Wie steht es um den Opferschutz in

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Die Tat fand nicht in Indien statt, auch nicht in Bangladesh oder Pakistan – sondern in Hilden. Als Reyhan K. am 29. Dezember die Wohnungstür öffnete, schüttete ihr ein 18-Jähriger Säure ins Gesicht und verätzte ihr Stirn und das linke Auge. Auftraggeber des Anschlags war Reyhans Ex-Freund Serhat. Der 22-jährige Syrer war für die Polizei kein Unbekannter: Dreimal hatte die 20-jährige Deutsch-Türkin ihren Ex-Freund bereits angezeigt, weil er sie geschlagen, genötigt und bedroht hatte. Im September war er trotz langem Vorstrafenregister lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die hielt ihn nicht von weiteren Attacken ab: Die nächste Anzeige erstattete Reyhan K. am 2. November. Warum wurde der Täter nicht in Präventionshaft genommen, wie es das deutsche Stalking-Gesetz ermöglicht hätte? „Dazu sind die Hürden zu hoch“, erklärt Frank Bons, Opferschutzbeauftragter der Kreispolizei Mettmann im Interview. „Es ist uns leider nicht möglich, jeder bedrohten Frau einen Beschützer an die Hand zu geben oder den Täter zu inhaftieren.“ Außerdem scheiterten Schutzmaßnahmen oft an den Frauen selbst. Die könnten ja ins Frauenhaus gehen. Zeit, dass es nicht nur in Indien, sondern auch in Deutschland Demonstrationen für mehr Opfer- und weniger Täterschutz gibt. Mehr zum Thema: EMMA-Kampagne gegen Häusliche Gewalt und Dossier: Haben Opfer eine Chance?

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