Das waren "Zauberhafte Zeiten"

Juristin Lore Maria Peschel-Gutzeit: Sie hatte nicht nur Schlagkraft, sondern auch Humor. - Foto: Bettina Flitner
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Im Mai 1949, als der historische Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ins Grundgesetz geschrieben wurde, waren Sie 16 Jahre alt. Haben Sie die Zeit bewusst erlebt?
Lore Maria Peschel-Gutzeit: Oh ja! Unsere Mutter war eine politisch sehr interessierte Frau, die auch an der Volkshochschule Politikkurse gab. Und die hat natürlich mit meiner Schwester und mir die gesamte Verfassung erörtert, die ja die erste demokratische Verfassung war, die wir Kinder erlebten. Zu diesen Diskussionen gehörte selbstverständlich auch der Kampf um die Gleichberechtigung, über den auch die Zeitungen ausführlich berichteten. Interessanterweise stand in den Zeitungen allerdings kaum etwas darüber, dass so viele Männer dagegen waren.

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Vor der Nazizeit hatte es in der Weimarer Reichsverfassung wörtlich geheißen: „Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
Genau. Unsere Mutter erklärte uns, dass die Gleichberechtigung in der Weimarer Verfassung zwar ein sogenanntes Staatsziel war, der Artikel 3 aber ein echtes Grundrecht ist, auf das sich jeder – und vor allem jede – berufen kann. Leider gab es in der weiblichen Bevölkerung kein Bewusstsein dafür, was die Frauen durch den Artikel an Stärke hinzugewonnen hatten.

Dabei hatten sie während des Krieges die Männerberufe übernommen und als „Trümmerfrauen“ das Land wieder aufgebaut.
Ich habe selbst in den Trümmern Steine behauen, damit man sie wieder verwenden konnte. Aber die Frauen wurden ja wieder zurückgedrängt. Die Mutter meiner besten Freundin zum Beispiel war Schaffnerin, die im Krieg Straßenbahnfahrerin wurde, weil die Männer ja im Feld waren. Als die Männer aus der Gefangenschaft zurückkamen, wurden die Straßenbahnführerinnen bei der Hamburger Hochbahn wie selbstverständlich von heute auf morgen entlassen. Die sollten dann wieder als Schaffnerinnen mitfahren. Die Mutter meiner Freundin war außer sich und sagte: „Das ist doch nicht zu glauben! Wir haben im Krieg bei Bombenhagel die Straßenbahnen geführt und jetzt werden wir degradiert und die Männer an die Kurbel gestellt!“ Ich habe viele solcher Beispiele erlebt. Eine gelernte Juristin hatte die Kanzlei ihres Mannes während des Krieges weitergeführt. Als er nach Hause kam, verlor sie sofort die Zulassung, in der Kanzlei auch nur mitzuarbeiten. Die Frauen hatten zurückzutreten – da gab es überhaupt kein Vertun.

Die Wut der Frauen muss doch groß gewesen sein.
Ich habe es eher als Resignation erlebt. Und da viele Männer krank und versehrt aus dem Krieg zurückgekommen waren, da es kaum Wohnungen gab, da die Versorgungslage immer noch sehr schlecht war, hatten die Frauen so viel mit der Existenzsicherung zu tun, dass viele wohl nicht mehr die Kraft hatten, auf die Barrikaden zu gehen.

Auch die Gesetzgebung, die Frauen zu Bürgern zweiter Klasse machte, blieb zunächst weiterhin bestehen.
Im damaligen Familienrecht war noch die „alleinige ehemännliche Verwaltung und Nutznießung des gesamten Familienvermögens“ verbrieft. Der Mann konnte also über das gesamte Einkommen und Vermögen der Frau verfügen und bestimmen. Außerdem gab es das Recht des Ehemannes, über alle Fragen, die die Kinder betrafen, allein zu entscheiden. Die Mutter hatte, bis auf ein bisschen persönlicher Fürsorge, überhaupt nichts zu sagen zur Entwicklung des Kindes. Das waren natürlich zauberhafte Zeiten.

Dann kam die neue Verfassung mit dem Gleichberechtigungs-Grundsatz.
In der Verfassung, die am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde, stand nun, dass der neu zu wählende Bundestag eine Legislaturperiode, also vier Jahre, Zeit hat, um das geltende Familienrecht, das ja massiv gegen den Artikel 3 verstieß, entsprechend anzupassen. Und weil die Väter und vier Mütter des Grundgesetzes schon ahnten, dass der Bundestag dies überhaupt nicht vordringlich finden würde, haben sie festgelegt: Nach dieser ersten Wahlperiode tritt das frauenfeindliche Familienrecht, sollte es nicht geändert sein, automatisch außer Kraft. Sie haben also von vornherein ein Verfallsdatum eingesetzt, was ja die schärfste Waffe ist, die eine Verfassung nutzen kann.

Diese Waffe musste ja dann tatsächlich eingesetzt werden.
Ja, denn diesem Bundestag ist zwar ein Gesetzentwurf zur Änderung des Familienrechts vorgelegt worden. Aber er hat darüber so heftig und mit vor allem von konservativer Seite so unglaublichen Argumenten gestritten, dass man sich bis zum Stichtag am 31. März 1953 nicht hat einigen können. Die Protokolle über diese Debatten sind übrigens eine wahre Fundgrube.

Der zweite Bundestag unter der Ägide von Kanzler Adenauer brauchte dann aber noch mal einige Jahre.
Dem Bundestag war eigentlich klar, dass es so nicht geht. Außerdem bekam er Druck vom Juristinnenbund...

... dem Sie seit 1956 angehören ...
... der sinngemäß sagte: „Das kann ja wohl nicht wahr sein, dass ihr es in vier Jahren nicht geschafft habt, ein verfassungsmäßiges Familien-Gesetz hinzukriegen. Jetzt aber avanti in der zweiten Legislaturperiode!“ Und wieder wurden die interessantesten Entwürfe vorgelegt, und wieder war es so, dass einem die Haare zu Berge standen.

Im Juli 1957 wurde dann aber schließlich doch das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Neun Jahre nach Schaffung des Artikel 3 ...
Ja, man hat sich geradezu abgehastet.

Verfassungsgemäß war das neue Familienrecht aber nun immer noch nicht.
Nein, denn zwar hatte man die männliche Verfügungsgewalt über das Familienvermögen abgeschafft und dafür die Zugewinngemeinschaft eingeführt. Aber der Vater behielt immer noch das Letztentscheidungsrecht über die Kinder und war auch der einzige, der die Kinder gesetzlich vertrat. Natürlich gab es damals Abgeordnete, die sagten, dass ein Blinder mit Krückstock sehe, dass das gegen den Artikel 3 verstößt. Aber die Konservativen dachten überhaupt nicht daran, den Frauen eine gleichberechtigte Position einzuräumen. Auch diese Debatten sind eine wahre Freude. Da lesen Sie dann so schöne Sätze wie: „Es mag ja sein, dass die Frauen jetzt gleichberechtigt sind, aber sie können das eben einfach nicht. Deshalb ist es zu ihrem eigenen Vorteil, wenn man ihnen die Entscheidungsgewalt über die Kinder nicht überträgt.“

Dann trat wieder der Juristinnenbund auf den Plan ...
Ja, denn wir hatten ja schon kommen sehen, dass das Gesetz so verabschiedet würde, und deshalb längst einen Gang nach Karlsruhe vorbereitet. Wir  haben eine Mutter gefunden, die bereit war, das durchzukämpfen. Und wir haben einen Gutachter spitz gemacht, der vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, dass dieser sogenannte Stichentscheid und die alleinige gesetzliche Vertretung des Vaters verfassungswidrig sind. Und so waren diese Teile des Gesetzes schon im Juli 1959, also für juristische Verhältnisse blitzartig, wieder vom Tisch.

Die nächste große Reform war dann die Familienrechtsreform von 1977, die, sechs Jahre nach dem Aufbruch der Frauenbewegung, das bisherige Scheidungsrecht kippte.
Auch diese Reform ist zunächst 20 Jahre lang diskutiert worden. Die Diskussionen begannen bereits in den 50ern, denn es waren einfach so viele Ehen durch den Krieg kaputtgegangen, die dennoch nicht geschieden werden konnten, weil die Frauen keine Versorgung gehabt hätten. Und so haben SPD und FDP schon damals ein ganz anderes Scheidungsrecht gefordert. Eins, das das „Zerrüttungsprinzip“ an die Stelle des „Schuldprinzips“ stellt. Das trat dann am 1. Juli 1977 in Kraft. Seither kann jede Ehe nach Ablauf einer bestimmten Frist geschieden werden. Außerdem haben wir seither den Versorgungsausgleich, also das Splitten der Rentenansprüche, das ja fast ausschließlich den Frauen zugute kommt, weil sie fast immer die geringeren Renten-Anwartschaften haben. Und wir haben das nacheheliche Unterhaltsrecht.

Sehr oft hat ja das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu zwingen müssen, frauendiskriminierende Gesetze zu ändern. Zum Beispiel das Nachtarbeitsverbot für Frauen ...
... oder die Leichtlohngruppen. Das war allerdings das Bundesarbeitsgericht, nachdem es festgestellt hatte, dass sich in diesen Gruppen ausschließlich Frauen befanden. Auch die Obersten Gerichtshöfe haben immer wieder einzelne Gesetze, die Frauen betrafen, für verfassungswidrig erklärt. Die neue Definition von Familie kam allerdings vom Bundesverfassungsgericht. Jahrzehntelang hatte man ja den Artikel 6, Absatz 1 „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ so interpretiert, dass Ehe und Familie identisch waren. Dann erklärten die Bundesverfassungsrichter Anfang der 70er, dass Familie ist, wenn mehrere Generationen zusammenleben. Das war ein Riesenschritt, denn das bedeutete, dass zum Beispiel eine Alleinerziehende mit ihrem Kind denselben verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Es stürzte die Monopolstellung der Ehe vom Sockel.

Das Gericht folgte damit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Zum Beispiel erklärten die Verfassungsrichter 1961 die Frau noch zur „Gehilfin des Mannes“, 1974 sprachen sie dann schon von „Partnerschaft“. Und 1979 stellte das Gericht fest, es gehöre „nicht zu den geschlechtsbedingten Merkmalen der Frau, Hausarbeit zu verrichten“.
Ja, es war wirklich schön zu hören, dass wir nicht mit einem Putzlappen geboren werden.

Sie haben 1990 auch höchstpersönlich in der Verfassungskommission dafür gesorgt, dass Elisabeth Selberts Artikel 3 noch einmal ergänzt wurde.
Unsere Aufgabe war es laut Einigungsvertrag, die Verfassung der DDR, die die frei gewählte Volkskammer sich gegeben hatte, und das Grundgesetz der BRD so weit wie möglich aneinander anzunähern. Ich war zuständig für Artikel 3 und Artikel 6, und zwar gemeinsam mit Jutta Limbach, die damals noch Berliner Justizsenatorin war, sowie Christine Hohmann-Dennhardt, damals hessische Justizministerin und später Bundesverfassungsrichterin, plus Heidi Merk als Justizministerin von Niedersachsen. Und wir vier, alles sehr kampferprobte Frauen, sagten: So geht es nicht weiter! Wir brauchen einen richtigen Gleichstellungsauftrag in der Verfassung! Diesen Auftrag haben wir formuliert. Aber für die Verabschiedung hätten wir die Zweidrittel-Mehrheit der Verfassungskommission gebraucht, und die kriegten wir nicht zusammen, weil die Konservativen und die FDP strikt dagegen waren. Der Vorsitzende der Kommission, der spätere Verteidigungsminister Rupert Scholz, sagte immer, wenn wir mit diesem Thema anfingen: „Frau Kollegin, lassen Sie es doch! Sie wissen doch, dass es verfassungswidrig ist, was Sie da machen wollen.“

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Wovon Sie sich, wie wir unserer heutigen Verfassung entnehmen, nicht haben beeindrucken lassen.
Nein. Das ist eine unter Juristen übliche Keule: Wenn man etwas nicht will, behauptet man erst mal, es sei verfassungswidrig. Das habe ich dann auch Herrn Scholz gesagt: „Sie wissen, dass das nur eine Behauptung ist, die nicht stimmt.“ Eines Tages erklärten sich die CDU-Mitglieder dann zu unserer Verblüffung plötzlich doch bereit, einen Gleichstellungsauftrag in die Verfassung aufzunehmen. Was war passiert? Es stellte sich heraus, dass Kohl himself ein Machtwort gesprochen hatte. Er hatte die Kommissionsmitglieder darauf aufmerksam gemacht, dass die nächsten Wahlen bevorstanden und die Frauen schließlich die Mehrheit hätten. Damit war der Kampf aber noch nicht zu Ende. Es wurde um jedes Wort gefeilscht.

Aber, mit Verlaub, so viele Worte hat der Zusatz in Artikel 3 doch gar nicht: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Das reichte aber, um an jedem zweiten Wort zu zweifeln, weil es entweder verfassungswidrig sei oder aber in keine Verfassung gehöre. Wenn ich nur mal den zweiten Halbsatz nehmen darf: Da wollten sie die „Beseitigung“ nicht und stattdessen auf die „Milderung“ oder die „Verminderung“ der Nachteile hinwirken. Ich habe aber gesagt: „Nichts da! Wenn ich von einer Mauer, die zehn Meter hoch ist, einen Meter abtrage, bleiben immer noch neun Meter. Diese Mauer muss aber ganz fallen. Deshalb muss sie ‚beseitigt‘ werden.“ Dann sollte das Wort „bestehende“ Nachteile weg, weil angeblich für Frauen gar keine Nachteile bestanden. Und dann haben wir schließlich diesen – wie ich zugeben muss, sprachlich nicht sehr eleganten – Satz den Herren und den wenigen Damen abgerungen, so dass er tatsächlich 1994 vom Bundestag verabschiedet wurde. Seither steht er in der Verfassung.

Und was hat er dort bewirkt?
Seither muss die Politik tatsächlich etwas tun, um die Gleichstellung durchzusetzen. Alle Gleichstellungsgesetze, die seitdem auf Bundes- und Länderebene beschlossen wurden, gehen zurück auf diesen Verfassungszusatz.

Das Gespräch führte Chantal Louis im Frühjahr 2009.
 

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