§219a: „Sind Frauen hohle Nüsse?“
An diesem Abend flogen im Bundestag die Fetzen. „Frauen sind nach dem Frauenbild der Union und der Rechten anscheinend komplett hohle Nüsse, die nicht allein handeln können und durch Informationen nur verunsichert werden“, kofferte Cornelia Möhring von der Linken. „Es geht hier um Lebensschutz!“ entgegnete Alexander Hoffmann von der CSU. Und Jens Maier von der AfD griff zu einem mehr als zynischen Vergleich: „Wehret den Anfängen!“ Und: „'Mein Bauch gehört mir' gilt hier nicht!“
Gerade mal eine Woche ist das zweitinstanzliche Urteil gegen Kristina Hänel jetzt her. Und fast ein Jahr das erste. Beide Male war die Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie gegen den §219a verstoßen hatte. Doch diesmal war auch Richter Johannes Nink vom Landgericht Gießen der Überzeugung, dass der §219a abgeschafft gehöre. „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“, gab er Hänel mit auf den Weg. Die will weitermachen – und bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Wird Hänel einen juristischen Sieg erringen?“ fragte EMMA nach dem Urteil. „Oder kommt ihr die Politik zuvor und schafft den §219a ab?“
CDU: Der §219a ist für den Lebensschutz zentral
Letzteres scheint nach der Bundestags-Debatte über den §219a am Donnerstagabend unwahrscheinlich. Denn die Union gibt keinerlei Bewegung in Richtung einer Reform des Ärzte-Knebel-Paragrafen zu erkennen. „Der §219a ist für uns für den Lebensschutz zentral“, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU.
Das Gesetz sei „vom Konstrukt her sehr gut“, befand auch Fraktionskollege Alexander Hoffmann von der CSU. Den Einwand, dass auf Basis des sogenannten „Werbeverbots“ ÄrztInnen reihenweise von sogenannten „Lebensschützern“ angezeigt würden, konterte Hoffmann kaltschnäuzig: Er könne mangelnde Rechtssicherheit für Ärzte nicht erkennen. „Kristina Hänel weiß ganz genau, was sie darf und was nicht. Sie handelt nur nicht danach.“
Bleiben zwei Fragen: 1. Wo bleibt die Kanzlerin? Merkel hatte im März zugesagt, dass man bis zum Herbst eine gute Lösung „im Sinne der Frauen und der Ärzte“ finden werde. „Aber die Union scheint gar nicht zu interessieren, wann oder wem Kanzlerin Merkel etwas versprochen hat“, stellte Cornelia Möhring fest. Dabei hatte die Kanzlerin mit ihrem Versprechen die SPD ruhiggestellt, die (noch als Opposition in spe) selbst schon einen Gesetzentwurf für die Streichung des §219a eingebracht hatte – und ihn postwendend (als neuer Koalitionspartner) wieder zurückzog.
CSU: Der §219a ist vom Konstrukt her sehr gut
Daraus folgt Frage 2: Wo bleibt die SPD? Zwar appellierte die SPD-Abgeordnete Eva Högl auch diesmal wieder flammend an die Union: „Es eilt! Ständig werden Frauen von sogenannten Lebensschützern belästigt und Ärzte verklagt.“ Die Drohung ihrer Partei, zur Not werde man eben mit Linken, Grünen und FDP gegen den Koalitionspartner stimmen, sprach sie jedoch nicht aus.
Der Herbst ist da. Die Bayern-Wahl ist vorbei. Die Hessen-Wahl steht bevor. Die Stimmung in der GroKo ist zum Zerreißen gespannt. Sollte die SPD auch diesmal wieder aus parteitaktischen Gründen die Frauen im Regen stehen lassen?