§219a-Urteil: Schande für Deutschland
Die Gynäkologinnen Verena Weyer (li) und Bettina Gaber sind wegen Verstoß gegen §219a zu je 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden werden weiterkämpfen. Hunderte Frauen bekundeten mit heftigen Protesten vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ihre Solidarität. „Vermögensvorteil“ lautete die Begründung der Richterin.