Politikerinnen stärker für Homo-Ehe
Rund drei von vier aller weiblichen Abgeordneten (76 %) haben am 30. Juni 2017 für die Homo-Ehe gestimmt – aber nur gut jeder zweite männliche Abgeordnete (54 %). Das ist schon ein Unterschied, und kein kleiner!
Auch bei der CDU/CSU hat fast jede dritte Frau (31 %) für die Homo-Ehe gestimmt – aber nur rund jeder fünfte Mann (22 %). Das bestätigt auch die Erkenntnisse der Sexualwissenschaft: Das Verhältnis älterer Frauen – und die Abgeordneten sind ja meistens älter – zur Homosexualität ist gelassener als das älterer Männer.
Warum? Weil viele Frauen mit den Jahren auch die Schattenseiten der Heteroehe kennengelernt haben: vom sexuell Unbefriedigtsein bis zur Hausarbeit oder zur Steuerklasse V im Beruf. Und weil diese Frauen sich darum mehr Gleichberechtigung von einer homosexuellen Beziehung versprechen. Warum also nicht auch die Homo-Ehe?!
Dass Kanzlerin Merkel zu den Nein-Sagerinnen gehört, ist bekannt. Bemerkenswert ihr Winkelzug: Ja zur Adoption, auch bei verpartnerten Männern, Nein zur „heiligen Ehe“ auch für Homos. So versucht Merkel, es allen recht zu machen.
Wird die Homo-Ehe vor dem Verfassungsgericht überprüft?
Für die Homo-Ehe gestimmt haben bei den Konservativen insgesamt 25 Frauen, darunter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Kulturministerin Monika Grütters, Ex-Familienministerin Kristina Schröder und die frühere Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer.
Einen besonderen Mut für das Ja zur Homoehe mussten natürlich die CSU-Abgeordneten aufbringen. Die Nürnbergerin Dagmar Wöhrl – von Beruf Rechtsanwältin und von Passion ehemalige Miss Germany – hatte diesen Mut.
Und wie sieht es bei den Männern aus? 50 männliche Unions-Abgeordnete haben mit einem Ja zur Homoehe abgestimmt, darunter zwei Merkel-Vertraute: Kanzleramts-Chef Peter Altmeier und Generalsekretär Peter Tauber. Ebenso, klar, der CDU-Rebell Jens Spahn, der mit seinen profilierten Positionen u.a. zur Homo-Ehe und zum Islamismus die Kanzlerin herausfordert.
Soweit, so aufschlussreich. Doch wie geht es weiter? CDU und CSU werden es nicht riskieren – aber werden einzelne konservative Abgeordnete den Gang zum Verfassungsgericht gehen, um die Legalität der Homo-Ehe auf die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz von den Richtern in Rot prüfen zu lassen? Oder wird sich gar die AfD damit profilieren wollen?
Wie auch immer: Man kann es, wie so oft, so oder so sehen. Es gibt solide juristische Argumente für eine Konformität der Homo-Ehe mit dem Grundgesetz – und auch solche dagegen. Auch diese Entscheidung wäre also weniger eine rechtliche und eher eine ideologische. Das war bei dem 1975 vom Verfassungsgericht auf Klage der CSU hin gekippten Recht auf Abtreibung (in den ersten drei Monaten: Fristenlösung) nicht anders.