Lesbische Mütter: Bald zwei legal?
Es ist doch gar nicht so schwer: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem Paragrafen 1591. Der soll nun durch einen zweiten Absatz ergänzt werden: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Mit diesem kleinen Zusatz wäre dann endlich erreicht, worum lesbische Mütter seit Jahren kämpfen: Rechtlich voll anerkannte Mütter zu sein, auch wenn sie nicht die Gebärende sind, sondern die Gefährtin/Ehefrau der biologischen Mutter.
Nach der Zulassung der Stiefkindadoption 2013 und der „Ehe für alle“ 2017 wäre dies der letzte Schritt zu einer Gleichstellung mit heterosexuellen Ehen bzw. Partnerschaften. In einer Mann-Frau-Ehe gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes – ob das biologisch zutrifft, wird nicht überprüft. Ebenso wenig prüft der Staat die biologische Vaterschaft, wenn das Kind unehelich geboren wird und ein Mann die Vaterschaft anerkennt. Künftig soll das gleiche für zwei Frauen gelten.
Christine Lambrecht: Eine Adoption wird als diskriminierend empfunden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärt: „Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, wird von vielen lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden.“ Und Familienministerin Franziska Giffey (SPD) fügt hinzu: „Auch ich bin der Meinung, dass es bei lesbischen Paaren im eigentlichen Sinne um Herkunftsfamilien und nicht um Adoptionsfamilien geht.“ Schließlich würde da ein Kind direkt in die Beziehung hineingeboren.
Kommt das Gesetz, würden beide Frauen zudem rechtlich „Mutter“ heißen, wie es in vielen anderen europäischen Ländern - wie Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande - bereits der Fall ist. Die leidige „Co-Mutter“ oder „Mit-Mutter“ würde entfallen.
Die bisherige „Stiefkindadoption“ ist in der Tat nicht nur diskriminierend und mit erheblichem juristischem Aufwand verbunden, sondern gefährdet auch die Absicherung des Kindes. Ein Kind hat mit nur einer sorgeberechtigten Mutter auch nur eine Absicherung auf Unterhalt. Im Falle des Todes der biologischen Mutter bleibt das Kind heute nicht automatisch in der Obhut der zweiten Mutter, sondern geht an Verwandte, die Eltern der biologischen Mutter zum Beispiel. (Ein Problem, das sehr treffend in dem Film "Unser Kind" geschildert wird.)
Franziska Giffey: Es geht bei lesbischen Paaren um Herkunftsfamilien.
Der aktuelle Gesetzesentwurf schreibt nun fest, dass es nur einen biologischen und einen sozialen Elternteil geben kann. Die „Mehrelternschaft“ von zum Beispiel lesbischen und schwulen Paaren, die gemeinsam ein Kind wollen, ist damit rechtlich ausgeschlossen. Damit wird auch verhindert, dass sich ein Samenspender, der im Nachhinein Vatergefühle entdeckt, in die Beziehung drängeln kann. Er könnte allerdings, wie in einer Hetero-Beziehung auch, einen Gen-Test gerichtlich beantragen und seine Vaterschaft einklagen.
Schwule Paare können weiterhin nur über eine Adoption zu Kindern kommen. Es soll also künftig nicht – analog zu den lesbischen Müttern – heißen: „Vater eines Kindes ist der Mann, aus dessen Samen es gezeugt wurde und der Mann, mit dem er verheiratet ist.“ Denn das würde de facto die Leihmutterschaft legalisieren. Und das wollen weder die Fachkommission, die den Gesetzentwurf vorbereitet hat, noch das Justizministerium.
Allerdings scheint das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen. Denn die Pro-Leihmutterschaftslobby hat den Kampf noch nicht aufgegeben. So fordert die FDP ganz offen die Legalisierung von Eizellenspenden und Leihmutterschaft in Deutschland. Der Gesetzentwurf zur doppelten Mutterschaft ist jetzt zur Abstimmung im Kabinett. „Der Plan ist, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden“, heißt es von Seiten des Justizministeriums.