„Das ist gegen die Verfassung!“
Der Jurist Jonas Jacob erklärt, warum das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch gegen Kinder- und Elternrechte verstößt und dass die Verfassung von einem biologischen Geschlechtsbegriff ausgeht. Und er macht klar, dass Karlsruhe die Gutachten vor einem Geschlechtswechsel mehrfach für verfassungskonform erklärt hat.