, dass nun im suprem Court eine Mehrheit gegen das Recht auf Abtreibung ist. 13 von 50 US-Bundesstaaten haben nach der Entscheidung umgehend ein totales Abtreibungsverbot angekündigt, auch bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr für die Schwangere.
So weit ist es in Deutschland nicht. Noch nicht. Doch Pro-Familia-MitarbeiterInnen und die mutigen ÄrztInnen, die bereit sind, Frauen zu helfen, können ein Lied von dem Terror singen, den die sogenannten „Lebensschützer“ vor ihren Türen machen. Sie bezichtigen die Frauen und ÄrztInnen des „Babycaust“.
Nicht ohne Folgen. In Bayern gibt es einen regelrechten Abtreibungstourismus in andere Bundesländer, weil in den katholisch geführten – aber staatlich finanzierten! – Krankenhäusern kein Arzt mehr wagen kann, abzutreiben. In den eigenen Praxen ebenso. Doch auch in Köln gibt es heute nur noch zwei Krankenhäuser, in denen abgetrieben wird. Und aus Flensburg ist zu hören, dass das für 2024 geplante Malteser-Diako-Klinikum Abtreibungen verweigern wird. Es ist das erste ökumenisch geführte Krankenhaus in Deutschland, das größte und modernste in Schleswig-Holstein. Nach Protesten wurde ein gnädiger Kompromiss angekündigt: „In Notfällen, etwa wenn die Frau in Lebensgefahr droht, wird ein Abbruch möglich sein.“ Auch dieses Krankenhaus wird staatlich finanziert.
Worauf also warten SPD und Grüne, ihr Wahlversprechen einzulösen? Und wissen die Jungmänner der FDP wirklich nicht, dass die Liberalen mal führend waren beim Kampf für das Recht von Frauen auf Abtreibung?
Gut, dass der § 219a jetzt gestrichen ist. Und der § 218 sollte in Jahresfrist folgen!
ALICE SCHWARZER