75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai 1949 wurde es verabschiedet: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darin der Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Wäre es nach den 61 „Vätern des Grundgesetzes“ im Parlamentarischen Rat gegangen, hätte es diesen Artikel nie gegeben. Aber die vier „Mütter des Grundgesetzes“ (Foto von links: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel) kämpften wie Löwinnen um diesen so stolzen Satz. Was bis heute kaum bekannt ist: Unterstützt wurden sie dabei von Zehntausenden Frauen, die nicht nur in den Trümmern das Leben organisierten, sondern auch eine regelrechte Bewegung für ihre Rechte ins Leben riefen.