Ein Verstoß gegen das Gesetz?

Doris Lange in ihrem Studio. - Foto: Sebastian Pieknik/Nius.de
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In Erlangen gibt es 14 Fitness-Studios, in denen Frauen, Männer und Menschen, die sich als etwas anderes definieren, trainieren können. Und es gibt ein Fitness-Studio für Frauen. Es heißt „Ladies first“. Der Name ist Programm, denn Betreiberin Doris Lange will bewusst einen „sicheren Raum“ schaffen, in dem Frauen unter sich Sport treiben können. 32 Jahre lang hat das gut funktioniert.

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Jetzt will genau in diesem Studio ein biologischer Mann Mitglied werden, der sich als "Frau" identifiziert. Dabei bekommt er Schützenhilfe von keiner geringeren als Ferda Ataman, ihres Zeichens „Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“. Will heißen: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist noch gar nicht in Kraft, da passiert schon das, wovor Feministinnen eindringlich gewarnt hatten: Geschützte Frauenräume werden von biologischen Männern gekapert.   

Im April 2024 kam der biologische Mann, der laut Auskunft seiner Anwältin vor drei Jahren eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz hat vornehmen lassen und daher rechtlich als Frau gilt, ins Frauen-Studio und erklärte: Er habe sich zwar keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, sei jedoch eine Frau und wolle Mitglied in dem Frauen-Fitnessstudio werden. Duschen könne entweder gar nicht oder in Badehose. Doris Lange lehnte ab. „Ich würde mein Versprechen gegenüber meinen Kundinnen brechen.“ Ihre Kundinnen, das sind zu „einem nicht geringen Anteil muslimische Frauen, teilweise traumatisierte Frauen und auch minderjährige Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden“. Käme ein biologischer Mann in diesen Raum, „würden die Kundinnen – zu Recht – scharenweise kündigen.“ Und das gelte nicht nur für Duschen und Umkleiden, sondern auch für das Training selbst.

Justizminister Buschmann hatte erklärt, es gelte in jedem Fall das Hausrecht

Doris Lange bat die „Transfrau“ also um Verständnis. Doch stattdessen bekam sie einen Brief aus Berlin. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, schaltete sich höchstpersönlich ein. Mit dem Ausschluss der Transfrau begehe Doris Lange einen Verstoß gegen das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), weil Frau S. „wegen ihres Geschlechts benachteiligt werde“. Ataman schlug vor, dass die Fitnessstudio-Besitzerin für diese „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ 1.000 Euro an die selbsterklärte Frau  (und biologischen Mann) zahlen solle.

Wir erinnern uns: Genau vor diesem Kapern von Frauenschutzräumen durch biologische Männer hatten Feministinnen in der Debatte um das „Selbstbestimmungsgesetz“ gewarnt. Doch Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) hatte „keinen Erörterungsbedarf“ gesehen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sah immerhin das Problem, schrieb aber eine halbherzige Lösung ins Gesetz: das Hausrecht. Man habe „im Gesetz Vorsorge getroffen, dass die Betreiber, wie heute auch, selber entscheiden, wer Zugang erhält und wer nicht.“

Doch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman erklärte schon damals, dass sie den Ausschluss biologischer Männer aus Frauenräumen nicht dulden würde. Ihre, offensichtlich ernst gemeinte, Begründung: „Hier begehrt schließlich kein Mann Zugang, sondern eine Frau.“

Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden: Bestrafe einen, erziehe alle!

Nun fordert der abgewiesene biologische Mann, der nach seiner Personenstandsänderung das Recht hat, als Frau bezeichnet zu werden, partout nicht in eins der gemischten Fitness-Studios gehen will, via Rechtsanwältinnen 2.500 Euro Schmerzensgeld und begehrt weiterhin Zugang zum Fitnessstudio. Andernfalls drohten 5.000 Euro Strafe. Hier soll offenbar ein Präzedenzfall geschaffen werden.

Glücklicherweise steht Doris Lange nicht allein. Die Initiative „Frauenheldinnen“, die wehrhafte Frauen finanziell unterstützt, hat bereits fast 20.000 Euro Spenden gesammelt, damit sich Doris Lange juristisch zur Wehr setzen kann. Denn was die Antidiskriminierungsbeauftragte eigentlich wissen sollte: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht keine Diskriminierung, wenn die „unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“.

In einem Offenen Brief an Ferda Ataman fragen die „Frauenheldinnen“: „Ist Ihnen bewusst, dass sich viele Betreiberinnen und Betreiber von Sportstudios aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten oder aus Angst vor einem medialen Shitstorm sowie schlechten Google-Bewertungen davor scheuen, dem Beispiel von Doris Lange zu folgen? Ist das beabsichtigt, nach dem Motto 'Bestrafe einen, erziehe alle'? Davon ist wohl auszugehen.

Doch Doris Lange geht mit mutigem Beispiel voran. Sie lässt sich nicht einschüchtern. „Offenbar werde ich hier – unfreiwillig – zum Präzedenzfall. Fest steht, dass ich mich nicht unterkriegen lasse und für meinen Safe Space für Frauen, den ich seit 32 Jahren anbiete, auch weiterhin einstehe.“ EMMA berichtet weiter.

Spendenkonto: Frauenheldinnen e.V., Gladbacher Bank, IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06, BIC: GENODED1GBM

 

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