Homo-Ehe

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Auslöser der Titelgeschichte zur Homo-Ehe war die kirchliche Trauung zweier Frauen in Hamburg gewesen. EMMA diskutierte kontrovers: kontra Institution Ehe – pro Menschenrecht Ehe. Nur Alice Schwarzer bezog klar Position: In einer „zwangsheterosexuellen Welt“ sei die Forderung nach der Homo-Ehe „glatt revolutionär“ – und wurde dafür aus den eigenen feministischen Reihen prompt gerügt.

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Fünf Jahre später, 1989, öffnete Dänemark als erstes Land der Welt die Standesämter für homosexuelle Paare. Ab 1992, acht Jahre nach der EMMA-Titelgeschichte, tauchte die Forderung nach der Homo-Ehe auch in Deutschland auf. Bei der ‚Aktion Standesamt’, von EMMA initiiert, versuchten 250 Paare, das Aufgebot zu bestellen, darunter Hella von Sinnen und Cornelia Scheel (die bis heute nicht verheiratet sind). 17 Jahre später, am 1. August 2001,  „verpartnerten“ sich die ersten Homo-Paare ganz legal in deutschen Standesämtern, wenn auch mit gewissen Einschränkungen in Relation zur heterosexuellen Ehe.

Die Grünen vor allem hatten die ‚Eingetragene Lebenspartnerschaft’ voran getrieben, Rotgrün hatte sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben und schließlich verabschiedet. Wegen des Widerstandes der Konservativen im Bundesrat brachte die Verpartnerung zunächst mehr Pflichten als Rechte. Auch EMMA forderte in den folgenden Jahren immer wieder die Erweiterung der Rechte. Sukzessive wurde die Homo-Ehe an die Hetero-Ehe angepasst und zum Beispiel um die Hinterbliebenenversorgung oder die Stiefkindadoption erweitert. Beim Regierungswechsel zur Großen Koalition beteuerten die Konservativen zur Überraschung der Community, sie wollten an der Homo-Ehe nichts ändern. Bundespräsident Köhler erwähnte in seiner Antrittsrede explizit die „gleichgeschlechtlichen Familien“. Im Unterschied zur traditionellen Ehe haben homosexuelle PartnerInnen nach wie vor keine steuerlichen Vergünstigungen sowie kein Recht auf Insemination und Adoption. Im Juli 2009 befand schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass es kein „Abstandsgebot“ zwischen Homo- und Hetero-Ehe gebe.

Ex-Bundespräsident Köhler erwähnte in seiner Antrittsrede explizit die „gleichgeschlechtlichen Familien“. Im Unterschied zur traditionellen Ehe haben homosexuelle PartnerInnen nach wie vor keine steuerlichen Vergünstigungen sowie kein Recht auf Insemination und Adoption.

Im Juli 2009 befand schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass es kein „Abstandsgebot“ zwischen Homo- und Hetero-Ehe gebe und wiederholte diesen Grundsatz auch bei seinen weiteren Urteilen, zum Beispiel zum gleichen Erbrecht (2010) und zur Zulässigkeit der sogenannten Sukzessiv-Adoption (2013). Denn: „Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe.“ Der Öffnung der Ehe für Homosexuelle steht also eigentlich nichts mehr im Wege.

Weiterlesen
Alice Schwarzer: Wie normal ist die Homo-Ehe? (25.2.2013, EMMAonline)
Happy Birthday, Homo-Ehe! Eine Chronologie (3/2011)
Gleiches Erbrecht für Alle: Ja! (4/2010)
Revolution in Karlsruhe (1/2010)
Nur Paar oder auch Familie? (4/2004)
Sie dürfen sich jetzt echt trauen! (5/2001)
Lesbenehe (7/1984)
Kommentar von Alice Schwarzer: Auch das noch? (7/1984)

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