Kopftuch: Es geht nicht um Religion!
Das Bundesverfassungsgericht hat das Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für verfassungsgemäß erklärt. Leider mit der falschen Begründung. Denn wie immer geht es hier nicht um „Religionsfreiheit“, sondern um ein Symbol für eine reaktionäre Ideologie – den politischen Islam.