Homo-Ehe & Splitting: Im Erbrecht

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Das Bundesverfassungsgericht beschleunigt den Prozess der Gleichstellung von Homo- und Hetero-Ehe im Turbotempo. Die RichterInnen in den roten Roben verkündeten am 17. August: Ab sofort sind homosexuelle Frauen und Männer im Erbrecht gleichgestellt, und das rückwirkend bis 2001. Damals war das Rechtsinstitut der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ für Homosexuelle eingeführt worden. Das Urteil betrifft nun sowohl den „persönlichen Freibetrag“ bei Schenkungen und Erbschaft als auch den „Versorgungsfreibetrag“.
Zwei Homosexuelle, eine Frau und ein Mann, deren LebenspartnerInnen 2001 bzw. 2002 gestorben waren, haben beim höchsten Gericht die Gleichstellung erstritten. Gerade mal ein halbes Jahr ist es her, dass Karlsruhe auch die Gleichbehandlung von Homo- und Hetero-Ehe bei der Hinterbliebenenversorgung im Öffentlichen Dienst für zwingend erklärt hatte.
Jetzt fehlt nur noch, dass die FAZ nicht länger von „Homosexuellen und Lesben“ spricht (wie in ihrer Berichterstattung vom 18. August), sondern von „homosexuellen Frauen und Männern“ oder von „Lesben und Schwulen“.

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Anzunehmen, dass nun auch die Diskussion über das Ehegattensplitting wieder aufflammt: Diese 20 Milliarden Euro, die der Staat jährlich Ehepaaren schenkt, egal, ob sie Kinder haben oder nicht. Denn: Entweder das Splitting wird jetzt auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft erweitert – oder für alle abgeschafft. EMMA plädiert für letzteres.
EMMAonline, 18.8.2010
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Revolution in Karlsruhe (1/10)
Sie dürfen sich jetzt trauen! (5/01)
EMMA-Kampagne Homoehe

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