Warum bin ich geblieben?
Gleich auf den ersten Buchseiten gibt es einen makaberen Dialog. „Andrea, mein Mädchen, wie geht es dir?“ fragt der Vater am Telefon. Die Tochter antwortet: „Es geht mir gut. Ich hab jetzt meine Ruhe, ich werde nicht gedemütigt, ich vermisse nur mein Kind.“ Was ist das für ein Ort, an dem Andrea Schwarz sich so wohl und sicher fühlt? Eine Gefängniszelle.
Als die 32-Jährige das Telefonat mit ihrem Vater führt, ist sie gerade verhaftet worden und sitzt in Untersuchungshaft. Sie hat ihren Ehemann mit einem Hammer erschlagen. Was für eine Hölle aus Gewalt, Demütigung und Angst diese Ehe war, ahnt man angesichts der Erleichterung, die die Witwe in ihrer sicheren Zelle verspürt. Und man erfährt es en detail auf den folgenden Seiten, auf denen Andrea Schwarz (die eigentlich anders heißt) über ihr Martyrium erzählt. Sie schreibt an ihre achtjährige Tochter Julia, die zwanzig sein wird, wenn ihre Mutter das Gefängnis wieder verlassen kann.
Vor dem Gesetz gilt Andrea Schwarz als „Mörderin“. Schließlich hat sie „heimtückisch“ gehandelt, als sie ihren schlafenden Mann erschlug. Deshalb verurteilte sie das Gericht zu zwölf Jahren Haft. Nur „haarscharf“ sei sie „an einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Als strafmindernd berücksichtigte das Gericht die „Haftempfindlichkeit der Angeklagten“, sprich: die lange Trennung von ihrer kleinen Tochter, sowie ihren bisherigen „rechtstreuen Werdegang“.
Dass ihr Mann Andrea Schwarz am Tag des „Mordes“ mit der Kettensäge bedrohte und sie anschließend vergewaltigt hatte, war offenbar kein Grund für eine Strafminderung. Auch dass Jochen Schwarz seine Frau und seine Tochter all die Jahre „als seine Leibeigenen betrachtet hat“, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ausführte, brachte die Richter nicht dazu, das Strafmaß zu mildern.
„Ob die Richter und die Schöffen wirklich begriffen haben, wie es mir ergangen ist?“ fragt Andrea Schwarz sich und ihre LeserInnen. Nein, das haben sie ganz offensichtlich nicht.
Andrea Schwarz ist 17, als sie den Schlosser Jochen kennenlernt, „ein Mann wie ein Schrank“. Schon bald zeigt der charmante Typ seine dunkle und brutale Seite: Als er seine Freundin, die als Verkäuferin arbeitet, lachend mit einem Kollegen sieht, ohrfeigt er sie. Bei der Hochzeit, Andrea ist 18 Jahre jung, tritt der zukünftige Ehemann seiner Braut vor versammelter Hochzeitsgesellschaft in den Hintern. Alle schweigen betreten. Andrea sagt trotzdem Ja.
Sie hat sich schon in der Pubertät „klein und hässlich gefühlt – Busen und Hüften zu dick, die straßenköterblonden Haare zu dünn, schiefe, vorstehende Zähne und ein Segelohr“. Dass der starke Jochen ausgerechnet sie will, schmeichelt ihr. Er wird ihr ohnehin schon mickriges Selbstwertgefühl in den nächsten 14 Jahren vollends zerstören.
Der Haustyrann beschimpft und beleidigt seine Frau, er schlägt sie. Er trinkt und kifft, schaut jeden Abend Pornos und verlangt danach Sex. „Ich ficke dich so lange, bis du niemals wieder Lust auf einen anderen Kerl hast! Du gehörst mir, sonst niemandem, hast du das kapiert?“
Nach Jahren des Martyriums flüchtet Andrea in ein Frauenhaus. Doch nach Jochens Reue- und Liebesbeteuerungen geht sie wieder zurück. Und alles beginnt von vorn. Bis zu dem Tag mit der Kettensäge. Als er nach der darauf folgenden Vergewaltigung eingeschlafen ist, holt Andrea Schwarz den Vorschlaghammer aus der Garage.
Doch dieses Buch, mit Hilfe der Gerichtsreporterin Brigitte Biermann geschrieben, ist keine bloße Schilderung eines Leidenswegs. Andrea Schwarz will verstehen: „Warum hat er mich behandelt wie einen Putzlappen? Und warum habe ich mich so behandeln lassen?“
In zahlreiche Gesprächen mit der Gefängnis-Psychologin erkennt die so Duldsame die Mechanismen, die sie all die Demütigungen so lange haben ertragen lassen: von ihrer christlichen Prägung (Stichwort: andere Wange hinhalten) über ihre Unwertgefühle bis hin zu dem Glauben, sich ohne einen Mann an ihrer Seite nicht denken zu können. Am Ende sagt Andrea Schwarz: „Ich glaube, ich habe hier im Knast den aufrechten Gang gelernt.“
Das ist, wenn man so will, das Happy End dieses Buches. Immer noch nicht abgeschlossen hingegen ist die Gesetzes-Initiative des bisherigen Justizministers Heiko Maas (SPD), der seit 2015 den „Mord-Paragrafen“ ändern will. „Wenn ein Mann seine Frau jahrelang misshandelt und sie dann tötet, ist das nur ein Totschlag. Wenn aber diese Frau den körperlich stärkeren Peiniger im Schlaf erschlägt, dann gilt das als heimtückisch und damit als Mord“, kritisiert der Minister zurecht. Doch die Reform-Vorschläge, die eine Kommission im März 2016 vorlegte, versauern seither in einer Berliner Schublade.
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