Schon Suche nach Kinderpornos strafbar?
EU-Kommissarin Cecilia Malmström legte Ende März in Brüssel einen Katalog von Rechtsvorschriften vor, die „mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen“ sollen. Und auch das deutsche Bundeskriminalamt warnte vor „verfolgungsfreien Räumen“. Was die deutsche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht beeindrucken kann: Sie bleibt bei ihrer Ablehnung der Sperren – und behauptet wider besseres Wissen, das „Löschen“ sei effektiver. Bereits im Juni 2009 hatte die CDU/SPD-Regierung ein Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Web-Seiten verabschiedet. Im Februar 2010 hatte der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet – womit es gültig ist. Doch die schwarz-gelbe Regierung weigert sich, das Gesetz anzuwenden.
Damit beugte sie sich dem Druck der Piraten-Community („free internet“), auf deren (Wahl)Klientel vor allem die Liberalen schielen. Doch was hat es mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn Kinderpornografie frei und ungestraft zugänglich ist? Wie auch der aktuelle EMMA-Artikel Löschen UND Sperren zeigt, ist das Löschen der Seiten ein fast unmögliches Unterfangen, denn über 90 Prozent der Seiten liegen im Ausland! Hingegen würde das Sperren zwar nicht jeglichen Zugang verhindern, aber doch erschweren und ein Unrechtsbewusstsein schaffen; eben klar machen, dass man sich nicht nur mit dem Herstellen und Vertreiben von Kinderpornografie strafbar macht. Die EU will zukünftig auch die Suche bzw. den Konsum strafbar machen. Malmström: „Handeln wir nicht, könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit als normal ansehen.“