Alice Schwarzer schreibt

Kippt Merkel die § 218-Reform?

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Es ist kaum vorstellbar, aber wahr. Deutschland hat zwar, zusammen mit Polen, schon heute das frauenfeindlichste Abtreibungsgesetz in Europa; fast überall gilt die Fristenlösung, das Recht der Frauen auf freie Entscheidung in den ersten drei Monaten. Jetzt aber wollen Abtreibungs-Fundamentalisten aus (fast) allen Parteien diesen Kompromiss, der bisher als unantastbar galt, noch restriktiver fassen! Durch die Hintertür des Kampfes gegen die "Spätabtreibungen" wollen sie die gesamte "medizinische Indikation" verschärfen – und damit die ganze § 218-Reform ins Wanken bringen. Und das wäre nur der erste Schritt.

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Führend dabei ist die Kanzlerin-Partei, die den Entwurf des familienpolitischen Sprechers der CSU, Johannes Singhammer, quasi geschlossen unterschrieben hat, bis hin zur Kanzlerin. 13 CDU-Abgeordnete immerhin haben nicht unterzeichnet, darunter nur zwei Frauen, beide aus dem Osten: Katherina Reiche aus Brandenburg und Antje Tillmann aus Thüringen. Von der CSU haben zwei nicht unterzeichnet: Renate Blank und Peter Gauweiler. Aber sogar zwei SPD-PolitikerInnen tragen den Singhammer-Entwurf mit, darunter die Ex-Frauenministerin (!) Renate Schmidt aus Bayern.

Ende April/Anfang Mai soll der Singhammer-Entwurf, der mit 211 (von insgesamt 612 Abgeordneten) die meisten Stimmen hat, in die zweite und dritte Lesung gehen – und wäre bei Verabschiedung Gesetz. Was nicht unwahrscheinlich ist, denn zwei weitere von den insgesamt fünf Entwürfen in Sachen Spätabtreibung befinden sich in Singhammers Fahrwasser: der rot-grüne Entwurf von Kerstin Griese (SPD) und Andrea Nahles (SPD), sowie Katrin Göring-Eckardt (Grüne). Und der Entwurf der FDP – der Partei, die in den 70er Jahren führend war bei der 218-Reform und dem Plädoyer für die Fristenlösung. Allerdings haben nur 37 von 61 liberalen Abgeordneten unterzeichnet – und 24 nicht, darunter der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle und die Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Noch ist also nicht alles verloren. Und gerade veröffentlichte die renommierte Strafrechtlerin Prof. Dr. Monika Frommel ein Gutachten, das vermutlich auch etlichen der bisherigen BefürworterInnen einer Verschärfung des § 218 zu denken geben wird. Denn die Direktorin des Instituts für Kriminologie in Kiel warnt in aller Schärfe vor den schweren Konsequenzen, die die geplante Reform der Reform für Frauen wie Ärzte haben könnte. Und sie wundert sich über die klerikalen Bündnisse zwischen Grünen, SPD und Konservativen, die sich da offenbaren. (Singhammer: "Menschliches Leben ist uns von Gott gegeben. Es ist in jeder Phase zu bewahren und zu schützen.")

Prof. Frommel: "Während des gesamten 20. Jahrhunderts konnten sich ungewollt Schwangere oder Schwangere, die sich ein Leben mit einem schwer geschädigten Kind nicht vorstellen konnten, sicher sein, dass Liberale und Frauenrechtlerinnen sich für eine humane Praxis einsetzen werden. Seit dem Abtreibungskompromiss 1995, der zunehmenden Bedeutung der Reproduktionsmedizin und den neuen moralisierenden Debatten um die Präimplantationsdiagnostik hat sich die politische Landschaft verändert. Konservative und ein Teil der Frauenpolitikerinnen stehen nun gegen das Recht einer Frau auf einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch. Behindertenverbände leugnen die Belastung. (…) Dieser Entwurf würde, wäre er Gesetz, betroffene Frauen wieder ins Ausland zwingen und nicht einmal dem Lebensschutz dienen, wie vorgegeben wird."

Konkret: Im Zuge des gesamtdeutschen 218-Gesetzes wurde 1995 die eugenische Indikation, also das Recht auf Abtreibung bei Schwerstbehinderung des Fötus, abgeschafft. Diese Fälle fallen jetzt unter die weiter gefasste "medizinische Indikation"; das heißt, die Abtreibung bei unzumutbarer körperlicher oder seelischer Belastung der Mutter.

In Deutschland gab es 2007 genau 229 Spätabtreibungen (nach der 23. Woche), davon wären 80 Prozent der Föten außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig gewesen. Bleiben 46 Fälle von strittigen Spätabtreibungen im Jahr.

Geht es also in dem CDU/CSU-Antrag (211 Stimmen), dem der FDP (37 Stimmen) sowie dem rotgrünen von Griese (48 Stimmen) wirklich nur um die Verschärfung bei Spätabtreibungen? Oder um die gesamte "medizinische Indikation"? Solche Abtreibungen nach der "medizinischen Indikation" gibt es jährlich rund 3.000. Dazu gehört zum Beispiel auch eine 13-jährige Schwangere oder eine Vergewaltigte.

Argumentiert wird seit langem schon moralisch, schwer moralisch. Vom "werdenden Leben", von "selektiven" Abtreibungen und "genetischer Diskriminierung" ist die Rede in den schwarz-rot-grünen Papern. Sind damit die 46 Frauen im Jahr, die so verzweifelt sind, dass sie auch die schwere Last einer späten Abtreibung noch in kauf nehmen, gemeint? Wohl kaum. Worum also geht es wirklich?

Kämen die Entwürfe von Singhammer, Griese und FDP durch, wäre die bisher relativ weit gefasste medizinische Indikation zunichte gemacht. Sie könnte dann, je nach Interpretation, nur noch bei "akuter Lebensgefahr" gelten. Und eine dreitägige Besinnungsfrist für die Schwangere wäre ebenso Gesetz wie eine Dokumentationspflicht für die Ärzte. Die müssten auf Anfrage ihre Patientinnen-Dokumentationen auch an die Behörden herausgeben. Die Schweigepflicht der Ärzte ist also in Gefahr! Noch mehr Ärzte würden sich unter diesen Umständen in Zukunft drei Mal überlegen, ob sie hilfesuchenden Frauen zur Seite stehen – und ein neues Memmingen wäre nicht weit.

Juristin Frommel: "In den 1980er Jahren begannen die so genannten Memminger Prozesse. Sie richteten sich gegen einen Arzt, der Abbrüche vorgenommen hatte (ohne dass die nötigen Feststellungen und die Beratung gegeben war) sowie gegen seine Patientinnen." Der Arzt kam ins Gefängnis und 156 Frauen wurden in der bayerischen Kleinstadt an den Pranger gestellt.

Sollte der Coup der Abtreibungs-Fundmentalisten und ihrer SympathisantInnen gelingen – sollten also die SozialdemokratInnen und Liberalen, die in dem Singhammer-Fahrwasser sind, und vielleicht auch ein paar ChristdemokratInnen nicht rechtzeitig aufwachen – dann wird in der Tat der Tag nicht mehr weit sein, an dem verzweifelte Schwangere wieder nach Holland oder in die Schweiz fahren müssen. Oder aber bei illegalen Abtreibungen ihr Leben riskieren.

Zwei von fünf Entwürfen treten der Initiative von Singhammer & Co. entgegen: Es ist der Entwurf der Linken (50 Stimmen), die einstimmig und konsequent weiterhin für die Streichung des §218 plädieren und sich im Namen des Selbstbestimmungsrechts der Frauen gegen die geplante Restriktion der "medizinischen Indikation" stellen. Und es ist der Entwurf der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD, Christel Humme, flankiert von der frauenpolitischen Sprecherin der SPD, Caren Marks, und Justizministerin Brigitte Zypries. Mitgetragen wird der SPD-Entwurf von der Grünen Irmingard Schewe-Gerigk.

Der Humme-Entwurf plädiert dafür, das 218-Gesetz nicht anzutasten, jedoch die Beratungs- und Hilfsangebote für Schwan¬gere im Konflikt zu verstärken – sowie Behinderte stärker zu integrieren. "Hierzu", so argumentieren die 145 SPDlerInnen und Grünen, "genügt es, die Mutterschaftsrichtlinien und den Mutterschaftspass zu überarbeiten, um den Rechtsanspruch auf eine verbesserte medizinische und psychosoziale Beratung zu sichern."

Es war alles andere als ein Zufall, dass die Frage des Rechtes von Frauen auf Abtreibung bei allen Frauenbewegungen der westlichen Welt in den 1970er Jahren eine initiale und zentrale Rolle gespielt hat. Denn mit dem Recht auf eine selbstbestimmte Mutterschaft und auf den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ohne Demütigung und Lebensgefahr kann sich das ganze Leben einer Frau entscheiden: ihr Verhältnis zur Sexualität und zu Männern, ihre Lebensplanung privat wie beruflich, ihre Selbstachtung.

Die Frauen und Männer, die jetzt über eine Verschärfung der bereits heute schon bevormundenden deutschen Reform – Gnade statt Recht – nachdenken, waren mehrheitlich noch sehr jung in den 70er Jahren. Dennoch: So kurz kann das Gedächtnis eines Menschen, einer Partei, einer Gesellschaft doch nicht sein.

Und das Gedächtnis der Wählerinnen? Werden sie sich eine Verschärfung der Bevormundung in einer so existenziellen Frage bieten lassen?

Prof. Monika Frommel: "Gutachten zu der geplanten Änderung der medizinischen Indikation – vorgelegt unter dem irreführenden Titel: 'Spätabtreibungen – Hilfen für Eltern und Kinder'"

Der Widerstand gegen die unter dem Vorwand der Spätabtreibungen geplanten Rücknahme der 218-Reform wird breiter. In einem offenen Brief sprechen sich zwölf Verbände für eine qualifizierte freiwillige Beratung, aber gegen eine Gesetzesänderung aus.
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
AWO-Bundesverband
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)
Familienplanungszentrum Balance e.V.
GEW Bundesvorstand
Humanistischer Verband Deutschlands
IG Metall-Vorstand
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
pro familia Bundesverband
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
ver.di Bundesverwaltung
Zukunftsforum Familie e.V.

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