Und das Schmerzensgeld für die Opfer?
Am Anfang stand eine Gesetzeslücke, die Leben kostete, meist Frauenleben: Bis 1998 mussten Täter, die nach wiederholten Vergewaltigungen, Mordversuchen oder Morden zu Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, automatisch nach zehn Jahren entlassen werden. Egal, ob Gutachter sie weiterhin als gefährlich einstuften oder nicht. In einigen wenigen Fällen, in denen die Täter als besonders rückfallgefährdet galten, machten Gerichte davon eine Ausnahme: Sie verlängerten die Sicherungsverwahrung. 1998 schloss die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Lücke. Seither kann Sicherungsverwahrung unbegrenzt verhängt werden. Jetzt hat das Landgericht Karlsruhe vier Sexualstraftätern, die vor Zypries’ Gesetzesreform verurteilt worden waren und deren Sicherungsverwahrung wegen andauernder Rückfallgefahr verlängert worden war, Entschädigungen zugesprochen. Die Kollegen der progressiven Presse jubeln – leider oft ohne Sachkenntnis. Weiterlesen