Kein totales PID-Verbot: Aber 260 gegen Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit!
Heute hat der Bundestag entschieden: Auch in Deutschland dürfen Mütter, die künstlich befruchten, unter bestimmten Kriterien das 0,1 Millimeter große befruchtete Ei vor der Implantation auf schwere Behinderungen untersuchen lassen – unter der Bedingung, dass die Eltern eine genetische Veranlagung zu einer