BGH: Frauen sind mitgemeint!

Bürgerin Marlies Krämer will weiter kämpfen. Nächster Schritt: Bundesverfassungsgericht. © Imago
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Eigentlich, so dachte man und auch frau, hätten es inzwischen alle begriffen: von der Stadtverwaltung in Kleinkleckersdorf bis zur Bundeskanzlerin, die routinemäßig von “Bürgerinnen und Bürgern” spricht. Doch was längst Standard der Nachrichtensprache ist, nämlich die Ansprache beider Geschlechter, ist in den Köpfen der Richter und Richterinnen (!) des Bundesgerichtshofs nicht angekommen. Die wiesen heute die Klage von Marlies Krämer ab.

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Marlies Krämer aus dem saarländischen Sulzbach hatte dagegen geklagt, dass sie in den Formularen ihrer Sparkasse als “Kunde” und “Kontoinhaber” firmiert. Die 80-Jährige, die noch erlebt hat, dass Frauen ohne Erlaubnis ihres Mannes gar kein Konto eröffnen durften (ist erst seit 1958 erlaubt), möchte aber als “Kundin” und “Kontoinhaberin” erkennbar sein. “Es ist mein verfassungsmäßiges, legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin”, sagt sie. Und: “So, wie wir Frauen in der Sprache vorkommen, werden wir auch behandelt. Nämlich gar nicht oder äußerst mies.” 40 Jahre feministische Sprachforschung geben Marlies Krämer recht.

Das soll keine Geringschätzung sein? Wie wäre es denn mal umgekehrt?

Umso erstaunlicher, dass die BGH-RichterInnen auch im Jahr 2018 in der sprachlichen Auslöschung von Frauen in den Bank-Fomularen keinerlei Benachteiligung erkennen konnten. "Der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen kann nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen umfassen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist." Will heißen: Wer Mann sagt, kann auch Frau meinen. "Ein solcher Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist."

Ach, tatsächlich? Wie wäre das Ganze denn dann mal in umgekehrt? Wer “Kundin” sagt, meint auch den “Kunden”. Oder auch: Wer “Richterin” sagt, meint auch Richter. Dass das nicht funktioniert, hat einen Grund. Er heißt: Patriarchat. Tatsächlich gab es jahrhundertelang keine Studentinnen, Lehrerinnen, Ärztinnen. Und auch keine Wählerinnen, bis Frauen sich den Zugang zu Universitäten, das Wahlrecht und das Recht auf Berufstätigkeit erkämpften.

Marlies Krämer, die selbst kein Abitur machen durfte und stattdessen Verkäuferin wurde, kämpft dafür, dass all diese Errungenschaften sich auch in der Sprache ausdrücken. Schon in den 1990er Jahren hatte sie sich geweigert, ihren Personalausweis vom Amt abzuholen, solange sie darin als “Inhaber” bezeichnet wurde. 1997 hatte sie mit ihren unermüdlichen Schriftwechseln Erfolg. Seither steht in deutschen Personalausweisen: “Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers”.

Damals besuchte Marlies Krämer mit ihren dicken Aktenordnern die EMMA-Redaktion und erzählte uns ihren Weg von der verwitweten Mutter, die ihre vier Kinder als Küchenhilfe durchbrachte, zur Soziologie-Studentin und feministischen Sprach-Kämpferin. Schon in dem Porträt, das in EMMA erschien, hatte Marlies die Sparkasse Sulzbach auf das Problem mit den Formularen hingewiesen, worauf die Sache “auf Bundesebene behandelt wurde”.

Marlies Krämer will jetzt vor das Bundesverfassungs-
gericht

Leider konnte sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (geleitet von drei Herren) nicht dazu durchringen, in seinen Formularen auch seine weiblichen Kunden anzusprechen. Zu umständlich sei die Anpassung, hieß es. Allerdings ist der öffentlich-rechtliche Verband offenbar auch nicht willens, auf seiner Website das Wort “Kunden” um “Kundinnen” zu ergänzen- was ganz unumständlich gewesen wäre.

Marlies Krämer jedenfalls ist nicht gewillt, Ruhe zu geben. Schließlich ist sie das Kämpfen gewohnt, das Verlieren ihrer Kämpfe hingegen nicht. Sie will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Die EMMA-Redaktion wartet gespannt auf neue Nachrichten aus Sulzbach”, lautete damals der letzte Satz des Porträts. Dem ist auch 20 Jahre später nichts hinzuzufügen.

PS Stichwort Nationalhymne. “Hat Kristin Rose-Möhring, die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesfamilienministerium, denn in diesen MeToo-Zeiten nicht Wichtigeres zu tun, als die Hymne zu gendern?” heißt es gerade gern. Okay, singen wir doch künftig einfach mal “Danach lasst uns alle streben, schwesterlich mit Herz und Hand.” Dann werden wir ganz schnell sehen, wie unwichtig die Hymnen-Frage ist.

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